
Bild: AXA
Sorgenfrei in den Ferien: So klappts ohne Rechtsstreit
04.08.2025
Die Ferien stehen vor der Tür und mit ihnen steigt die Vorfreude auf erholsame Tage. Doch der Anstieg an Rechtsfällen in den Sommermonaten bei der AXA-ARAG zeigt, dass Reisende in den Ferien nicht selten mit Problemen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Endlich Sommerferien: Die Vorfreude auf eine entspannte Zeit ist gross, doch nicht immer läuft im Urlaub alles so, wie man es sich vorgestellt hat. Vergangenes Jahr verzeichnete die AXA-ARAG in den beliebten Ferienmonaten Juni bis August 115 Prozent mehr Reise-Rechtsfälle als in den kälteren Monaten Januar bis März. Wie man vorbeugen kann oder was zu tun ist, wenn es doch einmal zu einem Ärgernis kommt, weiss AXA-ARAG Rechtsexperte Lars Bliggenstorfer.
Verspätete Flüge und verlorenes Gepäck
Man hat es zeitig zum Flughafen geschafft und dann die Ansage: «Der Flug verspätet sich um mehrere Stunden.» Welche Rechte bei einer Flugverspätung bestehen, erklärt Lars Bliggenstorfer: «Gemäss der europäischen Fluggastrechteverordnung ist man als Passagier berechtigt, bei einer Verspätung ab zwei Stunden eine Ausgleichsentschädigung einzufordern.» Diese Rechte bestehen, wenn ein Flug in der EU startet oder landet und von einer aus diesem Raum stammenden Fluggesellschaft durchgeführt wird. Die Anwendbarkeit dieser Verordnung ist jedoch sehr komplex und kann in Einzelfällen variieren. Bei Verspätungen von Flügen ausserhalb der EU ist die Fluggesellschaft bereits bei einer kurzen Verspätung haftbar. «Im Gegensatz zur europäischen Fluggastrechteverordnung muss der Fluggast seinen Schaden in diesem Fall jedoch effektiv nachweisen und beziffern können», so Bliggenstorfer.
Ärgerlich ist es auch, wenn das aufgegebene Gepäck nach einem Flug unauffindbar ist. Sollte es zu einem Gepäckschaden kommen, ist es laut dem Rechtsexperten wichtig, dass man vor Verlassen der Sicherheitszone des Flughafens einen sogenannten «Damage Report» aufnehmen lässt, da ansonsten nicht bewiesen werden kann, dass der Schaden auf den Flug zurückzuführen ist. «Geht das Reisegepäck verloren, besteht das Recht auf einen Schadenersatz in der Höhe von maximal 1741.31 Franken», erklärt Lars Bliggenstorfer. Hatte man beispielsweise teuren Schmuck im Koffer, ist dieser Betrag schnell erreicht. Der Rechtsexperte empfiehlt deshalb, Wertgegenstände nicht im Aufgabe- sondern im Handgepäck zu transportieren, um das Verlustrisiko zu minimieren.
Rostiger Schleicher statt schneller Flitzer
Die Vorstellung, die gebuchte Feriendestination im schicken Cabrio zu erkunden, ist grossartig. Doch die Enttäuschung kann noch grösser sein, wenn bei der Übernahme das Auto nicht den Erwartungen entspricht. «Mietwagen sind meist in Fahrzeugklassen unterteilt. Wer also einen Sportwagen bucht, hat das Recht, auch einen solchen vorzufinden», sagt Lars Bliggenstorfer. Auch bei der Abgabe kann es zu Unannehmlichkeiten kommen. Beispielsweise dann, wenn für Schäden bezahlt werden soll, die bereits vorher vorhanden waren. Der Rechtsschutz-Experte rät, das Fahrzeug bei Übernahme und Rückgabe gemeinsam mit dem Vermieter genau zu kontrollieren und den Zustand schriftlich sowie fotografisch zu dokumentieren. Vorsicht ist laut dem Rechtsexperten auch bei der selbstständigen Rückgabe des Fahrzeugs ausserhalb der Öffnungszeiten geboten: «Oft wird die Beweislast in diesen Fällen vertraglich unerlaubt dem Mieter auferlegt, weshalb es sich umso mehr empfiehlt, den Zustand des Fahrzeugs auch bei der Rückgabe fotografisch zu dokumentieren.»
Baulärm statt Meeresrauschen
Bei der Anreise hat alles funktioniert, der Mietwagen ist einwandfrei, aber das gebuchte Resort mehr Baustelle als Ferienparadies? Auch hier empfiehlt sich schnelles Handeln. «Grundsätzlich sollte man dann bereits vor Ort tätig werden und sich bei Missständen umgehend an das Hotel oder den Reiseveranstalter wenden und dort Abhilfe oder Ersatz verlangen», sagt Lars Bliggenstorfer. «Ist ein Zimmerwechsel nicht möglich, sollte der Gast eine schriftliche Bestätigung der Mängel verlangen und diese mit Bildern dokumentieren, um nach der Rückkehr eine Preisminderung zu verlangen.» Die Höhe einer solchen Entschädigung hängt laut dem Experten von der Schwere der Mängel ab.
Trotz zahlreicher Stolpersteine, die das Urlaubsglück trüben können: Mit vorausschauender Planung und den nötigen Rechtskenntnissen lassen sich viele Ärgernisse vermeiden.
Über die AXA-ARAG Rechtsschutz AG
Die AXA-ARAG ist mit einem Prämienvolumen von CHF 156,1 Mio. und rund 300 Mitarbeitenden eine der führenden Rechtsschutzversicherungen der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.