Gesundheit

Komplementärmedizin: Wer übernimmt die Kosten?

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Blogserie «Ihre Fragen – unsere Antworten»
Wenn die Schulmedizin nicht wirklich weiterhelfen kann, wenden sich viele Patienten an die Komplementärmedizin. Doch welche Heilmethoden und Therapieverfahren werden überhaupt von der Krankenkasse bezahlt? Unser AXA Experte erklärt, was die Versicherungen übernehmen und in welcher Höhe.

Unter den Begriffen Komplementärmedizin und Alternativmedizin werden eine Reihe an Therapien, Heilmitteln und Diagnoseverfahren verstanden, die nicht der klassischen Schulmedizin angehören. Während die konventionelle Medizin sich an einzelnen Symptomen orientiert, gehen alternativmedizinische Ansätze von einem ganzheitlichen Menschenbild aus und beleuchten den Hintergrund einer Erkrankung. Solche Heilmethoden finden einen immer grösseren Anklang in der Bevölkerung – insbesondere dann, wenn die konventionelle Medizin nicht weiterhilft.

Eingeschränkte Kostenübernahme durch Grundversicherung

Die Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin sind nur eingeschränkt durch die obligatorische Grundversicherung abgedeckt. Seit 2012 werden fünf alternativmedizinische Methoden von der Grundversicherung übernommen:

  • Anthroposophische Medizin: Heilkunde, die sich an den individuellen seelisch-geistigen Bedürfnissen des Menschen orientiert
  • Homöopathie: Therapien mit speziellen homöopathischen Arzneimitteln
  • Neuraltherapie: Methode zur Behandlung von Schmerzen mittels Einspritzung von Betäubungsmittel
  • Phytotherapie: Therapieform, bei der Pflanzen und ihre Wirkstoffe für die Behandlung eingesetzt werden
  • Traditionelle chinesische Medizin (TCM): Heilkunde und Diagnoseverfahren, die sich im Laufe der Zeit in China entwickelten

Die Kostenübernahme erfolgt nur bei anerkannten Ärzten, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Zudem werden die Leistungen abzüglich der gewählten Franchise bezahlt.

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    Ihre Fragen – unsere Antworten

    Uns hat es interessiert, was Sie schon immer rund um die Themen Gesundheit, Krankenkasse und Krankenversicherung wissen wollten. Deshalb haben wir diesen Frühling eine Kundenumfrage durchgeführt. Nun beantworten AXA Experten die zehn meistgestellten Fragen in unserer Blogserie «Ihre Fragen – unsere Antworten».

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Zusatzversicherung ermöglicht umfassendere Leistungen

Wer andere Methoden ausprobieren möchte, muss diese entweder selber berappen oder eine Zusatzversicherung abschliessen. Die Kranken-Zusatzversicherung der AXA leistet Beiträge an komplementärmedizinische Therapien, die nicht von der Grundversicherung vergütet werden. Unserer Zusatzversicherung übernimmt 75% der Kosten, auf Stufe «Gesundheit ACTIF» werden maximal insgesamt CHF 1000.– pro Jahr und auf Stufe «Gesundheit COMPLET» sogar maximal CHF 3000.– pro Jahr rückerstattet. 

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