Motorradfahren ist attraktiv, aber der Weg dahin auch ein wenig kompliziert: Welche Führerscheinkategorie ist die richtige? Welche Kurse brauche ich in der Schweiz für die Töffprüfung? Und was kostet das alles? Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.
Träumen Sie von einem Töff? Dann sind Sie nicht allein. Besonders Jugendliche liebäugeln oft mit der Freiheit und Unabhängigkeit, die ein eigenes Motorrad verspricht. Für andere ist Motorradfahren das perfekte Hobby: einfach abschalten, die Kraft und Leichtigkeit geniessen, ein Gefühl beinahe wie Fliegen. Doch ob Elektroroller oder Harley, Alltagsgegenstand oder Leidenschaft – ein Töffbillet brauchen alle. Welches genau, hängt von der Art des Motorrads ab, das Sie fahren möchten.
Zur Einteilung der Motorräder in die verschiedenen Kategorien und Unterkategorien gibt es drei wichtige Kriterien: Hubraum, Leistung und – für Kleinmotorräder, die bereits ab 15 Jahren gefahren werden dürfen – Höchstgeschwindigkeit.
Übrigens: Die frühere Kategorie A2 existiert nicht mehr. Sie wurde in Angleichung an EU-Recht aufgehoben und in B1 integriert (Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von max. 550 kg).
Nein, Führerscheine der Kategorie B berechtigen nicht zum Fahren eines Motorrads. Dafür ist ein Ausweis der Kategorie A notwendig. Schweizer Autolenkerinnen und Autolenker müssen sich aber nicht wieder mit Verkehrskunde, Theorieprüfung & Co. herumschlagen: Sie erhalten die zusätzliche Kat. A1 nach einem 12-stündigen Grundkurs geschenkt. Für Kat. -A braucht es zusätzlich eine praktische Prüfung.
Wenn Sie ein Kleinmotorrad fahren möchten, müssen Sie für den A1-Ausweis ein Mindestalter von 15 Jahren haben. Personen ab 16 Jahren dürfen mit demselben Führerschein auch grössere Motorräder fahren (siehe Tabelle). Wie viel Erwachsene fürs A1-Billet tun müssen, hängt davon ab, ob sie schon Auto fahren.
Tipp: Da die Termine oft früh ausgebucht sind, melden Sie sich am besten gleich nach bestandener Führerprüfung für den WAB an.
Nachdem Sie die praktische Grundschulung absolviert haben, erhalten Sie den definitiven A1-Führerausweis prüfungsfrei. Die Probezeit von drei Jahren entfällt.
Falls Sie grosse Motorräder fahren möchten, müssen Sie volljährig sein und zunächst einen Führerausweis für die Kategorie «A beschränkt» (-A) erwerben. Dieser hat Gültigkeit für Motorräder bis höchstens 48 PS und 35 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. «A unbeschränkt» (A) kann in einem zweiten Schritt erworben werden – nachdem Sie mindestens 2 Jahre lang ein beschränktes Motorrad gefahren sind.
Ihr Weg zum Führerausweis «A beschränkt» (-A) hat dieselben Stationen wie jener zu A1 (siehe Infografik). Der einzige Unterschied: Im Rahmen der praktischen Prüfung ist auch eine Manöverprüfung abzulegen.
Der verkürzte Weg zu «A beschränkt» (-A) beinhaltet einige wenige Schritte. Die Unterschiede zu A1 sind fettgedruckt.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie direkt und ohne Probezeit den definitiven Führerausweis «A beschränkt» (-A).
Nach mindestens zwei Jahren klagloser Fahrpraxis (d. h. ohne Führerausweisentzug) in der beschränkten Kategorie (-A) können Sie den Ausweis «A unbeschränkt» (A) beantragen. Dafür ist erneut eine praktische Prüfung (inkl. Manöverprüfung) abzulegen. Bestehen Sie diese, dürfen Sie fortan Motorräder ohne Beschränkung fahren.
