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Wann und wie kann ich einen Kaufvertrag widerrufen?

Bild: KEYSTONE-SDA
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Sie haben am Telefon einen neuen Handyvertrag abgeschlossen – und es sofort wieder bereut? Darf Ihre 12-jährige Tochter ohne Ihr Einverständnis ein Velo kaufen? Und wie sieht die Rechtslage bei Verträgen im Internet aus? In unserem Blog erfahren Sie, in welchen Fällen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können – und wann Sie bezahlen müssen.

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    Leo Loosli

    Leo Loosli ist Jurist und arbeitet bei der AXA-ARAG im Market Management sowie als Experte in den Bereichen Vertrags-, Erb-, Familien- und Personenrecht.

Ich konnte einen Massagetermin nicht wahrnehmen, weil eine Sitzung im Büro länger dauerte als geplant. Muss ich für die Kosten aufkommen?

Mit dem Vereinbaren eines Massagetermins haben Sie einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Nehmen Sie diesen nicht wahr oder sagen Sie ihn kurzfristig ab, dann entsteht der Dienstleisterin oder dem Dienstleister ein wirtschaftlicher Schaden. Diese oder dieser hat sich Zeit für Sie freigehalten und hätte in dieser Zeit unter Umständen eine andere Kundin oder einen anderen Kunden bedienen können. Eine Zahlungsverpflichtung gilt allerdings nur dann, wenn tatsächlich keine andere Kundin oder kein anderer Kunde gefunden und auch sonst keine bezahlten Arbeiten wahrgenommen werden konnten. Hierfür ist das Massagestudio in der Beweispflicht.

In solchen Fällen kann es sich lohnen, das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Lässt die Dienstleisterin oder der Dienstleister nicht mit sich reden und konnte der Termin nicht anderweitig vergeben werden, sind Sie zahlungspflichtig. 

Mein Fitnessabo verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn ich den Vertrag nicht drei Monate vorher schriftlich kündige. Ist das rechtens?

Ja, sogenannte Prolongationsklauseln in Verträgen sind grundsätzlich zulässig. Stehen sie lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), müsste das Fitnessstudio Ihnen die AGB vor Vertragsschluss aushändigen und im eigentlichen Vertrag explizit auf die automatische Verlängerung hinweisen. Wird dies gemacht, ist die Klausel rechtswirksam.

In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie sich das Kündigungsdatum in Ihrem Kalender notieren, sodass Sie im Bedarfsfall die Frist nicht verpassen.

Ich habe meinem Nachbarn mündlich zugesagt, ihm ein Kinderrad für CHF 100 abzukaufen. Meiner Tochter gefällt die Farbe aber nicht. Kann mein Nachbar auf dem mündlichen Vertrag bestehen?

Ja, Ihr Nachbar kann auf der Erfüllung des Vertrags bestehen. Denn Verträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, damit sie gültig sind. Im Grundsatz verhält es sich so, dass Verträge formfrei (mündlich) zustande kommen, sofern das Gesetz nicht eine spezielle Formvorschrift für bestimmte Vertragstypen (etwa den Erwerb von Grundstücken) vorsieht.

Einigen sich die Parteien wie in Ihrem Fall über sämtliche wesentlichen Vertragspunkte (wie den Preis sowie den Kaufgegenstand), dann kommt ein Vertrag zustande.

Aus Beweisgründen ist es allerdings sinnvoll, wenn Verträge schriftlich abgeschlossen werden.

Ich habe mir am Telefon einen Karton Rioja für CHF 99 aufschwatzen lassen. Muss ich diesen bezahlen? Ich habe keinen Vertrag unterschrieben.

Ja, auch hier ist ein Vertrag zustande gekommen und Sie sind verpflichtet, diesen zu erfüllen.

Vorliegend handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Das ist ein Geschäft, bei dem Sie von einer Verkäuferin oder einem Verkäufer mit einem Angebot überrascht wurden. Bei solchen Rechtsgeschäften besteht zwar ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, hierfür muss allerdings die vertragliche Leistung CHF 100 übersteigen. Da Sie einen Vertrag über CHF 99 abgeschlossen haben, können Sie von diesem Recht in diesem Fall nicht profitieren. Anders sähe es aus, wenn der Wein CHF 101 kosten würde – dann hätten Sie die Möglichkeit, den Vertrag innert 14 Tagen schriftlich zu widerrufen.

Welche Umstände müssen erfüllt sein, damit ein Vertrag zustande kommen kann?

