Das Wichtigste in Kürze
- Haftpflichtversicherung – für alle obligatorisch: Die Autohaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder eine andere Person, die Ihr Auto fährt) mit Ihrem Auto Dritten zufügen.
- Kasko – für Schäden an Ihrem Auto: Mit der Kaskoversicherung versichern Sie auch Schäden an Ihrem Fahrzeug. Sie haben die Wahl zwischen Teilkasko (Schäden durch Unwetter, Tiere und Unbekannte) und Vollkasko (Teilkasko plus Schäden, die Sie selbst verursachen).
- Zusatzversicherungen – für individuellen Schutz: Runden Sie Ihren Versicherungsschutz mit attraktiven Leistungen wie Schäden am parkierten Fahrzeug, Bonusschutz oder Pannenhilfe inklusive Weiterfahrt ab.
Telefonische Beratung zur Autoversicherung: 052 244 86 12
Autoversicherung: Leistungen individuell wählen
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Auto versichern sollen? Bei der AXA entscheiden Sie individuell, was versichert wird und was nicht. Stellen Sie Ihre Versicherung aus Haftpflicht und Kasko (Teilkasko oder Vollkasko) sowie vielen weiteren Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammen.

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Auto-Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die Sie anderen zufügen
Die Autohaftpflicht ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und notwendig für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker Personen, Tieren oder Sachen zufügen.
Optional können Sie Schäden an Ihrem Eigentum versichern. Mit dieser Zusatzversicherung sind auch die Kosten bei einer Kollision mit Ihrem Zweitauto oder dem Garagentor gedeckt.
Ihre Vorteile mit der AXA Autoversicherung
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1
Persönlich und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Sie versichern nur, was Sie benötigen.
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2
Top-Leistungen bei der Nr. 1: Nirgendwo erhalten Sie einen umfassenderen Schutz als bei uns.
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3
Sorgenfrei im Schadenfall: Melden Sie sich bei der AXA – wir kümmern uns um alles Weitere.
FAQ zur Autoversicherung
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Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen
- in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
- in fahrunfähigem Zustand,
- bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
- ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung
sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.
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Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.
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Was übernimmt die Parkschadendeckung?
Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.
Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.
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Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?
Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.
Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.
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Mehr Tipps für Ihr Auto
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Teilkasko oder Vollkasko?
Wer das Auto wechselt bzw. ein neues Fahrzeug kauft, muss dieses zwangsläufig auch versichern. Aber welche ist die beste Autoversicherung? Den direkten Vergleich zwischen Teilkasko und Vollkasko finden Sie in unserem Blog.
Autounfall – und was nun? Diese Checkliste hilft Ihnen!
Wissen Sie, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist? Unsere Checkliste enthält alle wichtigen Schritte – in der richtigen Reihenfolge.