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Häufige Fragen rund ums Autoleasing

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Unzufrieden mit dem geleasten Auto? Unerwartet hohe Mehrkosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs? Obwohl Autoleasing in der Schweiz eine beliebte Alternative zum Autokauf ist, birgt es einige Risiken. Folgende Punkte sind zu beachten.

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    Alessandro Guarino

    Alessandro Guarino ist Wirtschaftsjurist und Mobilitätsexperte bei der AXA-ARAG. Er beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Autoleasing.

Was passiert, wenn man beim Leasing mehr Kilometer fährt als festgelegt?

Fahren Leasingnehmende mehr Kilometer als vertraglich vereinbart, müssen sie bei der Fahrzeugrückgabe für die Mehrkilometer bezahlen. Fahren Leasingnehmende weniger Kilometer als vertraglich vereinbart, haben sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung.

Was kosten die Mehrkilometer beim Leasing in der Schweiz?

Im Leasingvertrag ist grundsätzlich festgelegt, wie sich der Kilometerpreis für die Mehrkilometer zusammensetzt. Diese Kosten sind jedoch oftmals überrissen – sie dürfen nur den tatsächlichen Kosten entsprechen. Dabei gilt die Eurotax-Regel als gute Lösung: Der Restwert des Fahrzeuges geteilt durch 2000 entspricht der Nachzahlung in Rappen pro gefahrenem Mehrkilometer. Ein Beispiel: Der Restwert von 8'000 Franken geteilt durch 2000 ergibt 4 Rappen pro Mehrkilometer.

Muss ich bei der Rückgabe alle Schäden am Fahrzeug übernehmen?

Nein. Die normale Abnützung – wie etwa oberflächliche Schäden an Felgen, die ohne grossen Aufwand behebbar sind – wurden bereits mit den Leasingraten abgegolten. Kundinnen und Kunden müssen nur für die ausserordentliche Abnützung des Autos und selbstverschuldete Schäden einstehen. Dazu zählen etwa Carrosserieschäden, die nicht nur die Oberfläche, sondern auch die Grundierung betreffen, Brandlöcher in der Sitzgarnitur oder Flecken im Interieur. Zusätzlich kann fehlendes Zusatzmaterial wie etwa Pannendreieck oder Bedienungsanleitungen verrechnet werden.

Zur Feststellung des Schadens erstellt die Liefergarage bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Zustandsprotokoll. Dieses sollte man sorgfältig durchlesen und sich die allfälligen Instandstellungskosten detailliert darlegen lassen. Wenn man unsicher ist, ob alles seine Richtigkeit hat, empfehlen wir, dies auf dem Protokoll zu vermerken und unabhängige Fahrzeugsachverständige beizuziehen, beispielsweise vom Verband Freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger.

Gehört das Auto mir, wenn ich alle Leasingraten bezahlt habe?

Nein. Das Auto gehört auch nach Ablauf der Vertragsdauer der Leasingfirma. Wenn Leasingnehmende das Auto kaufen möchten, steht der Leasinggesellschaft völlig frei, ob und zu welchem Preis sie das Fahrzeug verkauft. Der im Leasingvertrag aufgeführte Restwert ist nur eine kalkulatorische Grösse, kein Verkaufspreis. Möglich ist jedoch, sich bei Vertragsabschluss ein Vorkaufsrecht zu sichern. Dadurch hat man nach Ablauf der Vertragsdauer die Wahl, das Auto zu kaufen oder zurückzugeben.

Das Auto gehört auch nach Ablauf der Vertragsdauer der Leasingfirma. Wenn Leasingnehmende das Auto kaufen möchten, steht der Leasinggesellschaft völlig frei, ob und zu welchem Preis sie das Fahrzeug verkauft.

Alessandro Guarino, Jurist bei der AXA-ARAG

Kann ich von einem soeben unterschriebenen Leasingvertrag ohne Kostenfolge zurücktreten?

Sofern das Leasing für den privaten Gebrauch genutzt wird und sich der Kreditbetrag auf maximal 80'000 Franken beläuft, kann man in der Schweiz den Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung innert 14 Tagen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt ab Erhalt der Vertragskopie. Bis spätestens am letzten Tag dieser Frist muss der Widerruf der Leasinggesellschaft oder der Post als Einschreiben übergeben werden. Die Quittung des Einschreibens sollte man unbedingt aufbewahren.

