Unterwegs

Auf dem Wasser gibt’s eh keine Verkehrsregeln! Oder doch?

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Ob Motorbootfahren, SUP oder Kitesurfing – die Schweiz ist mit ihren Seen und Flüssen ein Mekka für Wassersportarten. Was viele nicht wissen: Auch auf dem Wasser gibt es Verkehrsregeln, und zwar nicht nur wenn man mit einem Motorboot unterwegs ist. 

Am Wochenende bei strahlendem Sonnenschein im Gummiboot sitzen und sich den Fluss hinuntertreiben lassen. Oder auf einem Stand-up-Paddling-Board (SUP-Board) elegant über den spiegelglatten See gleiten. Das Letzte, was einem dabei in den Sinn kommt, sind irgendwelche Verkehrsregeln. Viele werden sich denken, dass bei solch geringen Geschwindigkeiten ohnehin nichts passieren kann. Und eine Schwimmweste ist vielleicht schon nützlich, macht aber nur auf einem Motorboot Sinn. Die Einzigen, die sich mit Verkehrs- und Vorfahrtsregeln auseinandersetzen müssen, sind doch die Bootsbesitzerinnen und -besitzer. Oder etwa nicht?

Die 5 goldenen Regeln auf dem Wasser

Ganz egal, ob Sie mit dem Segelschiff, dem Kiteboard oder in einem Ruderboot unterwegs sind – diese 5 Regeln sollten Sie kennen:

Regel 1: Ein Boot ist kein Auto – Trägheit einberechnen

Boote und Schiffe haben keine Bremsen, höchstens einen Rückwärtsgang. Ein Boot reagiert beim Lenken langsamer, als Sie es vielleicht vom Fahren auf der Strasse kennen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich bei Strömungen und Wellen der Untergrund ebenfalls bewegt. Allfällige Manöver sollten also umsichtig geplant werden – dies gilt ganz besonders für Gummiboote auf Flüssen. 

Regel 2: Vortrittsregeln auf dem Wasser beachten

Das mag zunächst komisch tönen, aber auch auf dem Wasser gibt es Vorfahrtsregeln. Und zwar nicht nur für Motorboote, sondern auch für Stand-up-Paddling-Boards, Segelboote usw. Grundsätzlich gilt: Auf dem Wasser weicht das beweglichere Gefährt aus. Wenn Sie mit dem Motorboot unterwegs sind, müssen Sie also dem Segelboot ausweichen. Bei zwei Booten der gleichen Kategorie ist es etwas anders: Hier gilt der Rechtsvortritt. Das Boot, das von rechts kommt, hat folglich Vorfahrt. Und wenn sich zwei Boote der gleichen Kategorie kreuzen, müssen beide nach Steuerbord, also nach rechts ausweichen. 

Wichtig für SUP's

Mit dem Stand-up-Paddling-Board (und anderen Freizeitgeräten) darf man sich nur bis zu 150 Meter innerhalb der Uferzone aufhalten. Wer weiter ins Seeinnere will, muss immer in 150 Meter Nähe zu ihrem oder seinem Begleitboot sein. Wenn es zu Begegnungen mit anderen Booten kommt, weicht das SUP aus – auch in der Uferzone. 

Eine alltäglich Szene auf dem Vierwaldstättersee: Musste das Segelschiff dem Fahrgastschiff ausweichen? Machen Sie den Test am Ende dieses Blogs.

Regel 3: Gewässer sind unberechenbar

Gewässer können unterschiedliche Tiefen, Strömungen, Wellengang und versteckte Hindernisse aufweisen. Versuchen Sie, auf dem Wasser aufmerksam zu sein, um mögliche Gefahren zu antizipieren. 

Regel 4: Informieren Sie sich über das Wetter

Starker Wind, Nebel, ein heftiges Unwetter. Ein netter Ausflug aufs Wasser kann schnell unangenehm werden, wenn plötzlich ein Unwetter aufkommt. Es empfiehlt sich also, vorgängig die Wetterprognosen zu studieren. 

Regel 5: Sicherheit dank Schwimmwesten

Stellen Sie sicher, dass Sie die nötige Sicherheitsausrüstung tragen oder zumindest an Bord haben – besonders die Schwimmweste. Sie ist zwar kein modisches Highlight, rettet aber Leben. Und das zählt! Kinder bis 12 Jahre müssen auf Booten jeglicher Art eine Schwimmweste tragen. Auch Erwachsene müssen auf einer Distanz ab 300 Meter vom Ufer zwingend eine Schwimmweste mitführen, auch auf Ruderbooten, SUP-Boards und mit Kiteboards. 

Machen Sie den Test: Wer hat Vortritt? 

Sie sind ein echter Seebär und mit allen Wassern gewaschen? Beweisen Sie es – entscheiden Sie, in welcher Reihenfolge diese unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser vortrittsberechtigt sind: 

  • A)      Fischerboot (mit gelbem Ball)
  • B)      Segelschiff
  • C)      Ruderboot, SUP-Board (muskelbetrieben)
  • D)     Güterschiff
  • E)      Kurs- oder Fahrgastschiff
  • F)      Motorboot (privat)
  • G)     Wind- und Kitesurfboard

Lösung

Die Verkehrsteilnehmer sind in folgender Reihenfolge vortrittsberechtigt: 

  • E) Kurs- oder Fahrgastschiff
  • D) Güterschiff
  • A) Fischerboot (mit gelbem Ball)
  • B) Segelschiff
  • C) Ruderboot, SUP (muskelbetrieben)
  • F) Motorboot (privat)
  • G) Wind- und Kitesurfboard

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