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Bild: AXA

Corona-Krise: Zahl der Rechtsfälle schiesst in die Höhe

15.10.2020

Die Corona-Krise hinterlässt auch in rechtlicher Hinsicht ihre Spuren. Die Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG wird seit Beginn der Krise regelrecht mit Anfragen überrannt. Besonders gefragt sind die Tipps der Rechtsexperten bei Problemen am Arbeitsplatz, beim Online-Shopping und bei der Reiseplanung.

Die Corona-Krise bringt auch rechtlich viele Unsicherheiten. Das zeigt sich unter anderem bei der Anzahl der Rechtsfälle, die der AXA-ARAG in diesem Jahr gemeldet wurden: In den ersten acht Monaten stiegen die Fallzahlen im Vorjahresvergleich um durchschnittlich 21 Prozent. Im Monat März verzeichnete der Rechtsversicherer gar 42 Prozent mehr Meldungen gegenüber 2019. Streitigkeiten entstanden insbesondere in der Arbeitswelt, beim Online-Shopping und beim Planen von Reisen.

Arbeiten in Zeiten grosser Unsicherheit

Die Situation am Arbeitsplatz gestaltete sich für viele als besonders herausfordernd, entsprechend viele Anfragen betrafen das Arbeitsrecht: Um fast 10 Prozent haben diese seit Beginn der Krise zugenommen. Am häufigsten waren Fragen zur Kurzarbeit beziehungsweise zum Lohn während der Kurzarbeit, Streitigkeiten betreffend falsche Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung, Unklarheiten bezüglich Minusstunden trotz angeordneter Kurzarbeit oder ganz generell zur Unterstützung bei der Anmeldung von Kurzarbeitsentschädigung.

Ebenfalls viele Anfragen erreichten die AXA-ARAG wegen Kündigungen aufgrund von Corona. Und auch die Arbeit im Home-Office hatte so ihre Tücken. So fragten sich viele Arbeitnehmende, ob der Arbeitgeber sie zwingen dürfe, wieder im Büro zu arbeiten, obschon sie zur Risikogruppe zählten. Wiederum andere wollten ins Büro, obwohl ihnen der Arbeitgeber davon abriet. «Die Unsicherheit in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen während der Corona-Krise war und ist immer noch gross», sagt Jürg Schneider, CEO der AXA-ARAG.

Auch die seit einigen Wochen geltenden und laufend angepassten Quarantänebestimmungen des Bundes, nach denen Rückkehrer aus bestimmten Ländern für zehn Tage in Quarantäne müssen – und daraus resultierende Fragen zur Lohnfortzahlung –, stellen Angestellte und Arbeitgeber vor neue Herausforderungen und beschäftigen folglich auch die Rechtsschutzversicherung.

Reise gebucht, Flug gecancelt

Einen regelrechten Einbruch aufgrund von Corona verzeichnete die Tourismusbranche: Der internationale Reiseverkehr kam durch die Corona-Pandemie praktisch zum Erliegen und erholt sich nur langsam. Dies wirkte sich auch auf die Anzahl Fragen zum Reiserecht aus, die sich in den vergangenen Monaten verdoppelt hat. Viele Kundinnen und Kunden wandten sich an die Rechtsschutzversicherung, nachdem ihre Anfragen von den Airlines oder den Reisebüros unbeantwortet blieben. Besonders gross war die Ungewissheit, ob Flüge stattfinden würden, und ob selbständig storniert werden sollte oder nicht. «Wer einen Flug in Eigenregie storniert, verliert unter Umständen allfällige Ansprüche. Hier ist nach wie vor Vorsicht geboten», sagt Jürg Schneider.

Auch Stornierungen von Hotelbuchungen, Pauschalreisen oder Airbnb-Übernachtungen bereiteten vielen AXA-ARAG-Kunden Sorge. Denn: Oftmals haben die Kunden ein Anrecht auf Rückerstattung, aber das Geld dann tatsächlich zu erhalten, ist in der Realität oftmals nicht ganz einfach. Die AXA-ARAG unterstützte ihre Kunden unter anderem beim Verfassen von Schreiben oder beim Einleiten von Massnahmen zur Rechtsvertretung.