Kann ich auch aus einem laufenden Leasingvertrag aussteigen?

Ja. Die Leasinggesellschaft berechnet dann jedoch gestützt auf eine «Restwerttabelle» rückwirkend eine höhere Leasingrate. Das bedeutet, dass man eine Nachzahlung leisten muss. Diese sollte umso tiefer ausfallen, je länger der Vertrag gedauert hat. Zu dieser Schlussrechnung kommen dann oftmals noch «Instandstellungskosten» sowie «Entschädigungen für Mehrkilometer» dazu. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bei der Streitigkeiten aus Leasing mitversichert sind, kann sich von ihr beraten lassen.

Kann ich ein geleastes Fahrzeug zurückgeben, wenn dieses ständig defekt ist?

Ja. Zuerst muss man jedoch dem Lieferunternehmen Gelegenheit geben, den Mangel zu reparieren und ihm ankündigen, dass man eine sogenannte Wandelung für eine Fahrzeugrückgabe verlange, falls ihm die Reparatur nicht gelingt. Gleichzeitig muss man die Leasingfirma umgehend über jeden Mangel und Reparaturversuch informieren.

Wer eine solche Wandelung verlangt, muss in der Lage sein, jeden Reparaturversuch zu beweisen. Daher empfiehlt es sich, von jedem Garagenbesuch eine Bestätigung zu verlangen, auf welcher ersichtlich ist, warum das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht und was repariert wurde. Als Faustregel gilt, dass nach drei erfolglosen Reparaturversuchen die Wandelung zusammen mit der Leasinggesellschaft verlangt werden kann.

Leasinggesellschaften sind jedoch oft zurückhaltend und verlangen teilweise, dass Leasingnehmende die Wandelung auf eigene Kosten und Risiken durchsetzen. Solange die Frage nicht geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen die Lieferanten ein Fahrzeug zurücknehmen, sind gemäss den AGB aller Leasinggesellschaften in der Schweiz die Leasingnehmenden verpflichtet, die Leasingraten weiter zu bezahlen. Wie nach einer Wandelung abzurechnen ist, ist in den meisten AGB nicht geregelt und zieht dann oftmals eine weitere Auseinandersetzung nach sich. Gerade in solchen Fällen ist es deshalb hilfreich, wenn man auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann.

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    UPTO: das flexible Auto-Abo

    Mit der Marke UPTO bietet die AXA Mobility Services AG eine Alternative zum Leasing an: das Auto-Abo. Sämtliche Gebühren wie Versicherung, Steuern, Vignette, Reparaturen und Service sind im monatlichen Festpreis inbegriffen.

    Auto-Abo

Worauf man beim Autoleasing achten sollte

  • Sorgfältig überlegen, ob Leasing tatsächlich die geeignete Finanzierungsform ist und man es sich über die gesamte Vertragsdauer leisten kann. Zu den Leasingraten kommen zahlreiche weitere Ausgabenposten hinzu: Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung, Vollkaskoversicherung, Motorfahrzeugsteuern, Unterhalt, Benzin, Garage und Parkgebühren.
  • Sich an einen Händler, eine Händlerin seines Vertrauens wenden oder entsprechende Empfehlungen einholen.
  • Bei Vertragsabschluss nach Möglichkeit das Vorkaufsrecht sichern. Dadurch hat man nach Ablauf der Vertragsdauer die Wahl, das Auto zu kaufen oder zurückzugeben.
  • Vertragsbedingungen genau lesen. Wer punkto Vertragsabschluss und Vertragsbedingungen unsicher ist, kann seine Rechtsschutzversicherung um Rat fragen.
  • Das Fahrzeug bei der Übernahme genau inspizieren oder wenn möglich von einem unabhängigen Fachkundigen überprüfen lassen, ob allfällige Mängel bestehen.
  • Falls es zu Ungereimtheiten kommt, gestaltet es sich für Privatpersonen oftmals schwierig, gegen den Leasinghändler bzw. die Leasinghändlerin oder die Leasingfirma vorzugehen, denn unterschrieben wird der Vertrag zwar in der Garage, Vertragspartnerin ist aber die Leasingfirma. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei helfen, die eigenen Interessen gegenüber Händler/-in und/oder Leasingfirma durchzusetzen.

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