Herzlich willkommen auf der Informationsseite zur Pensionskasse der AXA für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier finden Sie Ihren direkten Zugang zum Vorsorgeportal auf myAXA, dem Portal für Ihre 2. Säule bei der AXA, unseren praktischen Formularservice sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule).
Vorsorgeportal auf myAXA
Die Vorteile des myAXA Vorsorgeportals
- Klarheit: Auf dem Vorsorgeportal auf myAXA können Sie alle Informationen zu Ihrer Pensionskasse jederzeit online einsehen – und alles ist einfach und verständlich erklärt.
- Bessere Zukunftsplanung: Im Vorsorgeportal auf myAXA lässt sich berechnen, wie sich ein Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum oder eine freiwillige Einzahlung zur Steueroptimierung auswirken.
- Einkaufspotenzial: Dank des Vorsorgeportals auf myAXA lassen sich Vorsorgelücken erkennen und beheben.
Dokumente und Formulare
Möchten Sie einen Einkauf in die Pensionskasse beantragen? Hintergrundinformationen rund um die berufliche Vorsorge nachlesen? Oder wechseln Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber und damit auch die Pensionskasse?
Ada, unsere digitale Assistentin, hilft Ihnen dabei, rasch die relevanten Informationen zu finden.
Benötigen Sie ein weiteres Formular, Merkblatt oder Dokument rund um Ihre Pensionskasse? Auf der Website Ihrer Pensionskasse finden Sie alle relevanten Dokumente und Formulare.
Pensionskassenausweis online einsehen: So gehts
Sie möchten Ihre Vorsorgesituation überprüfen? Der Pensionskassenausweis enthält Informationen zur Höhe Ihrer zukünftigen Rente und zu Ihrer Absicherung, beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeit. Im Vorsorgeportal auf myAXA steht Ihnen Ihr persönlicher Pensionskassenausweis jederzeit als Download zur Verfügung – schnell, einfach und papierlos. Nach dem Download Ihres Pensionskassenausweises gilt es, die Angaben richtig zu lesen und zu verstehen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Pensionskassenausweis. Zusätzlich unterstützt Sie unsere praktische Lesehilfe beim schnellen Auffinden relevanter Informationen:
Lesehilfe für den Pensionskassenausweis
Finanzierung von Wohneigentum: Vorbezug der Pensionskasse
Vorgehen im Vorsorgeportal auf myAXA
Mit einem Gesuch und allen erforderlichen Dokumenten (z. B. gültiger Kaufvertrag, Baubewilligung, Grundbuchauszug usw.) weisen Sie der Pensionskasse nach, dass Sie die Voraussetzungen für einen Vorbezug erfüllen. Sofern Sie verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich die schriftliche Zustimmung Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners.
Mittels Simulation im Vorsorgeportal auf myAXA können Sie berechnen, wie sich Ihre Vorsorgesituation verändert, wenn Sie Kapital für Wohneigentum vorbeziehen.
So funktioniert der Einkauf bei der AXA
- Im Vorsorgeportal auf myAXA können Sie Ihre maximale Einkaufssumme einsehen, die Auswirkungen auf Ihre Altersleistungen simulieren und den Einkauf direkt durchführen. Alternativ steht Ihnen auch ein Formular zur Verfügung.
- Entscheiden Sie sich für einen Einkauf, führt Sie das Portal Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt am Ende die Überweisungsdaten bereit.
- Achten Sie darauf, dass der Betrag bis spätestens am letzten Arbeitstag des Jahres bei der Pensionskasse eingeht, damit Sie ihn steuerlich geltend machen können. Dazu sollten Sie die Überweisung 7–10 Tage vorher tätigen. Die Zahlung muss vom Konto der versicherten Person erfolgen.
- Die Steuerbescheinigung wird Ihnen per Post zugesandt.
Pensionierung planen
Mehr Zeit für Reisen, neue Hobbys und Sport, Enkelkinder und Freundschaften, und, und, und. Mit der Pensionierung beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten.
Lesen Sie mehr zum Thema Pensionierung planen.
Die wichtigsten Begriffe rund um die Pensionskasse
-
Altersguthaben
Das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ist das Guthaben, das Sie laufend in der 2. Säule aufbauen. Ihr vorhandenes Altersguthaben setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Individuelle Altersgutschriften
- Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen
- Allfällige Einlagen durch die Arbeitgebenden und/oder durch Einkauf
- Gutgeschriebene Zinsen
- Überschussanteile
Massgebend für die Höhe Ihres obligatorischen Altersguthabens sind ausschliesslich die Altersgutschriften und Einlagen gemäss den Mindestvorschriften des BVG sowie deren Verzinsung. Für die Verzinsung gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz.
-
Altersgutschriften
Die Altersgutschriften dienen dem Aufbau von Altersguthaben. Sie setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Die Höhe der Altersgutschriften ist im Vorsorgereglement jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt und berechnet sich grundsätzlich prozentual anhand des versicherten Lohns. Gemäss BVG kommen folgende Prozentsätze zur Anwendung:
- Lebensalter 25-34 Frau/Mann: 7%
- Lebensalter 35-44 Frau/Mann: 10%
- Lebensalter 45-54 Frau/Mann: 15%
- Lebensalter 55-65 Frau/Mann: 18%
Die Angleichung des Referenzalters (früher: Rentenalter) auf 65 Jahre bedeutet, dass dieses Alter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Die Anhebung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Frauen mit Jahrgang 1960 oder älter sind von der Anhebung nicht betroffen. Das bedeutet, dass eine Frau mit Jahrgang 1962 im Jahr 2026 pensioniert wird und ein Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten hat.
-
Alterskapital
Das Alterskapital entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ihr voraussichtliches Alterskapital finden Sie in Ihrem persönlichen Ausweis (Pensionskassenausweis). Der Betrag ergibt sich aus der Hochrechnung des vorhandenen Altersguthabens auf der Basis Ihres aktuell versicherten Lohns, der reglementarischen Altersgutschriften und der aktuell garantierten Zinssätze.
-
Altersrente, berufliche Vorsorge
Die jährliche Altersrente errechnen Sie, indem Sie das Altersguthaben bei Erreichen der Pensionierung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz multiplizieren.
Immer für Sie da
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da.
Wir haben mehr für Sie zum Thema Vorsorge
Das 3-Säulen-System einfach erklärt
Das Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen hat zum Ziel, die Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall finanziell abzusichern.
3. Säule – private Vorsorge
Mit einer freiwilligen Einzahlung in die gebundene Vorsorge 3a oder die freie Vorsorge 3b lassen sich Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule weitgehend schliessen.
Tipps für die private Altersvorsorge mit Aktien
Wer zuverlässig und langfristig Kapital für das Alter sparen möchte, fährt mit dem gezielten Investment in diversifizierten Aktien am besten.