Bestehende Schadenfreiheitsstufe versichern Bonusschutz in der Autoversicherung
Wenn Sie schadenfrei fahren, reduziert sich die Prämie Ihrer Autoversicherung entlang des Schadenfreiheitssystems – bis diese nur noch 30 Prozent der Grundprämie beträgt. Der Bonusschutz garantiert, dass Sie bei einem Unfall den Schadenfreiheitsrabatt auf Ihre Versicherungsprämie nicht verlieren.
Die Grundprämie Ihrer Autoversicherung wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, z.B. Marke und Modell Ihres Fahrzeugs sowie persönlicher Merkmale wie Alter. Diese Grundprämie bildet die Basis für Ihre Versicherungsprämie. Anschliessend wird diese mit Ihrer Schadenfreiheitsstufe – auch Prämienstufe genannt – multipliziert. Daraus ergibt sich Ihre effektive Autoversicherungsprämie.
Der damit verbundene Bonus bzw. Rabatt ist abhängig von Ihrer Schadenfreiheitsstufe. Je tiefer die Schadenfreiheitsstufe liegt, desto höher ist der Bonus. Diese Schadenfreiheitsstufe wird zu Beginn der Versicherung u.a. anhand Ihres Alters und weiterer persönlicher Angaben festgelegt.
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Die AXA belohnt Sie bei unfallfreier Fahrt mit einem höheren Bonus bzw. einer tieferen Schadenfreiheitsstufe (im Rahmen der Haftpflicht, d. h. Schäden an Dritten, und Kollisionsereignisse). Dadurch profitieren Sie von einem höheren Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr. Die Schadenfreiheitsstufe reduziert sich bei jedem unfallfreien Versicherungsjahr, bis Sie auf der untersten Stufe von 30 Prozent angekommen sind. Sie profitieren dann von 70 Prozent Schadenfreiheitsrabatt und bezahlen dadurch nur noch 30 Prozent der errechneten Grundprämie.
Bei einem Schadenfall erhalten Sie einen Malus. Das bedeutet, dass Ihre Schadenfreiheitsstufe steigt – pro Schadenfall sind es vier Stufen – und Sie von weniger Schadenfreiheitsrabatt profitieren. Aufgrund der Reduktion Ihres Schadenfreiheitsrabatts erhalten Sie eine Prämienerhöhung, die bei der nächsten Prämienperiode fällig wird.
Das Bonus-Malus-System hat nichts mit dem vereinbarten Selbstbehalt zu tun. Bei einem Schadenfall wird der vereinbarte Selbstbehalt fällig. Die Höhe des Selbstbehalts ist abhängig davon, was vertraglich für die Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung definiert wurde.
Dank der Zusatzleistung Bonusschutz für Ihre Autoversicherung behalten Sie auch nach einem Unfall Ihren aktuellen Schadenfreiheitsrabatt. Sie verhindern mit dieser Zusatzdeckung eine Hochstufung der Schadenfreiheitsstufe. Es entstehen für Sie also keine Mehrkosten, da sich die Schadenfreiheitsstufe und damit Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht verändert.
Der Bonusschutz sichert Ihre Bonusstufe oder besser gesagt Ihre Schadenfreiheitsstufe sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung. Schadenfälle im Rahmen der Teilkasko haben keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitstufe.
Der Bonusschutz lohnt sich für alle, die ihren aktuellen Schadenfreiheitsrabatt auch nach einem Unfall behalten wollen.
Ja, Sie erhalten sowohl für die Motorfahrzeughaftpflicht als auch für die Kollisionsversicherung eine separate Schadenfreiheitsstufe bzw. einen separaten Schadenfreiheitsrabatt, die dann mit der jeweiligen Grundprämie verrechnet werden. Die Stufen bzw. damit verbundene Rabatte sind jedoch dieselben – die unterste Stufe ist sowohl bei der Haftpflicht- als auch der Kollisionsversicherung bei 30 Prozent.
Sofern Sie nicht den Bonusschutz als Zusatzleistung für Ihre Autoversicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Schadenfreiheitsstufe nach einem Unfall erhöht. Die Erhöhung erfolgt in dem Bereich (Haftpflicht- oder Kollisionsversicherung), in dem im Schadenfall Leistungen erbracht wurden. Wird für ein angemeldetes Schadenereignis keine Leistung erbracht oder wird die bezahlte Leistung innert 30 Tagen zurückbezahlt, erfolgt auch keine Höherstufung. Schadenfälle im Rahmen der Teilkasko haben keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsstufe.
Das ist grundsätzlich möglich, wenn Veränderungen im Rahmen des Vertrags auftreten, die dazu führen, dass sich Ihre Prämie ändert.
Ein mögliches Beispiel für eine Anpassung der Grundprämie ist ein Fahrzeugwechsel oder ein übermässiges Aufkommen an Schadenfällen. Auch im Falle einer Veränderung der Grundprämie hat ein Bonusschutz auf z.B. der tiefsten Stufe (30 Prozent) den Vorteil, dass eine Erhöhung geringer ausfällt, da der Schadenfreiheitsrabatt beibehalten werden kann.
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