Versicherung bei Steinschlag Glasschaden in der Autoversicherung
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Im Rahmen der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung sind Front-, Heck- und Seitenscheiben gegen Glasbruch versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Glasbruch durch Steinschlag, Hagel, Vandalismus oder etwas anderes entstanden ist.
Scheinwerfer und Seitenspiegel sind in der Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie einen Zusatzbaustein: Er umfasst Schäden an Scheinwerfern, Hecklichtern, Blinkern und Seitenspiegeln. Diese optionale Versicherung lohnt sich besonders bei Fahrzeugen mit Xenon- oder Matrix-LED-Scheinwerfern, da dort der Ersatz teuer werden kann.
Nicht jede Garage ist für die Glasreparatur ausgerüstet. Ihre Versicherung kann Sie im Schadenfall am besten unterstützen: Sie arbeitet mit professionellen Partnerbetrieben zusammen, die auf Glasreparatur spezialisiert sind.
In vielen Fällen kann der Schaden sogar bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz behoben werden – rasch und unkompliziert.
In der Regel ist eine Reparatur die bessere Wahl, da günstiger und umweltfreundlicher. Ersetzt werden sollte die Scheibe nur, wenn der spezialisierte Glasreparaturbetrieb dies empfiehlt. Melden Sie daher einen Schadenfall immer zuerst der AXA: Wir prüfen gemeinsam mit einem unserer Partnerbetriebe, ob eine Reparatur der Scheibe möglich ist oder ob diese ersetzt werden muss.
Die Kosten für den Ersatz einer Windschutzscheibe hängen stark vom Fahrzeug ab. Entscheidend sind vor allem Modell, Baujahr sowie verbaute Technik wie Kameras oder Sensoren. In der Praxis liegen die Preise meist zwischen CHF 1000 und CHF 1500. Bei Fahrzeugen mit Fahrassistenzsystemen entstehen beim Scheibenersatz Mehrkosten, da nach dem Einbau oft eine erneute Kalibrierung notwendig ist.
Neben Originalscheiben des Herstellers gibt es geprüfte Alternativen von unabhängigen Herstellern. Diese erfüllen dieselben Sicherheits- und Qualitätsstandards, sind aber häufig günstiger. Der Unterschied liegt nicht in der Funktion, sondern im Markenlabel.
Scheiben gelten als Ersatzteile. Ein fachgerecht durchgeführter Austausch hat daher keinen Einfluss auf die Fahrzeuggarantie, auch wenn die neu eingesetzte Scheibe markenunabhängig ist.
Das kommt auf Ort, Art und Grösse des Glasschadens an. Die Frontscheibe ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Wenn die Sicht während des Fahrens nicht beeinträchtigt ist, dürfen Sie bis zum Reparaturtermin weiterhin fahren. Andernfalls muss das Fahrzeug sofort zur Werkstatt gebracht, ggf. sogar abgeschleppt werden. Sind Sie unsicher, ob die Weiterfahrt verantwortbar ist? Wenden Sie sich für eine Einschätzung an unseren Partnerbetrieb für Glasreparaturen – ein Foto der beschädigten Scheibe genügt.
Achtung: Wer trotz Beeinträchtigung der Fahrersicht weiterfährt, bringt sich und andere in Gefahr. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen.
Wie die Front-, Heck- und Seitenscheiben ist auch das Glasdach bei einem Glasbruch über die Voll- oder Teilkaskoversicherung versichert.
Wenden Sie sich an einen spezialisierten Reparaturbetrieb. Wenn irgend möglich, lassen Sie den Glasschaden reparieren. Das kommt meist deutlich günstiger als ein Ersatz der gesamten Scheibe. Am besten verlangen Sie vorgängig einen Kostenvoranschlag.
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Auch bei selbstverschuldeten Kollisionen bestens abgesichert