Assistance im Ausland
Liebe Kundin, lieber Kunde
Es tut uns leid, zu hören, dass Sie im Ausland einen Pannenfall hatten. Ihre Meldung haben wir erhalten und sind bereits dabei, die nötige Unterstützung für Sie zu organisieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen
- zu den versicherten Leistungen,
- zu zusätzlichen Informationen im Pannenfall sowie
- zu relevanten Hinweisen für Ihre Situation.
Versicherte Leistungen im Pannenfall
- Pannenhilfe vor Ort oder Abschleppen in die nächste geeignete Garage
- Rückführung Ihres Fahrzeugs in die Schweiz nach vorgängiger Absprache mit der AXA, sofern eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist
- Weiterreise, Fortsetzung der Reise oder direkte Heimreise im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
- Übernahme der Standkosten im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
- Lieferkosten für Ersatzteile, wenn diese bestellt werden müssen
- Übernahme der Kosten für Verschrottung und Zoll nach vorgängiger Absprache mit der AXA, sofern das Fahrzeug nicht zurückgeführt wird, im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
- Ungeplante zusätzliche Unterkunftskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung
Zusätzliche Informationen im Pannenfall
- Im Ausland ist mit einer Wartezeit von ungefähr 90 Min. ab Anrufeingang bei der AXA zu rechnen.
- Panne auf der belgischen Autobahn: Der Pannendienst kann nur über die Notrufnummer 112 aufgeboten werden. Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei einer Panne im Ausland finden Sie hier.
- Reparaturkosten sind im Pannenfall nicht versichert.
- Telefonkosten/Roaming-Gebühren: Prüfen Sie, ob bei Ihrem Telefonanbieter Roaming-Angebote oder spezielle Pakete für die Schweiz existieren. So kann verhindert werden, dass bei Ihnen aufgrund des Pannenfalls zusätzliche Telefonkosten entstehen.
- Wenn Sie sich in der Türkei oder in einem nordafrikanischen Land befinden, dürfen Sie nicht ausreisen, bevor die Zollformalitäten erledigt sind. Das Fahrzeug muss aus dem Pass ausgetragen werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Der Einsatz unseres Pannendienst-Partners beinhaltet folgende Leistungen:
- Pannenhilfe für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort oder
- Abschleppen in die nächste geeignete Reparaturwerkstatt
Was Sie von Pannendiensten im Ausland bei den folgenden Pannenereignissen erwarten können:
- Fahrzeug startet nicht – Starthilfe vor Ort.
- Weitere Leistungen erfolgen i. d. R. nicht vor Ort, sondern im Depot oder in der nächsten geeigneten Garage.
Organisation Ihrer Weiterreise
Kann Ihr Fahrzeug nicht innerhalb nützlicher Frist vor Ort repariert werden, übernimmt die AXA die Kosten und Organisation für die Heim- oder Weiterreise im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes. Kontaktieren Sie im Pannenfall immer zuerst die AXA. Leistungen dürfen erst nach vorgängiger Absprache in Anspruch genommen oder organisiert werden – unabhängig davon, ob die Organisation durch die AXA oder durch Sie selbst erfolgt.
Was wir für Sie organisieren können:
- Zug- oder Flugticket (ab 6h Reisezeit) – für Sie und Ihre Mitreisenden
- Car- oder Busfahrt – für Sie und Ihre Mitreisenden
- Taxi – für Kurzstrecken, z. B. zum nächsten Bahnhof
- Mietwagen – abhängig von der Verfügbarkeit
Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation der geeigneten Weiterreise – je nach Situation vor Ort.
Bitte beachten Sie: Für die Buchung eines Mietwagens werden ein gültiger Führerausweis sowie eine Kreditkarte der Fahrerin oder des Fahrers benötigt (für Kaution und Vertrag mit der Mietwagenfirma).
In Absprache mit uns dürfen Sie die Weiterreise selbst organisieren. Wir übernehmen die Kosten gemäss Ihrer Versicherungsdeckung.
Organisation der Fahrzeugrückführung
Ihr Fahrzeug kann während Ihrer Ferien nicht repariert werden? Sie sind bereits auf der Heimreise oder bevorzugen für die Reparatur Ihre Vertrauensgarage? Bitte besprechen Sie die Rückführung Ihres Fahrzeugs in die Schweiz mit uns. Wird auf eine Rückführung verzichtet, übernehmen wir im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung die notwendigen Kosten für Verschrottung und Zoll.
Ablauf Rückführung Ihres Fahrzeugs
- Melden Sie sich immer telefonisch, falls Sie einen Rücktransport wünschen.
- Teilen Sie uns die Zielgarage mit und informieren Sie die Zielgarage über den Transport des Fahrzeugs sowie dessen Zustand.
- Lassen Sie Fahrzeugausweis, Schlüssel und Schilder im Fahrzeug (gilt auch für Wechselschilder) und entnehmen Sie Wertsachen, wie z. B. Schmuck, technisches Equipment etc., oder zollpflichtige Gegenstände. Wir übernehmen weder eine Haftung für Gegenstände im Fahrzeug noch die Organisation von Zollformalitäten im Zusammenhang mit dem Ladegut.
- Die Rückführung erfolgt gesammelt im Rahmen eines durch unsere Partnerbetriebe organisierten Sammeltransports.
- Sobald Ihr Fahrzeug bei der Zielgarage eintrifft, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen (z. B. Reparatur) zu besprechen.
Wichtig zu wissen
- Das Fahrzeug muss bis zum Transport beim Strassenverkehrsamt angemeldet sein.
- Rückführungen sind nur für den Transport zu offiziellen Garagen und nicht an Privatadressen versichert.
- Der Transport ist nur versichert, wenn die AXA die Durchführung organisiert.
- Kosten für Fahrzeugtransporte innerhalb des Auslands sind nicht versichert.
- Für reparierte Fahrzeuge organisieren und bezahlen wir keinen Rücktransport. Ist das Fahrzeug repariert, sind Sie selber für die Rückführung verantwortlich.
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24-Stunden-Pannenhilfe
Anrufen und sofort Hilfe erhalten
0800 809 809Aus dem Ausland
+41 58 218 11 00