Das Wichtigste in Kürze
- Finanzielle Unabhängigkeit: Eine Zahlungsschutzversicherung sichert Ihren gewohnten Lebensstandard mit monatlichen Zahlungen, falls Sie arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos werden.
- Deckung der laufenden Kosten: Die Zahlungsschutzversicherung übernimmt Ihre monatlichen Ausgaben für Kredite und Leasing.
- Angebot nur über Kredit- und Leasinganbieter:in: Wenn Sie an einer Zahlungsschutzversicherung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreditanbieterin oder Ihren Leasinganbieter.
Lebensstandard in schwierigen Zeiten aufrechterhalten
Eine Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit führt bei jeder Person zu deutlichen Lohneinbussen. Aber die laufenden monatlichen Ausgaben bleiben gleich hoch. Die Miete für die Wohnung, die Leasingrate fürs Auto und die Abos für öffentliche Verkehrsmittel, Handy, Fitness und Streaming müssen mit einem reduzierten Budget bezahlt werden – dies kann bereits nach kurzer Zeit Sorgen bereiten.
Mit einer Zahlungsschutzversicherung können Sie laufende monatliche Verpflichtungen versichern. Die als Ratenversicherung oder PPI (Payment Protection Insurance) bekannte Lösung erlaubt es Ihnen, Ihren gewohnten Lebensstandard auch in schwierigen Zeiten aufrechterhalten zu können. So bleiben Sie finanziell flexibel und können sich ganz auf Ihre Zukunft konzentrieren.
Wie kann ich eine Zahlungsschutzversicherung abschliessen?
Sie können eine Zahlungsschutzversicherung ausschliesslich über unsere Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner in Zusammenhang mit einem Kredit- oder Leasingvertrag abschliessen. Wenn Sie eine solche wiederkehrende Verpflichtung versichern wollen, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kreditanbieterin oder Ihrem Leasinganbieter.
Sie haben eine Zahlungsschutzversicherung der AXA?
Ab dem 01. Juli 2025 bietet die AXA Schweiz keine Zahlungsschutzversicherung im Eigenvertrieb mehr an. Diese können Sie nur noch über ausgewählte Kreditanbieterinnen und Leasinganbieter abschliessen.
Wenn Sie eine Zahlungsschutzversicherung bei der AXA Schweiz abgeschlossen haben und Ihr Vertrag noch läuft, ändert sich vorerst nichts. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden wir den Vertrag jedoch nicht mehr verlängern können und Sie erhalten eine Kündigung von uns.
Bis dahin bleibt der Versicherungsschutz für die in Ihrer Police versicherten Leistungen vollumfänglich erhalten und Sie profitieren weiterhin von unserem Service.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder Sie uns etwas mitteilen möchten, können Sie uns auf den folgenden Wegen erreichen:
- Wenden Sie sich direkt an Ihre Beraterin oder Ihren Berater
- E-Mail an clp@axa.ch
- Online
Haben Sie einen Schaden?
Sie können uns Ihren Schaden online melden. Um den Leistungsfall zu beurteilen, braucht die AXA gewisse Dokumente. Welche Dokumente Sie uns schicken sollten, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
Hilfe und häufig gestellte Fragen
Wie kann ich eine Zahlungsschutzversicherung abschliessen?
Der Abschluss einer Zahlungsschutzversicherung ist ausschliesslich über unsere Vertriebspartnerinnen und -partner in Zusammenhang mit einem Kernprodukt (Privatkredit, Leasingvertrag etc.) möglich. Sollten Sie eine solche wiederkehrende Verpflichtung versichern wollen, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kreditabieterin bzw. Ihrem Leasinganbieter.
Wie muss ich im Schadenfall vorgehen?
Sie können den Schaden online melden. Um den Leistungsfall zu beurteilen, brauchen wir gewisse Dokumente. Welche Dokumente Sie uns schicken sollten, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
Ich habe eine Rechnung erhalten und möchte diese in Raten bezahlen. Was muss ich tun?
Sie können unter www.axa.ch/invoice eine Ratenzahlung beantragen.
Ich habe eine Rechnung erhalten. Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechnung via E-Bill oder Lastschriftverfahren zu bezahlen. Hierzu informieren Sie sich bitte unter www.axa.ch/ebill.
Warum habe ich eine Kündigung für meine Police erhalten?
Die Zahlungsschutzversicherung kann seit dem 01. Juli 2025 ausschliesslich über ausgewählte Vermittlungspartnerinnen oder -partner (beispielsweise Kreditanbieterin oder Leasinganbieter) abgeschlossen werden. Direkt bei der AXA abgeschlossene Zahlungsschutzversicherungen müssen aufgehoben werden. Falls Sie weiter von einer Zahlungsschutzversicherungsdeckung profitieren möchten, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kreditanbieterin oder Ihrem Leasinganbieter.