Trotz Bezahlung keine Ware erhalten

Nachdem der Lockdown dem Online-Shopping einen regelrechten Schub verliehen hat, liessen auch die ersten Rechtstreitigkeiten nicht lange auf sich warten. Besonders beliebte Produkte waren nebst Desinfektionsmitteln und Masken etwa auch Lebensmittel, Wohnaccessoires und Sportausrüstungen – und diese liessen zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten oftmals allzu lange auf sich warten. «Anfragen zum Online-Shopping erhielten wir bereits vor der Corona-Krise regelmässig, sie sind aber seit März deutlich in die Höhe geschnellt», so Jürg Schneider.

Zu den häufigsten Risiken beim Online-Shopping gehört der direkte Geldverlust. Dieser tritt klassischerweise dann auf, wenn der Kunde etwas bezahlt, bevor er die Gegenleistung – in der Regel die bestellte Ware – erhalten hat. Genau solche Probleme beschäftigten die Kunden der AXA-ARAG während des Lockdowns besonders: Bestellte Artikel, die nicht nur verspätet, sondern gar nicht geliefert wurden – und dies trotz erfolgter Vorauszahlung. Oftmals entstanden auch indirekte Geldverluste, wenn bestellte Waren nicht der Erwartung entsprachen, zum Beispiel bei Falsch- oder Teillieferungen, oder wenn die Ware defekt war. Auch das war während des Lockdowns aufgrund des hohen Bestellvolumens oftmals an der Tagesordnung. «Um wieder an ihr Geld zu kommen, wendeten sich viele Kundinnen und Kunden an unsere Rechtsberater, die sie beim weiteren Vorgehen unterstützen, mit den Gegenparteien verhandelten oder in seltenen Fällen externe Rechtsanwälte beauftragten», so Jürg Schneider.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, empfehlen die Expertinnen und Experten der AXA-ARAG insbesondere, sich vor unseriösen Anbietern in Acht zu nehmen und diese zu meiden. Wobei es allein aufgrund der Darstellung auf der Website oft schwierig ist abzuschätzen, ob ein Online-Shop seriös ist. Wer auf Suchmaschinen nach entsprechenden Foren und Blogeinträgen sucht, kann sich in der Regel aber ein recht gutes Bild machen.

Das Bedürfnis nach digitalen Angeboten steigt

Aus der Corona-Krise resultiert aber nicht nur eine zunehmende Anzahl an Rechtsstreitigkeiten, sie befeuert auch das Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach einfachen, digitalen Angeboten. «Während der Corona-Krise konnten wir 35 Prozent mehr Online-Neuabschlüsse verzeichnen», sagt Jürg Schneider. Was sich beim Einkaufen schon länger abzeichnet, zeigt sich nun also auch in der Assekuranz: Nicht nur der Kauf einer Jeanshose, auch die Versicherung oder das Beratungsgespräch mit einem Juristen wird über Online-Kanäle abgewickelt. In Zeiten von Corona eine gute und für die Gesundheit sichere Alternative, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erwerben.

Über die AXA-ARAG Rechtsschutz AG

Die AXA-ARAG ist mit einem Prämienvolumen von CHF 124.4 Mio. und rund 240 Mitarbeitenden die führende Rechtsschutzversicherung der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.

Über die AXA

Rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden in der Schweiz vertrauen auf die Expertise der AXA in der Personen-, Sach-, Haftpflicht- und Lebensversicherung sowie in der Gesundheits- und beruflichen Vorsorge. Mit innovativen Produkten und Dienstleistungen rund um Mobilität, Gesundheit, Vorsorge und Unternehmertum sowie einfachen, digitalen Prozessen steht die AXA ihren Kundinnen und Kunden als Partnerin zur Seite und ermutigt sie mit ihrem Markenversprechen «Know You Can», auch in herausfordernden Situationen an sich selbst zu glauben. Dafür setzen sich rund 4500 Mitarbeitende sowie die 2800 Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb persönlich ein. Mit über 340 Geschäftsstellen verfügt die AXA über das schweizweit grösste Vertriebsnetz in der Versicherungsbranche. Die AXA Schweiz gehört zur AXA Gruppe und erzielte 2019 ein Geschäftsvolumen von CHF 6,8 Mia.

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