Im Winter führen die Strassenverkehrsämter in der Regel keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen durch. Diese Winterpause bzw. Wintersperre variiert je nach Kanton, dauert aber in der Regel von November bis März.
Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei Ihrer Planung, damit Sie die Prüfung ablegen können, solange Ihr Lernfahrausweis noch gültig ist. Eine Verlängerung wegen der Winterpause ist nicht möglich.
In der Schweiz sollten Sie für das Töffbillet mindestens CHF 1500 budgetieren. In diesem Betrag sind Gebühren und Kurskosten inklusive, aber noch keine Fahrstunden. Je nach Wohnkanton und Region unterscheiden sich die Preise erheblich.
Rechnen Sie für die Vorbereitungen mit etwa CHF 200 bis 300. Folgendes brauchen Sie, noch bevor Sie sich zum ersten Mal in den Sattel schwingen:
To-dos Vorbereitung Motorradführerschein | Kosten |
Sehtest | CHF 10 bis 20 |
Nothelferkurs | CHF 100 bis 200 |
Basistheorieprüfung | CHF 30 bis 40 |
2 Passfotos | CHF 10 |
Lernfahrausweis | CHF 40 bis 80 |
Während Sie mit dem blauen L unterwegs sind, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Kurs- und Prüfungsgebühren belaufen sich auf etwa CHF 800 bis 1000 – ohne Fahrstunden.
To-dos Lernphase Motorradführerschein | Kosten |
Praktische Grundschulung PGS | CHF 200 bis 600 |
Verkehrskundeunterricht VKU | CHF 200 bis 250 |
Praktische Fahrprüfung | CHF 90 bis 130 |
Provisorischer Führerausweis | CHF 30 bis 70 |
Evtl. Fahrstunden | CHF 80 bis 120 pro Lektion |
In den ersten 12 Monaten Ihrer dreijährigen Probezeit müssen Sie den Weiterbildungskurs WAB besuchen. Er kostet zwischen CHF 300 und 500. Nach Ablauf der Probezeit bezahlen Sie eine kleine Gebühr für die automatische Zustellung des definitiven Führerausweises.
Wenn Sie bereits einen Führerschein A1, B1 oder B haben, rechnen Sie mit einem Budget von CHF 600 bis 800 für Sehtest, Lernfahrausweis, praktische Grundschulung und ggf. praktische Prüfung.
Bei einem späteren Upgrade auf den Führerschein «A unbeschränkt» (A) fallen nochmals Gebühren an: etwa CHF 150 bis 200 für die praktische Prüfung und die Ausstellung des neuen Führerausweises.
Fahrstunden sind zwar freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Sparen Sie hier besser nicht – schliesslich geht es um Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden. Erfahrungsgemäss fühlen sich einige Lernende nach wenigen Fahrstunden bereits sehr sicher, bei anderen dauert es etwas länger. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.
Es lohnt sich, in eine qualitativ hochwertige Schutzausrüstung zu investieren. Denn gute Schutzkleidung kann bei einem Unfall vor schweren Verletzungen bewahren – und im Endeffekt Leben retten.
Das gehört zur Grundausstattung:
Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz für alle Motorräder obligatorisch. Versichert sind Schäden an Dritten. Wenn Sie also einen Unfall verursachen, bei dem Menschen, Tiere oder Sachen in Mitleidenschaft gezogen werden, zahlt dafür die Versicherung. Voraussetzung ist, dass Sie sich ans Gesetz halten.
Tipp: Sie brauchen einen gültigen Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung), um Ihr Motorrad einzulösen und die Kontrollschilder zu erhalten.
Sie können freiwillig eine Kaskoversicherung für Ihr Motorrad abschliessen. Versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Motorrad.
Teilkasko ist relativ günstig zu versichern und grundsätzlich empfehlenswert. Die Vollkasko-Versicherung lohnt sich eher für neuere oder sehr wertvolle Maschinen.