Seit Pandemieende sind die Anfragen zum Thema Nachbarschaftsstreitigkeiten bei der Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG rückläufig. Doch immer mehr gestritten wird in der Nachbarschaft, wenn es ums Bauen geht. Im Sommerhalbjahr haben Auseinandersetzungen Hochkonjunktur.
Laute Kinder, übers Grundstück ragende Pflanzen oder ein neues Gartenhaus, das Schatten wirft: Es gibt viele Gründe, warum man sich über die Nachbarschaft ärgern kann. «Wir erhalten im Sommerhalbjahr die meisten Anfragen zum Thema Nachbarschaftsstreitigkeiten», sagt Laurent Bühler, Jurist bei der Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG. Zwar nehmen die Anfragen während der Ferienzeit ab, dafür sind sie in der Zeit davor und danach deutlich zahlreicher als in den kälteren Monaten des Jahres. Am meisten Anfragen gibt es von März bis Juni – mit Abstand am wenigsten im Dezember.
Nachdem die Anfragen zu nachbarrechtlichen Streitereien während der Pandemie deutlich zugenommen haben, scheint sich die Situation nun wieder zu normalisieren. Letztes Jahr verzeichnete die AXA-ARAG 13 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr, im laufenden Jahr beträgt der Rückgang aktuell weitere 6 Prozent. «Diese Entwicklung ist naheliegend, da die Leute wieder weniger Zeit zuhause verbringen und störende Aspekte womöglich weniger stark wahrnehmen. Auf dem Niveau von vor der Pandemie sind wir aber noch nicht», ordnet Laurent Bühler ein. Überproportional viele Anfragen zu Auseinandersetzungen gehen aus den Kantonen Waadt, Wallis und Bern ein. Am wenigsten Nachbarschaftsstreitigkeiten pro Anzahl gemeldeter Rechtsfälle gibt es im Kanton Zürich, gefolgt vom Aargau und Thurgau.
Am häufigsten streiten sich Nachbarinnen und Nachbarn über Bauvorhaben, Pflanzen und Lärm. Diese Themen dominieren seit Jahren. Während jedoch Anfragen zu Bepflanzungen und Lärmemissionen rückläufig sind, entfachen immer mehr Streite aufgrund von Bautätigkeiten. Die AXA-ARAG stellt einen jährlichen Anstieg um 10 Prozent fest. «Wohnraum wird je länger je knapper und damit begehrter. Dies führt zwangsläufig zu Reibungen», so Laurent Bühler.
«Wir machen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sehr gute Erfahrungen mit Mediationen.»
Als erster Schritt bei einem Nachbarschaftsstreit ist immer das direkte Gespräch empfehlenswert. Finden die Parteien keine Lösung, ist es ratsam, eine unparteiische Stelle hinzuzuziehen: «Wir machen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sehr gute Erfahrungen mit Mediationen», sagt Laurent Bühler. Der Gang vor Gericht ist hingegen selten geeignet: «Ein Gerichtsverfahren ist mit Risiken verbunden und kann sehr langwierig und kostspielig werden. Ausserdem löst ein richterliches Urteil in vielen Fällen den Konflikt nicht.»
Bei Streit unter Nachbarn unterscheidet man rechtlich drei Arten von Immissionen: materielle Immissionen wie Verunreinigungen, Lärm und Rauch, negative Immissionen wie der Entzug von Sonnenlicht durch einen Baum oder das Versperren der Sicht durch eine Mauer sowie ideelle Immissionen. Als ideelle Immission kann beispielsweise der Bau eines Schlachthofs in der näheren Umgebung gelten, der bei jemandem ein psychisches Unbehagen hervorrufen kann. Juristinnen und Juristen stellen bei Immissionen immer die Ermessensfrage: Ist der Lärm oder die Geruchsbelästigung übermässig und damit unzulässig oder nicht? Diese Frage muss im Einzelfall immer abgeklärt werden, da eine Immission an einem Ort übermässig und woanders als ortsüblich eingeschätzt werden kann.
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