Betriebsrechnung 2019

Bild: AXA

BVG-Geschäft 2019: Hohe Verzinsung, robuster Deckungsgrad, Wachstumsschub für 2020

28.05.2020

  • Die Versicherten der neuen teilautonomen Sammelstiftungen erhielten für 2019 eine hohe Verzinsung ihrer Altersguthaben von durchschnittlich 3,5 %
  • Die Sammelstiftungen verfügen über solide finanzielle und strukturelle Voraussetzungen, um Marktschwankungen längerfristig auszugleichen
  • Der durchschnittliche Deckungsgrad beträgt per Ende April 2020 mehr als 107 %
  • Das Betriebsergebnis 2019 in der beruflichen Vorsorge reduziert sich infolge des Wechsels von Vollversicherung auf teilautonome Lösungen um 33,5 % auf CHF 127 Mio.
  • CHF 1,1 Mrd. bzw. 90,1 % des Umsatzes im der Mindestquote unterstellten Geschäft kommen den Versicherten in Form von Leistungen, Rückstellungen und Zuweisungen in den Überschussfonds zugute
  • Starke Vertriebsleistung 2019 führt gemessen an der Anzahl Versicherter zu fünfmal höherem Neugeschäft im ersten Quartal 2020 (+442 % gegenüber dem Vorjahr), wodurch das verwaltete Altersguthaben der Stiftungen für 2020 um über 9 % steigt

Seit 2019 fokussiert die AXA in der beruflichen Vorsorge ganz auf teilautonome Lösungen.
Diese sind freier in der Anlagestrategie und ermöglichen so eine höhere Verzinsung der Altersguthaben. Neben dem Umwandlungssatz ist für die Höhe der zukünftigen Altersrente vor allem die Verzinsung des Alterskapitals ausschlaggebend. Dabei macht es einen grossen Unterschied, ob das Altersguthaben mit 1 % wie dem BVG-Mindestzinssatz verzinst wird oder mit 2 %, wie es in der Teilautonomie möglich ist.

Thomas Gerber, Leiter Vorsorge der AXA Schweiz: «Unser Ziel war es, die 2. Säule wieder auf gesunde Pfeiler zu stellen. Durch den Wechsel auf teilautonome Lösungen können wir die Umverteilung von aktiv Versicherten zu Rentnern stark reduzieren, die Umwandlungssätze stabiler halten und bessere Ertragschancen zugunsten der Versicherten erzielen. Die positive Resonanz am Markt bestätigt uns in unserer Überzeugung, dass der Wechsel in die Teilautonomie der einzig richtige Schritt war.»

Höhere Verzinsung zugunsten der Versicherten

Für die neuen teilautonomen Sammelstiftungen der AXA und ihre Versicherten hat sich der Wechsel im ersten Jahr nach der Transformation ausbezahlt: 2019 konnte die AXA rund 600 Millionen Franken mehr Zins ausschütten, als mit der bisherigen Vollversicherung möglich gewesen wäre. Die Versicherten profitierten dadurch von einer deutlich höheren Verzinsung: Ihre Altersguthaben wurden 2019 mit durchschnittlich rund 3,5 % verzinst. Langfristig geht die AXA von einer durchschnittlichen Verzinsung von 2 % aus.

Solide finanzielle Ausstattung

Die Sammelstiftungen der AXA verfügen zudem über sehr gute finanzielle und strukturelle Voraussetzungen, wie einen hohen Deckungsgrad, tiefen technischen Zins, adäquate Umwandlungssätze, eine gute Altersstruktur, sehr tiefen Rentneranteil und hohen Anteil an überobligatorischem Altersguthaben.

Constance Reschke, Leiterin Berufliche Vorsorge bei der AXA Schweiz: «Die Sammelstiftungen der AXA sind dank der Zusatzreserven in der Höhe von 3 Milliarden Franken mit einem hohen Deckungsgrad in die Teilautonomie gestartet und konnten ihre Schwankungsreserven 2019 weiter ausbauen. Per Ende 2019 lag der Deckungsgrad im Durchschnitt bei 111 % nach Verzinsung. Die solide finanzielle und strukturelle Ausgangslage ermöglicht es den Sammelstiftungen, Marktschwankungen über die Zeit auszugleichen. Langfristig haben die Versicherten deutlich bessere Aussichten für eine höhere Altersrente bei geringeren Gesamtkosten. Teilautonome Lösungen sind unter den vorherrschenden Bedingungen in jedem Szenario attraktiver, fairer und flexibler.»