  • Es muss zwei Parteien geben.
  • Es muss eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung vorliegen, bestehend aus Antrag und Annahme. Die Willensäusserungen können auch stillschweigend erfolgen.
  • Die Parteien müssen sich in den wesentlichen Vertragspunkten geeinigt haben, z. B. hinsichtlich Vertragsgegenstand und Preis. Ohne Einigkeit über diese Punkte kommt kein Vertrag zustande.
  • Zudem müssen die Parteien geschäftsfähig, also volljährig und urteilsfähig sein.

Wichtig: Auch mündliche Verträge sind rechtlich gültig und verbindlich.

Wie sieht die Rechtslage bei Verträgen im Internet aus? 

Bei Kaufverträgen, die im Internet abgeschlossen werden, gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei offline abgeschlossenen Verträgen. Das heisst: Wenn die Parteien eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung betreffend alle wesentlichen Vertragspunkte erzielt haben, ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen.

In Bezug auf die Angabe des Preises gibt es allerdings einen Unterschied zu herkömmlichen Vertragsabschlüssen. Ein Angebot im Internet ist rechtlich gesehen noch keine verbindliche Offerte, sondern lediglich eine Einladung an die Kundin oder den Kunden, eine Kaufofferte einzureichen, indem beispielsweise ein Online-Bestellformular ausgefüllt und abgeschickt wird. Die Anbieterin oder der Anbieter hat anschliessend jedoch das Recht, nach eingegangener Bestellung den Preis noch abzuändern.

Können Minderjährige einen Kaufvertrag abschliessen?

Minderjährige sind beschränkt handlungsfähig: unmündig, aber urteilsfähig. Schliessen sie einen Vertrag ab, kommt dieser nur dann zustande, wenn die Eltern vorgängig oder nachträglich die Einwilligung zum Abschluss des Rechtsgeschäfts erteilen.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet der Erwerb von Gegenständen im Umfang des Taschengeldes – wie der Kauf einer Packung Kaugummi oder eines Buchs. Hier können Minderjährige auch ohne Einwilligung rechtsgültige Verträge abschliessen.

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    Mustervorlage für die Kündigung eines Mobiltelefonvertrags

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Gibt es ein allgemeines/gesetzliches Widerrufsrecht bei einem Kaufvertrag?

Nein, ein allgemeines Widerrufsrecht ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr gilt der Rechtsgrundsatz «pacta sunt servanda», d. h. Verträge sind zu schützen bzw. einzuhalten. Eine Ausnahme hiervon stellt zum Beispiel das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften dar, das allerdings nur bei sehr wenigen Rechtsgeschäften angewandt wird. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie einen Kaufvertrag unterschreiben – insbesondere bei teuren Anschaffungen. 

In der Praxis und speziell bei Konsumgütern setzt sich jedoch zunehmend ein vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht durch. Beispielsweise eine «Geld-zurück-Garantie», wenn man unzufrieden ist. Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch nur unter den Bedingungen, die die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner vertraglich einräumt. 

Wenn ein Widerrufsrecht für den Vertragsschluss wichtig ist, sollte man sich vorgängig erkundigen oder den Vertrag sowie die AGB konsultieren.

Welche Verträge kann ich widerrufen?

Verträge, die ein vertragliches Rücktrittsrecht enthalten, sowie Haustürgeschäfte können widerrufen werden. Unter Haustürgeschäften versteht man ein Rechtsgeschäft, bei dem Sie von einer Verkäuferin oder einem Verkäufer mit einem Angebot überrascht oder überrumpelt wurden. Das kann telefonisch, an der Haustür oder auch im öffentlichen Raum geschehen. 

Damit die Bestimmungen zum Haustürgeschäft Anwendung finden, müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Dienstleitung oder Sache, die erworben wird, muss für den persönlichen oder familiären Gebrauch vorgesehen sein. 
  • Der Kaufpreis muss CHF 100 übersteigen. 
  • Verträge unter Privatpersonen sind nicht von diesen Bestimmungen erfasst. Das heisst, die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner muss gewerbsmässig tätig sein.
  • Es darf sich nicht um einen Kreditvertrag (beispielsweise Leasing), Versicherungsvertrag oder Partnervermittlungsvertrag handeln. Hier sieht das Gesetz ein spezielles Rücktrittsrecht vor.
  • Die Vertragsverhandlung darf nicht von der Käuferin oder dem Käufer gewünscht oder initiiert worden sein (was z. B. auch den Besuch von Messen einschliesst).

Meine Mutter hat sich auf einer Kaffeefahrt ein Geschirrset andrehen lassen. Kann sie dieses zurückgeben?

