Sich als Einwanderer oder Expat im «Versicherungsland» Schweiz zurechtzufinden, ist nicht leicht. Die AXA Mitarbeiterin Elodie Le Goistre kann sich noch gut an ihren Umzug aus Deutschland in die Schweiz und dessen Tücken erinnern.
Vor dem Antritt ihrer neuen Arbeitsstelle bei der AXA in Winterthur stand für Elodie Le Goistre der Umzug von München in die Schweiz an. Das war mit sehr viel Aufwand verbunden, den die 34-jährige Französin anfangs unterschätzt hatte. «Obwohl ich bei einer Versicherung arbeite, war das Schweizer Versicherungssystem anfangs ein grosses Fragezeichen für mich», erinnert sie sich. «Hier ist alles viel komplizierter und mit mehr Aufwand verbunden als in Deutschland oder Frankreich, wo ich ursprünglich herkomme.»
Wie Elodie Le Goistre ergeht es vielen Einwanderern. Die Schweiz ist ein «Land der Versicherungen». Auch viele Schweizer haben Mühe, sich im Dschungel der Versicherungen zurechtzufinden. Einige Versicherungen sind obligatorisch, andere freiwillig.
«Als Erstes habe ich mich bei einer Krankenkasse für die Grundversicherung angemeldet», erzählt Elodie Le Goistre. Die Anmeldung musste sie selbst erledigen. Nach dem Umzug in die Schweiz haben Zuzüger drei Monate Zeit, sich anzumelden. Zur Auswahl stehen rund 50 Krankenkassen. Die Grundversicherer sind verpflichtet, jeden aufzunehmen – egal ob die Person krank oder gesund ist. Die grosse Auswahl an Krankenkassen war für die neu zugezogene AXA-Mitarbeiterin nicht leicht. «Tipps von Kollegen haben mir geholfen», erzählt sie. Es lohnt sich, die Angebote zu vergleichen, denn die Leistungen sind bei allen Grundversicherungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben gleich. Wer wechseln will, kann seine Grundversicherung bis am 30. November kündigen.
«Die Krankenkassen decken dieselben medizinischen Behandlungen und Arzneimittel – das war mir anfangs nicht klar», gibt die Versicherungsmathematikerin zu. Trotzdem gibt es bei den monatlichen Prämien grosse Unterschiede: Sie variieren je nach gewähltem Versicherungsmodell, Alter, Geschlecht und Wohnort.
«Anders als in Deutschland und Frankreich sind Zahnbehandlungen in der Schweiz nicht über die Grundversicherung gedeckt», erklärt Elodie Le Goistre. Für Zähne, Brille, Komplementärmedizin, freie Spital- und Arztwahl oder Behandlungen im Ausland schliessen Erwachsene und Kinder eine freiwillige Kranken-Zusatzversicherung ab. Anbieter von Zusatzversicherungen haben keine Aufnahmepflicht und können interessierte Kunden aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands ablehnen. «Das kann man ein wenig mit der privaten Krankenversicherung in Deutschland vergleichen – nur, dass man für die Zusatzversicherung in der Schweiz kein bestimmtes Einkommen braucht», so die 34-jährige AXA Mitarbeiterin.
Es ist nicht zwingend, Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse zu haben. «Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, mich bei zwei verschiedenen Kassen zu versichern. Es macht aber total Sinn. So lassen sich jährlich teils mehrere hundert Franken sparen.» Ausserdem hat Elodie Le Goistre herausgefunden, dass die tiefste Franchise für sie sinnvoller ist als die höchste – sie lässt ihre Police für nächstes Jahr entsprechend anpassen.
Die Unfallversicherung ist die einzige Krankenversicherung, die über den Arbeitgeber mitfinanziert wird. Jeder, der mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist automatisch versichert. Die Prämien werden zwischen Arbeitgeber und -nehmer aufgeteilt. Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, muss sich bei seiner Krankenkasse gegen Unfälle versichern.
Eine weitere – nicht obligatorische, aber empfehlenswerte – Versicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr schützen Sie sich gegen Schäden an Dritten. «Ich empfehle allen, so eine Versicherung abzuschliessen», rät Elodie Le Goistre.
Was sich innerhalb der eigenen vier Wände befindet, wird mit der Hausratversicherung gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl versichert. Viele Versicherungen bieten die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung auch als Kombi an.
Wer keine Motorfahrzeugversicherung abgeschlossen hat, erhält kein Schweizer Nummernschild fürs Auto. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und übernimmt Schäden gegenüber Dritten. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig und bietet Leistungen bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie optional finanzielle Unterstützung für Fahrer und Insassen nach einem Unfall.
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste und die zweite Säule sind obligatorisch und die Arbeitnehmerbeiträge werden direkt vom monatlichen Gehalt abgezogen. Die dritte Säule ist das freiwillige Sparen fürs Alter. «Ich finde es sinnvoll, in die Säule 3a einzuzahlen, da man dadurch von Steuervorteilen profitieren kann», erklärt Elodie Le Goistre, die seit Anfang 2019 in der Schweiz wohnt. Es gilt allerdings zu beachten, dass das in die Säule 3a einbezahlte Guthaben bis fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters gesperrt ist.
Um die vielen Klippen zu umgehen hat sich die Einwanderin professionelle Hilfe geholt: «Das Gespräch mit einem Versicherungsberater war wichtig, um mich im Land der Versicherungen zurechtzufinden.»
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