Auto Windschutzscheibe

Bild: Keystone-SDA

Klirrende Kälte in der Schweiz: Fahren mit Guckloch gefährdet die Sicherheit auf den Strassen

11.02.2021

Der Schweiz stehen frostige Tage bevor, vereiste Autoscheiben dürften damit vorprogrammiert sein. Doch so mühsam das Freikratzen der Scheiben sein kann – es führt kein Weg daran vorbei. Wer sich damit begnügt, nur mit einem Guckloch loszufahren, gefährdet durch die eingeschränkte Sicht sich und andere Verkehrsteilnehmer. Strafrechtliche Konsequenzen und Leistungskürzungen seitens Versicherung können die Folge sein.

Gucklockfahrer halten in den Wintermonaten die Polizei auf Trab. Wer sein Auto über Nacht im Freien parkiert, findet am Morgen nicht selten ein vereistes oder zugeschneites Fahrzeug vor, gerade bei frostigen Temperaturen wie jetzt. Scheibenheizung aufdrehen, Eis wegkratzen und Schnee wegwischen – das Auto für die bevorstehende Fahrt tüchtig zu machen, kann mühsam sein. Doch Lenker, die sich mit eingeschränkter Sicht auf den Weg machen, riskieren nebst ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer auch strafrechtliche Konsequenzen und unter Umständen einen Regress seitens Versicherer.

Scheiben, Rückspiegel und Rücklichter komplett von Eis oder Schnee befreien

Damit das Kratzen am Morgen nicht zur Tortur wird, rät Mike Pfäffli, Leiter Unfallforschung und Prävention bei der AXA, die Autoscheiben über Nacht mit einer Alumatte oder einer Wolldecke abzudecken und einen Eiskratzer bzw. Schneebesen stets griffbereit zu haben. Wer warme Handschuhe im Auto gelagert hat, friert weniger, auch wenn das Kratzen etwas länger dauern sollte. Neben den Scheiben sollten auch Rückspiegel und Rücklichter von Eis oder Schnee befreit werden – gleiches gilt für das Fahrzeugdach. «Der wegfliegende Schnee könnte den nachfolgenden Verkehr stören oder dem Fahrer selbst die Sicht verdecken, wenn der Schnee beim Bremsen nach vorne auf die Windschutzscheibe rutscht», erklärt der Unfallforscher.

Gucklochfahrer verstossen gegen die Verkehrsregeln

Lenker, die ihre Autoscheiben nur ungenügend von Eis oder Schnee befreien, müssen mit einer Verzeigung durch die Polizei rechnen: «Mit vereisten oder verschneiten Scheiben zu fahren, ist verboten», sagt Cyril Senn, Rechtsexperte bei der AXA-ARAG. Generell gilt, dass Fahrzeuge im Strassenverkehr betriebssicher sein müssen. «Die Scheiben eines Autos müssen also frei und sauber sein und die Lenker nach vorne eine freie 180-Grad-Sicht haben. Wenn das Fahrzeugdach mit Eisplatten oder Schneemassen bedeckt ist, die durch den Fahrtwind heruntergeblasen werden können, gilt ein Fahrzeug als nicht betriebssicher», so der Rechtsexperte.

Je nach Schwere des Vergehens seien unterschiedliche Sanktionen möglich, sagt Cyril Senn: «Bei Gucklochfahrern ist eine grobe Verkehrsregelverletzung mit Strafregistereintrag und mindestens dreimonatigem Ausweisentzug durchaus gerechtfertigt. Sind die Scheiben nur teilweise vereist, muss der Lenker mit Bussen ohne Strafregistereintrag und kürzeren Führerscheinentzügen rechnen.»

Übrigens: Auch beschlagene Scheiben fallen unter diese Vorschriften. Sollte sich beim Losfahren die Scheibe beschlagen, muss der Lenker sofort anhalten und warten, bis die Lüftung ihre Wirkung zeigt.

Tipps für ein möglichst effizientes und müheloses Eiskratzen am Morgen:

  • Am Abend jeweils die Autoscheiben mit einer Alumatte oder einer Wolldecke abdecken
  • Am Morgen etwas mehr Zeit einrechnen, um die Scheiben freizukratzen
  • Eiskratzer und Schneebesen stets griffbereit haben (im Auto wie auch zu Hause)
  • Warme Handschuhe fürs Eiskratzen unterwegs im Auto deponieren und einen Schwamm für die von innen beschlagenen Scheiben griffbereit halten
  • Scheiben mit Nano-Spray versiegeln, so dass sie weniger vereisen
  • Ein Enteisungsspray kann das Scheibenkratzen erleichtern und zum Schutz der Scheibenwischer dienen, damit sie nicht gefroren über die Scheiben rattern und dabei Schaden nehmen
  • Eventuell eine Standheizung einbauen, die per Funk die Scheiben enteist, während man unter der Dusche steht oder frühstückt

Über die AXA

Rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden in der Schweiz vertrauen auf die Expertise der AXA in der Personen-, Sach-, Haftpflicht- und Lebensversicherung sowie in der Gesundheits- und beruflichen Vorsorge. Mit innovativen Produkten und Dienstleistungen rund um Mobilität, Gesundheit, Vorsorge und Unternehmertum sowie einfachen, digitalen Prozessen steht die AXA ihren Kundinnen und Kunden als Partnerin zur Seite und ermutigt sie mit ihrem Markenversprechen «Know You Can», auch in herausfordernden Situationen an sich selbst zu glauben. Dafür setzen sich rund 4500 Mitarbeitende sowie die 2800 Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb persönlich ein. Mit über 340 Geschäftsstellen verfügt die AXA über das schweizweit grösste Vertriebsnetz in der Versicherungsbranche. Die AXA Schweiz gehört zur AXA Gruppe und erzielte 2019 ein Geschäftsvolumen von CHF 6,8 Mia.

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