Ja, Ihre Mutter kann den Vertrag, gestützt auf die Bestimmungen des Haustürgeschäfts, widerrufen. Denn bei einer Kaffeefahrt handelt es sich um eine Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt verbunden ist. 

Das Widerrufsrecht muss allerdings innert 14 Tagen ausgeübt werden.

Widerrufsrecht: Das müssen Sie wissen

Das Obligationenrecht (OR) erlaubt Kundinnen und Kunden bei sogenannten Haustürgeschäften, innerhalb von zwei Wochen von den entsprechenden Verträgen zurückzutreten. Diese Frist von zwei Wochen gilt, wenn der Vertrag …

  • am Arbeitsplatz,
  • zuhause (Haustür),
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • auf öffentlichen Strassen und Plätzen,
  • bei einer Werbeveranstaltung («Kaffeefahrt» etc.), 
  • am Telefon oder 
  • über einen vergleichbaren Kanal (z.B. Video-Call)

… abgeschlossen wurde und wenn es um einen Vertrag von mehr als CHF 100 geht.

Das Widerrufsrecht gilt nicht:

  • für Versicherungsverträge, Finanzverträge (wie beispielsweise Leasing) sowie Partnervermittlungsverträge,
  • bei Verträgen, die an einem Markt- oder Messestand eingegangen wurden,
  • wenn die Kundin oder der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat.

Anbieterinnen oder Verkäufer müssen ihre Kundinnen und Kunden aktiv über das Widerrufsrecht informieren – und zwar schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (E-Mail, SMS etc.). An eine Form gebunden ist der Widerruf nicht, er kann also auch telefonisch erfolgen. Jedoch müssen Kundinnen und Kunden beweisen können, dass sie den Vertrag fristgerecht widerrufen haben. Insofern ist es ratsam, den Widerruf schriftlich zu erklären und mit einem Datum zu versehen (z. B. per Brief oder E-Mail).

In welcher Form muss ich ein Haustürgeschäft widerrufen?

Das Gesetz sieht für den Widerruf keine bestimmte Form vor. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen jedoch, den Vertrag schriftlich und mittels Einschreiben zu widerrufen. 

Die Frist beträgt 14 Tage seit Abschluss des Vertrags, sofern Ihnen dabei die Bestimmungen zum Widerruf zur Kenntnis gebracht wurden. Hat Sie die Verkäuferin oder der Verkäufer nicht explizit über die Bestimmungen zum Widerruf informiert, dann beginnt die 14-tägige Frist noch nicht zu laufen. Der Vertrag kann in solchen Fällen auch noch Wochen später widerrufen werden.

Ich habe einen Abovertrag am Telefon abgeschlossen. Kann ich diesen Telefonvertrag widerrufen?

Ja, sofern die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt sind, kann auch ein solcher Abovertrag widerrufen werden. 

Für die Berechnung des Leistungsbetrags wird bei solchen Dauerschuldverhältnissen jeweils auf die potenziell auflaufenden Kosten während der Mindestvertragsdauer bzw. bis zum erstmöglichen Kündigungstermin abgestellt. Ist dieser Betrag grösser als CHF 100, gelten die Bestimmungen zu Haustürgeschäften.

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    Abofalle im Internet

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Tipps für den Vertragsabschluss:

  • Wenn Sie den Vertrag online abschliessen: Schauen Sie sich die Webseite ganz genau an und suchen Sie nach versteckten Hinweisen auf eine automatische Verlängerung oder Mehrkosten. Wenn Sie fündig werden: Suchen Sie nach alternativen Anbietern ohne automatische Vertragsverlängerung.
  • Lesen Sie die AGB genau durch. Wenn Ihnen die AGB in digitaler Form vorliegen, können Sie mit der Volltextsuche (Ctrl + F, bei Mac eventuell Cmd + F) nach Begriffen wie («Kündigung», «kündigen», «verlängert» oder «erneuert») suchen.
  • Einen Vertrag, der sich automatisch verlängern wird, können Sie gleich zu Beginn auf das Ende der Vertragsdauer kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
  • Sie können auch die Bestimmungen zur automatischen Vertragsverlängerung durchstreichen oder mit folgendem Vermerk ergänzen: «Der Anbieter erinnert rechtzeitig an die Vertragsverlängerung bzw. an die Kündigungsfrist». Oftmals wird der Anbieter einer solchen Änderung aber nicht zustimmen.

Weitere Informationen finden Sie beim Schweizer Konsumentenschutz.

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