Das Wichtigste in Kürze
- Deckt alle wichtigen Risiken ab: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen – zum Beispiel ein Mieterschaden oder ein Missgeschick, das Ihr Kind verursacht.
- Keine Sorgen im Schadenfall: Die Haftpflicht ist nicht obligatorisch, aber ohne diese Versicherung haften Sie bei einem Schaden mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen, bis der Schaden abbezahlt ist.
- Schutz für alle unter einem Dach: Die Haftpflichtversicherung schützt alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen.
Kaufberatung: 052 244 86 12
So funktioniert unsere Privathaftpflichtversicherung:

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Schadenbeispiele
FAQ zur Haftpflichtversicherung
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Welche Kosten werden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen?
Grunddeckung:
- Selbstbehalt: CHF 200, 300, 400, 500, 1000, 2000, 5000
- Versicherungssumme: CHF 5 / 10 / 20 Mio.
Zusatzbausteine
- Benutzen fremder Privatfahrzeuge: CHF 5 Mio.
- Benutzen von Carsharing- und Mietfahrzeugen: CHF 5 Mio. / CHF 3000 für Schäden am Fahrzeug selbst
- Haustierschäden an Mietwohnungen: Gemäss Grunddeckung
- Pferdemieter: Gemäss Grunddeckung
- Jägerhaftpflicht: Gemäss Grunddeckung
- Grobfahrlässigkeit: Gemäss Grunddeckung
- Schlüsselverlust und Schlüsseldienst: Bis CHF 10'000
- Handwerker-Notfall-Service: Max. 2 pro Jahr, bis CHF 3000 pro Fall
- Velo- und E-Bike-Assistance: Max. 2 pro Jahr, bis CHF 5000 pro Fall
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Wie hoch ist die Deckungssumme?
Ein durch Sie verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann schnell ins Geld gehen. Fällt er höher als Ihre Versicherungssumme aus, bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Sie gemäss der gesetzlichen Privathaftpflicht für den Rest selbst aufkommen müssen. Um das zu vermeiden, beträgt die minimale Deckungssumme der AXA Haftpflichtversicherung 5 Millionen Franken – noch sicherer ist es jedoch, Sie wählen gleich 10 oder 20 Millionen.
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Sind Schäden durch Kinder abgesichert?
Eltern haften bekanntlich für ihre minderjährigen Kinder. Wenn die Kleinen das Treppenhaus mit Wandgemälden verschönern oder im Laden unabsichtlich eine Produktpräsentation umstossen, ist das unangenehm, aber grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt auch für Situationen, in denen Gotte, Götti oder die Grosseltern auf die Kinder aufpassen.
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Wer ist bei der Privathaftpflicht mitversichert?
Ganz gleich ob Partnerschaft, WG oder Kinder und Grossfamilie – alle Personen, die mit der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer dauerhaft im gleichen Haushalt leben und eine häusliche Gemeinschaft bilden, sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Achten Sie darauf, dass alle Personen in der Police aufgeführt sind.
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Mir wurden die Hausschlüssel gestohlen. Ist der Ersatz des Schlosses gedeckt?
Im Mietverhältnis verlangt die Vermieterin oder der Vermieter in vielen Fällen den Ersatz des Schlosses bei Verlust der Hausschlüssel. Sofern gerechtfertigt, ist das Auswechseln über die Zusatzdeckung «Schlüsselverlust und Schlüsseldienst» versichert.
Gut zu wissen im Schadenfall
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