Das Wichtigste in Kürze
- Haftpflicht für die Zulassung: In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch für die Zulassung eines Motorrads. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie mit Ihrem Motorrad einem Fahrzeug, einer Sache oder einer Person zufügen.
- Kasko für Schäden an Ihrem Motorrad: Die Kaskoversicherung ist freiwillig, aber empfehlenswert. Die Teilkasko deckt Schäden an Ihrem Motorrad, die durch Tiere, Feuer oder Unwetter verursacht werden. Mit der Vollkasko (Teilkasko inklusive Kollision) versichern Sie zudem Schäden, die Sie selber an Ihrem Motorrad verursachen.
- Zusatzleistungen für Extraschutz: Steigern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kasko mit unseren individuellen Zusatzdeckungen. Versichern Sie sich zum Beispiel gegen Schäden an Ihrem parkierten Motorrad oder an Ihrer Motorradbekleidung (Helm, Schuhe, Protektoren etc.) oder wählen Sie zusätzlich einen Bonusschutz.
Telefonische Beratung zur Motorradversicherung: 052 244 86 12
Motorradversicherung: Individuell zusammenstellen
Die Motorradversicherung der AXA bietet Ihnen besten Service im Schadenfall, attraktive Lösungen und maximale Flexibilität – damit Sie schnell wieder in Fahrt kommen.
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Motorrad-Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die Sie anderen verursachen
Die Motorrad-Haftpflicht ist obligatorisch, damit Ihr Motorrad, Moped oder Roller in der Schweiz zugelassen ist. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker anderen Personen, Tieren oder Sachen zufügen.
Optional können Sie Schäden an Ihrem Eigentum versichern. Zum Beispiel an Ihrem Auto oder Ihrer Garage.
E-Roller oder Elektro-Vespa versichern
Bei der AXA können Sie attraktive Zusatzleistungen für Ihr Motorrad, Ihren Roller oder Ihre Vespa mit Elektroantrieb abschliessen:
- Mit der Zusatzleistung E-Mobilität Batterie versichern Sie den Akku zuverlässig gegen Bedienfehler, Tiefenentladungen, Stromausfälle oder Überspannung. Im Schadenfall übernehmen wir die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
- Ihre mobile oder festinstallierte Ladestation können Sie bei der AXA mit der Zusatzleistung E-Mobilität Ladestation gegen Beschädigung und Diebstahl versichern. Im Schadenfall kommt die AXA für einen gleichwertigen Ersatz auf und übernimmt auch die anfallenden Montagekosten.
FAQ zur Motorradversicherung
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Was ist bei der Motorradversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker
- in fahrunfähigem Zustand,
- in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
- ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung
- oder bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz)
verursacht haben. Plus: Betriebsschäden am Motorrad wie z. B. Abnützung.
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Brauche ich eine zusätzliche Fahrzeugassistance?
Wenn Sie die Zusatzleistung «Pannenhilfe inkl. Weiterfahrt» abgeschlossen haben, stellen wir sicher, dass Sie mit dem versicherten Motorrad mobil bleiben. Die Fahrzeugassistance der Reiseversicherung INTERTOURS schützt Sie zusätzlich, egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind. Mieten Sie gelegentlich ein Auto oder borgen eines von Bekannten, empfiehlt sich eine Fahrzeugassistance.
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Wie berechnet sich die Motorradversicherungsprämie?
Wir nutzen verschiedene Angaben, um die jeweilige Prämie für Ihre Motorradversicherung zu berechnen. Eine Rolle spielt beispielsweise, um welches Modell es sich bei Ihrem Motorrad handelt oder wie alt es ist. Und nicht zuletzt, welche Leistungen Sie beanspruchen möchten: Teil- oder Vollkasko? Bonusschutz? Ersatzfahrzeug bei Unfall?
Je nach Ihren Bedürfnissen wird dann die Prämienhöhe berechnet.
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Sind Mitfahrende ebenfalls versichert?
Wenn Sie die Deckung «Verletzungen an Ihnen und Mitfahrenden» versichern, sind neben Halterin oder Halter des Motorrads Mitfahrende ebenfalls versichert. So bezahlt die Motorradversicherung bei einem Unfall mit Verletzungsfolgen beispielsweise etwaige Personentransporte, Heilungsmassnahmen, Spital- sowie Kuraufenthalte, erstmalige Anschaffung von Prothesen und vieles mehr.
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Welche Versicherung benötigen Neulenkerinnen und Neulenker für das Motorrad?
Als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Ausserdem kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Erstere beinhaltet beispielsweise eine Diebstahlversicherung und übernimmt die Kosten bei Schäden durch Naturereignisse (z. B. Hagel), Schäden durch Tiere sowie die Kosten bei böswilliger Beschädigung. Die Vollkaskoversicherung bietet sämtliche Vorteile der Teilkasko und gewährt zusätzlichen Schutz bei selbstverursachten Schäden an Ihrem Motorrad. Welche Deckungen sich lohnen, hängt von Ihrer Fahrweise, dem Alter des Motorrads und weiteren Faktoren ab. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.