Eine ernste Krankheit, ein Unfall mit langfristigen Folgen oder gar der Tod eines Elternteils – das sind Tragödien, die Familien den Boden unter den Füssen wegziehen können. Doch damit nicht genug: Wer schlecht versichert ist, dem drohen durch den Lohnausfall zusätzlich finanzielle Sorgen.
Zum Glück geht es den meisten von uns gut: Wir sind gesund, haben Energie, können arbeiten und unser Leben geniessen. Und statistisch gesehen haben wir auch gute Chancen, dass es so bleibt. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass am heiteren Himmel plötzlich dunkle Wolken auftauchen. Ein Missgeschick bei der Arbeit, ein Unfall mit dem Velo, eine lebensgefährliche Erkrankung: Von einem auf den anderen Tag ist nichts mehr, wie es war – und Sie wissen, dass Sie für längere Zeit nicht in der Lage sein werden, Ihre Liebsten zu versorgen. In einem solchen Moment brauchen Sie jede Hilfe und Unterstützung, die Sie erhalten können: professionelle Betreuung, gute Freunde, tatkräftige Nachbarn. Und nicht zuletzt eine solide Versicherung. Sie bietet Ihnen finanziellen Schutz in ohnehin schon schweren Zeiten.
Für Einverdienerfamilien, Studierende, Teilzeitarbeitende und Personen mit eher tiefem Lohn ist eine ergänzende Versicherung besonders wichtig. Denn: Die Renten aus den obligatorischen Sozialversicherungen kompensieren nur einen Teil des Lohnausfalls. 60 bis 90 Prozent eines Einkommens reichen in vielen Fällen nicht zum Leben. Wer aufs Budget achten muss, sollte sich daher mit einer zusätzlichen privaten Versicherung auseinandersetzen.
Dasselbe gilt für alle, die nicht ununterbrochen erwerbstätig sind oder waren: Jedes fehlende AHV-Beitragsjahr – zum Beispiel durch Kinderbetreuung, Studium, Reisen oder einen längeren Auslandsaufenthalt – führt zu einer reduzierten Rente. Auch hier droht eine Vorsorgelücke.
Tipp: Da Arbeitnehmende in der Schweiz bei Unfall besser versichert sind als bei Krankheit, lassen sich mit einem Ausschluss des Unfallrisikos Prämien sparen.
«Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund des Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder im bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr tätig sein kann. Der Grad der Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt.
Erwerbsunfähig ist, wer aufgrund des Gesundheitsschadens auf dem gesamten in Betracht kommenden Arbeitsmarkt keine Erwerbsarbeit mehr ausüben kann. Für die Bemessung des Invaliditätsgrads ist ausschliesslich die Erwerbsunfähigkeit massgebend. Dieser wird von der IV-Stelle festgelegt.»
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der AHV/IV.
Im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber von Gesetzes wegen eine Pflicht zur Lohnfortzahlung. Je nach Arbeitsvertrag und Dauer des Anstellungsverhältnisses wird Ihr Lohn unterschiedlich lange ausbezahlt. Obwohl dies in der Schweiz freiwillig ist, schliessen die meisten Arbeitgebenden eine Taggeldversicherung für ihre Mitarbeitenden ab. Nach einer vertraglich definierten Wartefrist kommt diese zum Tragen und deckt während maximal zwei Jahren 80 Prozent des Lohnausfalls ab.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die ersten beiden Tage nach dem Unfall mindestens 80 Prozent des Lohns weiterbezahlen. Ab dem dritten Tag übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung 80 Prozent Ihres Lohns.
Bei einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit decken die Invalidenversicherung (IV) der 1. Säule (staatliche Vorsorge) sowie die Pensionskasse der 2. Säule (berufliche Vorsorge) zusammen etwa 60 Prozent des Lohnausfalls ab. Sind gemeinsame Kinder da, kann auch eine Invaliden-Kinderrente dazukommen. Achtung: Die Leistung der Pensionskasse hängt stark vom Vorsorgeplan der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ab. Beschränkt sie sich auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, kommt es zu erheblichen Einkommenseinbussen – und somit zu einer empfindlichen Kürzung des Familienbudgets. Wer hier finanzielle Lücken schliessen möchte, kommt daher oft nicht um eine private Versicherung herum.
Das Ausmass der Erwerbsunfähigkeit bestimmt die IV-Stelle. Ein Beispiel: Andreas arbeitet als Maurer. Wegen Hüftproblemen kann er seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben und ist als Maurer zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Seine Probleme mit der Hüfte sind jedoch nicht so gravierend, daher bleibt er in einer anderen, körperlich weniger belastenden Tätigkeit aus medizinischer Sicht voll arbeitsfähig. In diesem Fall liegt auch keine Erwerbsunfähigkeit vor. Würde er jedoch in einer für ihn zumutbaren Tätigkeit nur teilweise arbeitsfähig bleiben, wäre dies eine Teil-Erwerbsunfähigkeit.
Werden Sie nach einem Unfall erwerbsunfähig, zahlen sowohl die IV als auch die Unfallversicherung Renten aus. Die verunfallte Person erhält dadurch maximal 90 Prozent des letzten Jahresverdienstes. In der Schweiz ist man somit in der Regel bei Unfall deutlich besser versichert als bei Krankheit – gleichzeitig ist der grösste Teil der Erwerbsunfähigen von Krankheit betroffen.
In bestimmten Fällen hat die oder der Geschiedene tatsächlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Die Bedingungen für diesen Leistungsanspruch sind in der 1. Säule (AHV) anders als in der 2. Säule (BVG). Deshalb ist es sehr wichtig, bei einer Änderung des Familienstands eine persönliche Vorsorgeanalyse vorzunehmen: Sind Sie auch jetzt noch ausreichend versichert? Ihr Vorsorgeberater kann beurteilen, worauf Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch haben und wie Sie allfällige Vorsorgelücken schliessen.
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es über die 1. und 2. Säule Ansprüche auf eine Waisenrente. Ist nach Erreichen der Volljährigkeit die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen, werden aus der 1. Säule die versicherten Leistungen bis zum Alter von höchstens 25 Jahren weiterhin bezahlt. Das gilt unabhängig vom Rentenanspruch des hinterbliebenen Elternteils. Im tragischen Fall, dass beide Eltern sterben, haben Waisen ein Recht auf zwei Waisenrenten. Bei der Absicherung aus der 2. Säule sind die Ansprüche von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich.
Ob die ausgezahlte Rente ausreicht, hängt von diversen Faktoren ab. Auf jeden Fall müssen Sie bei krankheitsbedingtem Lohnausfall mit einem deutlich verringerten Haushaltseinkommen rechnen. Gut möglich, dass dieses nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. In diesem Fall hilft die private Vorsorge: So kann Ihre Familie trotz Schicksalsschlag im eigenen Haus bleiben oder Ihre Kinder können das Studium fortsetzen. In einer persönlichen Beratung lässt sich am besten eruieren, wie es um Ihren individuellen Schutz bestellt ist.
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