AXA Stiftung 1e Aktuelles
Stets auf dem Laufenden: Hier finden Sie unsere aktuellen Meldungen in der praktischen Übersicht.
01. April 2026
Änderungen im Anlagereglement per 01. April 2026
Der Stiftungsrat hat per 01. April 2026 geringfügige Änderungen im Obligationenanteil beschlossen. Da Hochzinsanleihen gegenwärtig ein unvorteilhaftes Risiko-Ertrags-Verhältnis aufweisen, werden sie durch qualitativ solide Anleihen ersetzt. Mit dieser Massnahme verbessern sich die Risikoeigenschaften der Portfolios, die weiter an Qualität und Stabilität gegenüber Marktschwankungen gewinnen. Die genauen Angaben finden Sie im Anhang 1 des Anlagereglements, inkl. der strategischen Asset Allocation (SAA), Bandbreiten und geltenden Benchmarks.
30. Januar 2026
Das Wichtigste für das Jahr 2026 auf einen Blick
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten zu Ihrer Kaderlösung in der beruflichen Vorsorge.
14. Januar 2026
Neues Vorsorgereglement und Anlagereglement
Per 01.01.2026 wurde das Vorsorgereglement vollständig modernisiert. Es wurde redaktionell überarbeitet und übersichtlicher gestaltet, damit versicherte Personen die benötigten Informationen möglichst schnell finden.
Ebenfalls per 01.01.2026 wurde das Anlagereglement vollständig modernisiert und redaktionell überarbeitet. An den Anlagestrategien, aus denen die Versicherten wählen können, hat sich dadurch nichts geändert.
18. August 2025
WeCare: Betriebliches Gesundheitsmanagement ist wichtiger denn je
Aktuelle Statistiken von Bund und Versicherern zeigen einen starken Anstieg von Invaliditätsfällen. Immer mehr Personen erkranken psychisch und werden arbeitsunfähig. Umso wichtiger ist es für Firmen, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden prioritär zu behandeln und das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zu fördern. Die AXA bietet mit WeCare eine branchenweit umfassende Lösung zur Vorbeugung krankheitsbedingter Ausfälle. WeCare widmet sich ganz der Mitarbeitergesundheit: von der Prävention über die persönliche Begleitung bis zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Nutzen Sie diesen AXA Service - für gesunde und motivierte Mitarbeitende.
07. Juli 2025
Lebenspartnerschaft muss nicht gemeldet werden
Früher mussten im Konkubinat lebende Paare der Pensionskasse melden, falls sie im Todesfall ihren Partner mit einer Rente absichern wollten. Bei den von AXA betreuten Sammelstiftungen ist diese vorgängige Meldung nicht mehr nötig. Das aktuelle Vorsorgereglement setzt keine Meldepflicht voraus. Aus diesem Grund wurde das Meldeformular «Bestätigung Lebenspartnerschaft» entfernt. Ob die Partnerin oder der Partner zum Bezug von Rentenleistungen berechtigt ist, wird erst im Todesfallzeitpunkt der versicherten Person beurteilt. Weiterführende Informationen zur Lebenspartnerschaft finden Sie im Vorsorgereglement der Stiftung.