Das Wichtigste in Kürze
- Deckt alle Gefahren des Alltags ab: Die Laptopversicherung als Zusatzbaustein «Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik» zur Hausratversicherung der AXA deckt sämtliche Gefahren wie Display- und Flüssigkeitsschäden ab.
- Versichert die Geräte aller Personen unter einem Dach: Mit der Laptopversicherung sind die Geräte aller mit Ihnen in einem Haushalt lebenden versicherten Personen abgedeckt.
- Schützt Ihren Laptop auch im Ausland: Ihr Notebook ist auch auf Reisen versichert, egal ob in der Schweiz oder im Ausland.
Kaufberatung: 052 244 86 12
Ihren Laptop zu versichern zahlt sich aus
Ob beim Lieblingscafé um die Ecke, bei der Bahnfahrt zu Freunden oder zu Hause – Laptops sind zum täglichen Begleiter geworden und kommen überall zum Einsatz. Dabei sind die Geräte auch alltäglichen Gefahren ausgesetzt: Plötzlich verschütten Sie aus Versehen Ihre eisgekühlte Cola über die gesamte Tastatur oder ein Sturz führt zu einem Displaybruch.
Ein Austausch der Tastatur oder auch die Display-Reparatur kostet nicht selten mehrere hundert Franken. Noch unangenehmer wird es, wenn Ihnen jemand Ihren Laptop stiehlt. Sie sitzen gerade im Zug auf dem Weg zu Freunden. Die lange Reise ermüdet Sie, wodurch Sie unbewusst für einige Minuten einnicken. Als Sie Ihre Augen wieder öffnen, bemerken Sie sofort: Ihr Rucksack inklusive Notebook ist weg. Ihnen bleibt keine andere Wahl, als sich ein neues Gerät zu besorgen.
In diesen und weiteren Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Laptop versichern lassen. Die Laptopversicherung als Zusatzbaustein «Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik» in der Hausratversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten einer Reparatur, Neuanschaffung und sogar bei einem Diebstahl. Wer in der Schweiz, aber auch in anderen Teilen der Welt oft mit dem Laptop unterwegs ist, geniesst mit der AXA weltweiten Versicherungsschutz.
Wenn Sie Ihren Laptop versichern lassen, sind folgende Kosten gedeckt:
- Beschädigungen, auch durch Sie selbst: Sobald Sie Ihren Laptop versichern lassen, sind die Kosten für Display- und Flüssigkeitsschäden gedeckt.
- Verlust: Versichern Sie Ihren Laptop, ist dieser auch gegen Verlust geschützt, wie beispielsweise einen Diebstahl ausserhalb der eigenen Wohnung. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Ihr Gerät verlieren.
- Diebstahl, auch im Ausland: Sollte Ihr Laptop im Ausland gestohlen oder beschädigt werden, können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden. Die Diebstahlversicherung für Ihren Laptop greift auch ausserhalb der Schweiz, in der gesamten EU und auch im aussereuropäischen Ausland.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen zum Thema Laptopversicherung
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Wie kann ich meinen Laptop vor Diebstahl schützen?
Selbst wenn Sie Ihren Laptop versichern lassen, sollten Sie ihn unterwegs stets im Blick behalten. Legen Sie ihn bei einem Besuch in einem Café, Restaurant oder beim Reisen etwa mit der Bahn für Sie gut sichtbar hin, beispielsweise auf einem Stuhl neben Ihnen.
Zu Hause können Sie Ihr Gerät mit einem sogenannten Kensington-Schloss sichern. Das Schloss wird sowohl am Laptop selbst als auch am Schreibtisch montiert. Nur unter Eingabe der Zahlenkombination oder durch Aufschliessen mit einem Schlüssel lässt sich das Gerät entnehmen.
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Wie kann ich meinen Laptop versichern?
Der Zusatzbaustein «Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik» der AXA bietet Ihnen eine umfassende Versicherung für Ihr Notebook.
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Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Eine Reparatur, ein Totalschaden oder ein Diebstahl des Notebooks erreicht schnell eine Schadensumme von mehreren hundert oder sogar tausend Franken. Übersteigt die Schadensumme die in der Versicherungspolice vereinbarte Versicherungssumme, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Damit dieses Szenario nicht eintritt, versichert die AXA Sie mit einer Mindestversicherungssumme von CHF 1000. Diese können Sie auf bis zu CHF 30’000, erhöhen. Der Selbstbehalt beträgt mindestens CHF 50.
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Kommt eine Laptopversicherung auch für Schäden im Ausland auf?
Ja. Die AXA Laptopversicherung übernimmt weltweit alle Schäden, für die sie auch in der Schweiz aufgekommen wäre. Das gilt sowohl für die Ferien als auch für langfristige Aufenthalte wie ein Auslandsstudium oder Work & Travel. Voraussetzung ist dabei, dass Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz behalten.