Das Wichtigste in Kürze
- Umfassende Absicherung: Diese Versicherung schützt Ihre Lieblingsstücke weltweit gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung.
- Optimale Ergänzung zur Hausratversicherung: Der Versicherungsschutz dieser Zusatzdeckung ist sehr viel höher als jener der Hausratversicherung – im Schadenfall erhalten Sie den vollen Betrag.
- Flexible Deckung: Sie können auch einzelne Kunstwerke oder Musikinstrumente versichern.
Musikinstrumente und Kunst optimal geschützt
Ihre Musikinstrumente und Kunstgegenstände versichern Sie bei uns im Rahmen der Wertsachenversicherung. Sie profitieren dabei von wertvollen Vorteilen:
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Unsere Wertsachenversicherung deckt Schäden infolge Diebstahl, Einbruch, Raub sowie Beschädigung
- Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie selbst ein Instrument oder ein Kunstwerk durch ein Missgeschick beschädigen – oder eine Drittperson das Objekt versehentlich beschädigt
- Flexible Deckung: Sie können genau die Stücke versichern, die Ihnen am Herzen liegen
Häufig gestellte Fragen
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Welche Schäden übernimmt die Musikinstrumentenversicherung bzw. die Kunstversicherung (also Wertsachenversicherung)?
Ihre Musikinstrumente und Ihre Kunstwerke sowie Zubehör sind mit unserer Wertsachenversicherung gegen folgende Risiken versichert:
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl)
- Raub
- Verlust
- Zerstörung
- Beschädigung
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) «Wertsachen».
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Welche Art von Kunst ist versichert?
Mit unserer Kunstversicherung (als Teil der Wertsachenversicherung) sind Gemälde, Illustrationen, Fotografien, Skulpturen, Keramik, Porzellan und Antiquitäten abgesichert.
Sie können die Kunstversicherung für Originale, Editionen, Einzelstücke oder ganze Sammlungen abschliessen.
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Wie wird der Versicherungswert von Instrumenten oder Kunstwerken bestimmt?
Der Versicherungswert von Musikinstrumenten oder Kunstwerken richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert. Als Marktwert gilt der Wiederbeschaffungswert für einen Gegenstand von gleicher Qualität.
Unsere Wertsachenversicherung übernimmt Schäden an Gegenständen jedoch maximal bis zum Wert, der im Inventar aufgeführt ist. Der Versicherungswert von Kunstwerken oder Musikinstrumenten richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert. Als Marktwert gilt der Wiederbeschaffungswert für einen Gegenstand von gleicher Qualität.