Blogserie «Ihre Fragen – unsere Antworten»:
Sie leben oder wohnen neu in der Schweiz? Und fragen sich nun, ob Sie auch hier krankenversichert sein müssen? Unser Experte gibt Ihnen Antwort.
Wie in den meisten europäischen Ländern ist es auch in der Schweiz obligatorisch, eine Krankenversicherung zu haben. Sprich: Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet bei einer Schweizer Krankenkasse die Grundversicherung abzuschliessen – auch als Ausländerin oder Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten oder länger. Die Versicherungspflicht gilt auch für Familienangehörige, die mit in die Schweiz ziehen.
Nach der Einreise in die Schweiz haben Ausländerinnen und Ausländer eine Frist von drei Monaten für den Abschluss einer Grundversicherung bei der Krankenkasse ihrer Wahl. Am Tag der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle beginnt die Anmeldefrist – genauso wie der Versicherungsschutz. Die obligatorische Grundversicherung deckt grundlegende Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Doch längst nicht alle Behandlungen und Kosten werden durch die Grundversicherung übernommen. Wer finanzielle Beiträge für Brillen, Fitness-Abos, Zahnbehandlungen oder Komplementärmedizin möchte, sollte den Abschluss einer ambulanten Kranken-Zusatzversicherung in Erwägung ziehen.
Für Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die regelmässig in ihr Wohnsitzland zurückkehren, gelten besondere Bestimmungen: Sie dürfen wählen, ob sie sich in der Schweiz oder in dem Land, in dem sie wohnen, versichern lassen. Egal, wie der Entscheid ausfällt: Dieser muss innert drei Monaten den Schweizer Behörden mitgeteilt werden. Ansonsten werden Grenzgänger automatisch einer Schweizer Krankenkasse zugeteilt.
Doch auch weitere Ausländer sind von der Krankenversicherungspflicht befreit: Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staatbeziehen, Erwerbstätige, die in einem EU- /EFTA-Staat arbeiten, Studierende bei einem vorübergehenden Schweiz-Aufenthalt sowie Personal von internationalen Organisationen, Botschaften und Konsulaten brauchen keine Schweizer Krankenversicherung.
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