Breite Diversifikation und risikobewusste Anlagestrategie

Durch die Neuausrichtung konnte der Aktienanteil, also jene Anlageklasse, die langfristig am meisten Rendite verspricht, deutlich erhöht werden. Die AXA verfolgt dabei eine risikobewusste Anlagestrategie mit einer hohen Diversifikation, was hinsichtlich Performance und Deckungsgrad Stabilität gibt. Mit einem Aktienanteil von ca. 30 % sind die Anlagen der Sammelstiftungen der AXA eher defensiv aufgestellt. Der durchschnittliche Deckungsgrad der transformierten Sammelstiftungen beträgt per Ende April 2020 mehr als 107 %.

Daniel Gussmann, Chief Investment Officer der AXA Schweiz: «Kurzfristige Schwankungen an den Kapitalmärkten und insbesondere an den Aktienmärkten kommen in regelmässigen Abständen vor. Die berufliche Vorsorge ist jedoch ein auf Langfristigkeit ausgelegtes Geschäft, dafür ist auch die Anlagestrategie ausgelegt. Aufgrund unserer Versicherungswurzeln sind wir seit jeher mit der Aufgabe betraut, die Prämien- und Vorsorgegelder der Versicherten sicher und gewinnbringend zu investieren. Entsprechend haben wir bereits früh auf interessante Anlageklassen wie Schweizer Immobilien und Hypotheken, ausländische Immobilien, Unternehmenskredite oder Privataktienanlagen (Private Equity) gesetzt und entsprechende Expertise aufgebaut, um zugunsten unserer Kundinnen und Kunden attraktive und nachhaltige Investitionen zu tätigen.»

Massgeschneiderte Lösungen für Pensionskassen und Vorsorgewerke

Neben ihren neuen teilautonomen BVG-Lösungen bietet die AXA auch anderen Pensionskassen und Vorsorgewerken eine breite Palette an Dienstleistungen in den Bereichen Vermögensverwaltung, Pensionskassenführung, Rückdeckung, Case- und Care-Management, als auch Rundum-Lösungen an – sei dies für Start-ups, KMU oder Grossunternehmen.

Denn der Schweizer Pensionskassenmarkt befindet sich in einem starken Umbruch. Heute sind noch rund 1’600 Vorsorgeeinrichtungen am Markt, 2004 waren es noch mehr als 2’900. Das entspricht einer Reduktion um 45 %. Gleichzeitig ist die Zahl der Versicherten von 3,2 Millionen im Jahr 2004 auf 4,2 Millionen Versicherte angestiegen.

Die noch bestehenden Vorsorgeeinrichtungen sehen sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, neben tiefen Zinsen, der anspruchsvollen Kapitalmarktsituation, dem demografischen Wandel und politischen Rahmenbedingungen sind auch Themen wie die zunehmende Digitalisierung, steigende Anforderungen an eine zeitgemässe IT-­Infrastruktur sowie der erhöhte Bedarf nach Angeboten wie Case und Care Management relevant. Das macht das Führen einer Pensionskasse zeitintensiv und herausfordernd. Gleichzeitig steigt die Bedeutung einer guten Pensionskassenlösung als Differenzierungsmerkmal auf dem Arbeits- und Fachkräftemarkt.

Thomas Gerber, Leiter Vorsorge bei der AXA Schweiz: «Diese Entwicklungen fordern alle Anbieter von Lösungen in der beruflichen Vorsorge und führen dazu, dass sich viele Stiftungen bewusst neu ausrichten müssen, um längerfristig attraktiv zu bleiben. Wir wollen aktiv dazu beitragen, die 2. Säule wieder auf gesunde Pfeiler zu stellen und nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu gestalten. Nach der erfolgreichen Transformation unseres eigenen BVG-Geschäfts wollen wir andere Pensionskassen auf ihrem Weg unterstützen und unsere Erfahrungen und Expertise mit ihnen teilen.»

Betriebsergebnis 2019: Im Zeichen der Transformation

Die Neuausrichtung des BVG-Geschäfts der AXA per Anfang 2019 zeigt sich wie erwartet in den Kennzahlen der Betriebsrechnung 2019.

Die Prämieneinnahmen nahmen um 75,0 % auf CHF 1,7 Mrd. ab (2018: 6,8 Mrd.), weil ein Grossteil der Sparprämien nicht mehr bei der AXA, sondern bei den neuen teilautonomen Sammelstiftungen verbucht wird. Auf vergleichbarer Basis sind die Prämien stabil geblieben. Im ersten Quartal 2020 steigt die Anzahl Versicherter im Neugeschäft wieder um +442 % gegenüber der Vorjahresperiode.

Infolge des Übertrags von Kapitalanlagen an die Stiftungen sind auch die Kapitalerträge gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen, auf nunmehr CHF 761 Mio. (2018: CHF 1,3 Mrd.).

