Assistance Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
Liebe Kundin, lieber Kunde
Es tut uns leid, zu hören, dass Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein einen Pannenfall hatten. Ihre Meldung haben wir erhalten und sind bereits dabei, die nötige Unterstützung für Sie zu organisieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen
- zu den versicherten Leistungen,
- zum Pannendienst unsere Partner sowie
- zu relevanten Hinweisen für Ihre Situation.
Versicherte Leistungen im Pannenfall
- Pannenhilfe vor Ort oder Abschleppen in die nächste geeignete Garage
- Fahrzeugtransport innerhalb von drei Arbeitstagen in Ihre Wunschgarage in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
- Fortsetzung der Reise oder direkte Heimreise im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
- Übernahme der Standkosten im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
- Falls notwendig, ungeplante zusätzliche Unterkunftskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
Zusätzliche Informationen im Pannenfall
Der Einsatz unseres Pannendienst-Partners beinhaltet folgende Leistungen:
- Pannenhilfe für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort,
- einschliesslich Ersatzteile, die üblicherweise im Pannenfahrzeug mitgeführt werden, wie Kabel, Briden, Schläuche etc. (keine Batterien oder ein Ersatzrad), oder
- Abschleppen in die nächste geeignete Reparaturwerkstatt
Was Sie von Pannendiensten im Ausland bei den folgenden Pannenereignissen erwarten können:
- Fahrzeug startet nicht – Starthilfe vor Ort (bitte hierbei die Empfehlung unseres Partners zum weiteren Vorgehen beachten)
- Reifenpanne – Radwechsel oder Reifenreparatur (Nagel/Schraube in der Lauffläche) vor Ort (Ausnahme Autobahn/Tunnel)
- Schlüssel – Schlüsselbatterie ersetzen, Schlüssel eingeschlossen oder abgebrochen
- Treibstoffmangel – Benzin/Diesel gegen Entschädigung
- Diagnose Motorstörung – Testgerät Schnelldiagnose (ersetzt nicht die Werkstattdiagnose)
Reparaturkosten im Pannenfall sind nicht versichert.
Organisation Ihrer Weiterreise
Kann Ihr Fahrzeug nicht innerhalb nützlicher Frist vor Ort repariert werden, übernimmt die AXA die Kosten und Organisation für die Heim- oder Weiterreise im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes. Kontaktieren Sie im Pannenfall immer zuerst die AXA. Leistungen dürfen erst nach vorgängiger Absprache in Anspruch genommen oder organisiert werden – unabhängig davon, ob die Organisation durch die AXA oder durch Sie selbst erfolgt.
Was wir für Sie organisieren können:
- Zug – 1. Klasse für Sie und Ihre Mitreisenden
- Taxi – für Kurzstrecken, z. B. zum nächsten Bahnhof
- Mietwagen – abhängig von der Verfügbarkeit
Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation der geeigneten Weiterreise – je nach Situation vor Ort.
Bitte beachten Sie: Für die Buchung eines Mietwagens werden ein gültiger Führerausweis sowie eine Kreditkarte der Fahrerin oder des Fahrers benötigt (für Kaution und Vertrag mit der Mietwagenfirma).
In Absprache mit uns dürfen Sie die Weiterreise selbst organisieren. Wir übernehmen die Kosten gemäss Ihrer Versicherungsdeckung.
Organisation der Fahrzeugrückführung
Kann das Fahrzeug in der nächsten geeigneten Werkstatt nicht repariert werden, besprechen Sie mit uns den Transport des Fahrzeugs in Ihre Wunschgarage.
Ablauf Rückführung Ihres Fahrzeugs
- Melden Sie sich immer telefonisch, falls Sie einen Transport in Ihre Wunschgarage wünschen.
- Informieren Sie die Zielgarage über die Anlieferung des Fahrzeugs sowie über dessen Zustand.
- Sobald Ihr Fahrzeug bei der Zielgarage eintrifft, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen (z. B. Reparatur) zu besprechen.
- Lassen Sie Fahrzeugausweis, Schlüssel und Schilder im Fahrzeug und entnehmen Sie Ihre Wertsachen. Bitte beachten Sie: Für zurückgelassene Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
- Der Transport Ihres Fahrzeugs erfolgt gesammelt im Rahmen eines durch unsere Partnerbetriebe organisierten Sammeltransports.
Wichtig zu wissen
- Das Fahrzeug muss bis zum Transport beim Strassenverkehrsamt angemeldet sein.
- Abschleppvorgänge sind nur für den Transport zu offiziellen Garagen und nicht an Privatadressen versichert.
- Der Transport ist nur versichert, wenn die AXA die Durchführung organisiert.
- Ein Transport ins benachbarte Ausland ist nicht versichert und wird von der AXA auch nicht organisiert.
- Für reparierte Fahrzeuge organisieren und bezahlen wir keinen Rücktransport. Ist das Fahrzeug repariert, sind Sie selber für die Rückführung verantwortlich.
- Bei Schäden, die von der Kaskoversicherung oder der Garantie übernommen werden, kontaktieren Sie zuerst die Versicherung und die Garage.
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24-Stunden-Pannenhilfe
Anrufen und sofort Hilfe erhalten
0800 809 809Aus dem Ausland
+41 58 218 11 00