Wir informieren offen über unser Unternehmen. Ihre Daten dagegen schützen wir gemäss den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen.
Unsere Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Aktionäre, Lieferanten und Partner schätzen seit vielen Jahren unsere Angebotsqualität, unseren umfassenden Service und die zuverlässige Zusammenarbeit. Ihrem Vertrauen verdanken wir unseren Erfolg.
Die AXA bekennt sich zu einer strengen Berufsethik. In einem umfassenden Dokument werden die Standards und Geschäftspraktiken der AXA Gruppe zusammengefasst. Jeder AXA Mitarbeitende muss diese Grundsätze kennen und sich in seinem beruflichen Alltag danach richten.
Auch als Investorin bezieht die AXA klar Stellung und gibt Einblick in ihre Investitionen und ihr Stimmverhalten an General- und Aktionärsversammlungen der Unternehmen.
Zu Nachhaltige Investments
Das revidierte VVG tritt per 01.01.2022 in Kraft. Diese Gesetzesrevision bringt Verbesserungen für Kundinnen und Kunden und passt alte Bestimmungen an neue, veränderte Gegebenheiten an.
Erleichterte Formvorschriften
Wo das Gesetz Formvorschriften vorsieht, werden die Anforderungen an die Schriftlichkeit gelockert. Künftig ist jede Form der Kommunikation zulässig, die den Nachweis in Textform ermöglicht (beispielsweise E-Mail), wodurch der Geschäftsverkehr deutlich einfacher abgewickelt werden kann.
Widerrufsrecht
Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können neu innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dafür bedarf es einzig einer Kundenmeldung, die schriftlich oder in einer anderen Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen muss.
Ordentliches Kündigungsrecht
Bei mehrjährigen Verträgen sieht das Gesetz neu vor, dass beide Vertragsparteien den Vertrag auf Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder auf Ablauf der darauffolgenden Versicherungsjahre ordentlich kündigen können. Bei der Krankenkasse-Zusatzversicherung steht dieses Kündigungsrecht nur Ihnen als Kundin oder Kunde zu. Wir dürfen den Vertrag (selbst im Schadenfall) nicht auflösen.
Verjährungsfrist
Neu können Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag uns gegenüber bis zu fünf Jahre – anstatt wie bis anhin bis zu zwei Jahre – nach Eintritt eines Ereignisses geltend gemacht werden.
Direktes Forderungsrecht gegenüber Haftpflichtversicherungen
Das direkte Forderungsrecht für Geschädigte wird auf alle Haftpflichtversicherungen ausgeweitet. Geschädigte können Ansprüche künftig in allen Schadenfällen direkt bei der Haftpflichtversicherung der Schadensverursacherin oder des Schadensverursachers geltend machen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter mit Forderungen aus der Reparatur eines Mieterschadens künftig direkt an uns als Ihre Haftpflichtversicherung gelangen kann. Wir werden Sie anschliessend zu einer Schadenmeldung auffordern.
Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.2022
Wenn Sie im laufenden Jahr einen Versicherungsvertrag mit Inkrafttreten nach dem 01.01.2022 bei uns abschliessen, gelten dafür bereits die neuen, überarbeiteten AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen). Bitte beachten Sie dabei, dass Ihnen bei einem solchen Vertragsabschluss möglicherweise trotzdem noch die alten AVB ausgehändigt werden, da wir uns in einem laufenden Umstellungsprozess befinden. Ihre Beraterin oder Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Sie können absolute Vertraulichkeit voraussetzen. Personendaten und sonstige Informationen behandeln wir mit Respekt sowie mit Diskretion und schützen sie nach den aktuellen Sicherheitsstandards.
Liegt Ihr Steuerdomizil nicht ausschliesslich in der Schweiz? Dann sind Sie vom automatischen Informationsaustausch (AIA) mit anderen Ländern betroffen. Die AXA ist in diesem Fall verpflichtet, Informationen zu natürlichen und juristischen Personen weiterzugeben.
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