Das Betriebsergebnis reduzierte sich infolge der Transformation auf CHF 127 Mio. (2018: CHF 191 Mio.), insbesondere getrieben durch das tiefere Anlageergebnis sowie um 33,5 % tiefere Risiko- und Kostenprämien. Im Zuge der Transformation konnte das Prämienniveau zugunsten der Kundinnen und Kunden reduziert werden. Zudem kann ein Teil des Ergebnisses in Form von Überschüssen ausbezahlt werden, statt dieses zur Finanzierung von Verrentungsverlusten verwenden zu müssen.

Die Versicherungsleistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 17,3 Mrd. auf CHF 27,1 Mrd. erhöht (2018: CHF 9,8 Mrd.), was vor allem auf den höheren Aufwand für Rückkäufe infolge des Übertrags der Altersguthaben an die Stiftungen zurückzuführen ist.

Per Ende 2019 hatte die AXA in der beruflichen Vorsorge 332’363 aktiv Versicherte (2018: 405'236) und 68’118 Rentenbezüger (2018: 70'954) im Bestand. Die Kosten haben sich 2019 gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % verbessert. Die Kosten pro aktiv Versicherten stiegen infolge des durch den Wechsel bedingten Rückgangs der Anzahl Versicherten auf CHF 558 (2018: CHF 502) und werden in den nächsten Jahren sukzessive gesenkt.

1,1 Milliarden Franken für die Versicherten

Im Geschäft, das der Mindestquote unterstellt ist, verzeichnete die AXA 2019 einen massgebenden Umsatz von CHF 1,2 Mrd. (2018: CHF 2,0 Mrd.). Davon kamen 90,1 % resp. CHF 1,1 Mrd. (2018: CHF 1,9 Mrd.) den Versicherten zugute in Form von Versicherungsleistungen, Reserveverstärkungen und Zuweisungen an den Überschussfonds. Das Betriebsergebnis für das Geschäft, das der Mindestquote unterstellt ist, reduzierte sich von CHF 183 Mio. (2018) auf CHF 122 Mio.

Der Netto-Kapitalanlageertrag von CHF 761 Mio. entspricht einer Kapitalrendite von
1,98 % (2018: 2,44 %).

Wachstumsschub für 2020

Während im Zuge des Wechsels von Vollversicherung auf teilautonome Lösungen vor allem die Betreuung der bestehenden Kunden im Vordergrund stand, legt die AXA nun auch bei Neukunden wieder deutlich zu. Die Anzahl Versicherter im Neugeschäft nahm im ersten Quartal von 6’431 im Jahr 2019 um 442 % auf 34'857 im Jahr 2020 zu. Das verwaltete Altersguthaben der teilautonomen Sammelstiftungen erhöhte sich für 2020 dadurch von 23,8 Mrd. auf 26,3 Mrd., was einem Anstieg von über 9 % entspricht.

Weitere Informationen

Betriebsrechnung: http://www.axa.ch/betriebsrechnung

Glossar

Betriebsrechnung Kollektivleben-Geschäft

Für das Jahr 2019 veröffentlicht die AXA die Ergebnisse des Kollektivleben-Geschäfts zum 13. Mal auf Basis des Offenlegungsschemas, das von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Rahmen der Transparenzvorschriften vorgegeben wird. Basis dazu bildet der statutarische Abschluss der AXA Leben AG, der unter anderem massgebend für die Überschusszuteilung an die Versicherten ist. Im Jahr 2003 war die damalige Winterthur die erste Lebensversicherungsgesellschaft, die neben der statutarischen Jahresrechnung auch die Betriebsrechnung für das Schweizer Kollektivgeschäft durch ihre Revisionsgesellschaft prüfen liess. Die Information der Öffentlichkeit dazu erfolgte jeweils auf jährlicher Basis.

Mindestquote (Legal Quote)

Bei der Mindestquote (Legal Quote) handelt es sich um eine gesetzliche Regelung für Privatversicherer, welche die Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Versicherer regelt (VAG Art. 37, AVO Art. 147 ff.). Die Mindestquote schreibt vor, dass mindestens 90 % des Ertrags (auch massgebender Umsatz genannt) zugunsten der Versicherten in Form von Versicherungsleistungen, Reserveverstärkungen und Zuweisungen an den Überschussfonds verwendet werden müssen. Der massgebende Umsatz setzt sich dabei aus den Anlageerträgen plus Kosten- und Risikoprämien zusammen. Die Lebensversicherer können maximal 10 % dieses Ertrags als Entschädigung für das zur Verfügung gestellte Risikokapital für die Garantien der Kunden beanspruchen.

