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Sattelfest auf geliehenen Pferden

Bild: Matthias Hauser/imageBROKER
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Schnell ist es passiert: Eine Reiterin oder ein Reiter verursacht versehentlich einen Unfall, das geliehene Pferd verletzt sich. Schuldgefühle lassen sich in diesen Fällen meist nicht vermeiden, hohe Tierarztkosten auf eigene Rechnung hingegen schon.

Sie sind anmutig und kraftvoll, können aber auch schreckhaft sein und manchmal durchbrennen: die Pferde. Passiert dies und ein Tier verletzt sich, kann es schnell teuer werden. Für solche Fälle können sich Pferdebesitzerinnen und -besitzer mit einer Unfallversicherung für das Pferd bei einem auf Tierversicherungen spezialisierten Anbieter absichern.

Unfall mit fremdem Pferd

Viele Reiterinnen und Reiter besitzen jedoch kein eigenes Pferd, sondern sie reiten Tiere, die jemand anderem gehören. Geschieht ein Unfall mit einem geliehenen Pferd, ohne dass der Reiter oder die Reiterin einen Fehler gemacht hat, greift auch hier die Unfallversicherung des Pferdes, sofern vorhanden. Ist keine Tierversicherung vorhanden, müssen die Eigentümer für den Schaden aufkommen. Es lohnt sich, vor dem Ausritt nachzufragen, wie das Pferd versichert ist. Denn Schuldgefühle nach einem Unfall sind womöglich umso grösser, wenn das Pferd unzureichend versichert ist.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Unfall durch einen Reitfehler verursacht wurde, die reitende Person also schuld am Unfall ist. In diesem Fall haftet sie selbst für den Schaden, das heisst, sie muss den Schaden bezahlen. Hier schafft die Deckung «Pferdemieter» als Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung Abhilfe.

Versicherung fürs Reiten fremder Pferde

Bei der Zusatzdeckung «Pferdemieter» übernimmt die AXA die Kosten für unfallbedingte Schäden an geliehenen, gemieteten, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittenen Pferden, sofern die reitende Person ein Verschulden trifft und sie somit haftpflichtig wird. Versichert sind die Kosten für tierärztliche Behandlungen, bei Tod des Pferdes dessen Ersatzwert und bei Verletzung ein allfälliger Minderwert. Belastungen für Schäden an Sattel- und Zaumzeug übernimmt die AXA ebenfalls. Liegt kein Verschulden des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin vor, wehrt die AXA unberechtigte Ansprüche im Namen der versicherten Person ab. Voraussetzung für den Abschluss dieser Zusatzdeckung, die für alle Personen in der Familie gilt, ist eine Privathaftpflichtversicherung bei der AXA. 

«Wir sehen aus unseren Daten, dass nur ein Bruchteil unserer Kundinnen und Kunden eine solche Zusatzdeckung abgeschlossen hat. Vielen Reiterinnen und Reitern dürfte nicht bewusst sein, dass sie, falls ein Pferd aufgrund eines verschuldeten Unfalls zu Schaden kommt, nur ungenügend versichert sind», erläutert Claudio Schäfli, Leiter Produktmanagement Wohnen und Reisen der AXA.

Weitere Schäden – beispielsweise, wenn das Pferd einen Zaun beschädigt oder Passanten verletzt – sind über die normale Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Verletzt sich die reitende Person, kommt die Kranken- oder Unfallversicherung für die Behandlungskosten auf. Dies passiert laut Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) jedes Jahr rund 7'500-mal in der Schweiz. «Reiten ist nach wie vor ein sehr beliebter Sport, gerade bei Teenagern. Passend versichert, kann der Sport umso sorgloser betrieben werden», so Claudio Schäfli.

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