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Reisen mit Bus und Bahn: Das sind Ihre Rechte

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Wer oft im Bus oder Zug unterwegs ist, kennt die ungeschriebenen Gesetze der Reisenden. Aber wussten Sie auch, dass Sie ganz offizielle Fahrgastrechte haben? So haben Sie zum Beispiel Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen.

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    Leo Loosli

    Leo Loosli ist Jurist und arbeitet bei der AXA-ARAG im Market Management sowie als Experte in den Bereichen Vertrags-, Erb-, Familien- und Personenrecht.

Ab welcher Verspätung von Zug oder Bus erhalte ich eine Entschädigung – und wie hoch ist diese?

Ab einer Stunde Verspätung besteht Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Billettpreises. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des bezahlten Tickets rückerstattet.

Damit eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, muss sie mindestens CHF 5 betragen. Konkret: Bei einer Stunde Verspätung müsste Ihr Billett mindestens CHF 20, bei zwei Stunden Verspätung mindestens CHF 10 gekostet haben. Wer aufgrund der Verspätung die Reise gar nicht mehr antreten möchte, hat Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Tickets.

Beträgt die Verspätung über eine Stunde, sollte das Transportunternehmen den Reisenden übrigens Getränke und bei längerer Wartezeit sogar Verpflegung anbieten – sofern verfügbar.

Wie steht es um die Entschädigung, wenn ein Zug ausfällt?

Fällt ein Zug aus, erhalten Sie das Geld für Ihr Bahnbillett zurück. Anspruch auf eine weitergehende Entschädigung – beispielsweise, weil dadurch ein Flug verpasst wurde – besteht allerdings nicht.

Habe ich ein Recht auf eine Hotelübernachtung, wenn ich aufgrund einer Verspätung mein Ziel nicht erreiche?

Ja. Verpassen Sie den letzten Anschlusszug, haben Sie ein Anrecht auf angemessene Übernachtung (inklusive Frühstück) sowie Hin- und Rücktransport zum Bahnhof. 

Ich habe ein GA. Wie werde ich als Abonnentin bei Verspätungen entschädigt?

Inhaberinnen und Inhaber von ÖV-Abonnementen erhalten bei einer Verspätung ab einer Stunde den Tageswert des Abonnements zurück (z. B. Abopreis geteilt durch 365 Tage bei einem Jahresabo). Über die gesamte Gültigkeitsdauer werden maximal 10 Prozent des Abowerts entschädigt. 

Um als Abonnentin oder Abonnent einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie von einer Verspätung betroffen waren. Es ist kein Nachweis erforderlich. 

Nicht entschädigt werden Inhaberinnen und Inhaber der der Kinder-Mitfahrkarte, der Junior-Karte, von FVP-Abos (Fahrvergünstigungen Personal) sowie des Halbtaxabonnements.

Worauf basieren die aktuellen Fahrgastrechte?

Die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr sind Teil des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über die Personenbeförderung und der Bestimmungen der Verordnung zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI), die am 01. Januar 2021 in Kraft traten. Diese Rechte verpflichten die Transportunternehmen bei Kursausfällen und Verspätungen ab einer Stunde am Zielort zu Rückerstattungen oder Entschädigungen. 

Wo gelten diese Rechte?

Diese Fahrgastrechte sind im gesamten öffentlichen Verkehr gültig, unabhängig von der Strecke und vom Transportmittel. Davon ausgeschlossen sind jedoch Verspätungen im öffentlichen Seilbahn- und Schiffsverkehr. 

Wann muss ich das Billett kaufen, damit es gültig ist?

Das Billett muss zwingend vor Bezug der Leistung gelöst werden. Bei Betreten des Transportmittels sollte ein gültiger Fahrschein gelöst sein, spätestens aber, bevor es sich in Bewegung setzt. 

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    Podcast «Recht aktuell»: Recht im ÖV

    Jeden Tag werden in der Schweiz rund 6.6 Millionen Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln befördert. Ob alle wissen, welche Rechte und Pflichten bei der Fahrt im Zug, Tram und Bus gelten? In unserem Rechtspodcast klären wir auf.

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Wie ist der Transport von Haustieren geregelt?

In der Regel dürfen kleine Hunde bis 30 Zentimeter Risthöhe in Taschen, Körben und anderen geeigneten Behältern gratis mitreisen – genauso wie Katzen, Kaninchen und ähnliche Kleintiere. Für Hunde, die grösser sind, bezahlen Sie den ermässigten Fahrpreis der 2. Klasse. Einzelne Transportunternehmen und Verbände können aber auch andere Regeln vorsehen.

Darf ich mein Velo im Zug oder im Bus mitnehmen?

Sie haben das Recht, Ihr Velo im Zug mitzunehmen – mit einem entsprechenden Billett. Bei gewissen Zugverbindungen muss zusätzlich ein Veloplatz reserviert werden.

Kein Velobillett brauchen Sie für:

  • zusammengeklappte Faltvelos
  • Veloanhänger
  • Velos von Kindern unter 6 Jahren
  • Einkaufstrolleys
  • E-Trottinette und normale Trottinette, wenn der Raddurchmesser kleiner als 12 Zoll ist 
  • Velos in Transporthüllen, wenn das Vorderrad demontiert und in der Hülle verstaut ist

In Bussen hat jedes Transportunternehmen bzw. jeder Verbund seine eigenen Regeln zur Beförderung von Fahrrädern. Üblicherweise ist der Transport mit einem entsprechenden Velobillett aber erlaubt. Einschränkungen gelten für gewisse Linien oder während der Stosszeiten. 

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    Diese Rechte haben Sie als Fluggast

    Mussten Sie auch schon einmal wegen einer Flugannullierung oder Flugverspätung Ihre Reisepläne umstellen? Das EU-Fluggastrecht definiert klar, welche Entschädigungen Airlines in solchen Fällen bezahlen müssen.

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Gibt es Richtlinien, was die Grösse und Anzahl von Gepäckstücken betrifft?

Die Anzahl Gepäckstücke pro Person ist nicht beschränkt. Das einzelne Gepäckstück darf aber eine Abmessung von 1,2 x 0,8 x 1,0 Meter nicht überschreiten und höchstens 25 Kilogramm wiegen. Davon ausgenommen sind Gegenstände wie Ski oder Snowboards. Diese müssen allerdings in einer Transporthülle mitgeführt werden.

Wie sieht es in Bus und Bahn mit Kinderwagen aus? 

Für Kinderwagen gelten keine Einschränkungen. Allerdings sollten sie so platziert werden, dass sie andere Passagiere nicht behindern. Nur so ist die Sicherheit gewährleistet – beispielsweise bei einer Evakuierung. 

Kann mir der Buschauffeur das Essen im Postauto verbieten?

Ja, sofern das Transportunternehmen dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hat. Das Transportunternehmen kann Regeln für das Verhalten der Reisenden während der Fahrt definieren. 

Ruinieren Sie mit tropfendem Essen den Sitzbezug, kann das Transportunternehmen Sie dazu verpflichten, für die Reinigungskosten aufzukommen.

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