Teilautonome Versicherung

Bei teilautonomen Vorsorgelösungen werden die Risiken Tod und Invalidität an eine Versicherungsgesellschaft übertragen. Das Anlagerisiko wird von der Sammelstiftung getragen. Das heisst, die Altersguthaben werden von der Stiftung angelegt, die dabei von einem grossen Asset Manager unterstützt wird. Die Anlagestrategie wird vom Stiftungsrat festgelegt. Wird eine gute Rendite erzielt, profitieren die Versicherten von einer attraktiven Verzinsung. Weiter fällt der Abzug für den Mindestquoten-Anteil (Legal Quote) für den Sparprozess weg, der in der Vollversicherung gilt. Gleichzeitig tragen die Versicherten bei teilautonomen Lösungen aber auch die Anlagerisiken mit. D.h. die Sammelstiftung könnte in eine Unterdeckung geraten. Eine solche entsteht dann, wenn der Wert der Anlagen die Rentenverpflichtungen nicht mehr zu 100 % deckt. Anders als bei Vollversicherungen ist eine temporäre Unterdeckung erlaubt, die durch die Kapitalmärkte über die Zeit wieder ausgeglichen werden kann, ohne dass sofort Sanierungsmassnahmen nötig würden. Gibt es einen Anlageverlust, erhalten die Versicherten trotzdem auf dem BVG-Obligatorium den gesetzlichen Mindestzins. Für teilautonome Stiftungen gelten weniger strenge Anlagerichtlinien als für die Vollversicherung. Damit haben sie bessere Möglichkeiten, um mit dem vorhandenen Sparkapital an den Kapitalmärkten Ertragschancen wahrzunehmen, was letztlich zu höheren Renten für die Versicherten führen kann. Weiter kann die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Altersrentnern und vom Überobligatorium ins Obligatorium eingedämmt werden, da höhere Renditen möglich sind.

Umwandlungssatz / Umverteilung

Der Umwandlungssatz gibt an, zu welchem Satz das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben in eine Rente umgewandelt wird. Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt sich bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % eine jährliche Rente von mindestens 6'800 Franken. Der Umwandlungssatz ist eine rechnerische Grösse, dem eine Lebenserwartung und eine Anlagerendite zugrunde liegen. Diese beiden Parameter haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Der gesetzliche Umwandlungssatz wurde aber kaum an die steigende Lebenserwartung und die Entwicklung der Finanzmärkte angepasst. Aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes ist das Alterskapital eines Rentners heute vorzeitig aufgebraucht; daher findet im Sparprozess eine Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern statt.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Sie weisen den Wert der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten aus, die langfristig gewährleistet sein müssen. Versicherer sind verpflichtet, ausreichende Rückstellungen zu bilden und regelmässig zu prüfen, ob diese den aktuell gültigen mathematischen Grundlagen entsprechen, unter Einhaltung des Grundsatzes, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen gewährleistet sein muss. Als Grundlage für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden folgende Positionen berücksichtigt: Altersguthaben der aktiven Versicherten, Deckungskapital für laufende Renten und Fonds für Überschussbeteiligung.

Vollversicherung

Vollversicherungen sind Lösungen in der beruflichen Vorsorge, bei denen neben den Risiken Tod und Invalidität auch das Anlagerisiko an eine Versicherungsgesellschaft übertragen wird. Anders als bei teilautonomen Lösungen müssen in der Vollversicherung die gesamten Rentenverpflichtungen inklusive Mindestverzinsung jederzeit mit Kapital gedeckt sein und die entsprechenden Anlagen müssen mit zusätzlichem Risikokapital unterlegt sein.

Über die AXA

Rund zwei Millionen Kundinnen und Kunden in der Schweiz vertrauen auf die Expertise der AXA in der Personen-, Sach-, Haftpflicht- und Lebensversicherung sowie in der Gesundheits- und beruflichen Vorsorge. Mit innovativen Produkten und Dienstleistungen rund um Mobilität, Gesundheit, Vorsorge und Unternehmertum sowie einfachen, digitalen Prozessen steht die AXA ihren Kundinnen und Kunden als Partnerin zur Seite und ermutigt sie mit ihrem Markenversprechen «Know You Can», auch in herausfordernden Situationen an sich selbst zu glauben. Dafür setzen sich rund 4500 Mitarbeitende sowie die 2800 Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb persönlich ein. Mit über 340 Geschäftsstellen verfügt die AXA über das schweizweit grösste Vertriebsnetz in der Versicherungsbranche. Die AXA Schweiz gehört zur AXA Gruppe und erzielte 2019 ein Geschäftsvolumen von CHF 6,8 Mia.

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