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Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung im Leben jeder Schweizerin und jedes Schweizers. Eine Privathaftpflicht wird empfohlen, um sich vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen zu schützen. Schadenersatz kann infolge von Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlung erfolgen. Die AXA Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie und Ihre Lieben vor hohen Kosten, wenn Sie versehentlich Dritte oder deren Eigentum beschädigen – sei es, weil Ihr Hund ein Andenken auf dem Hotelteppich oder Ihr Parfümflakon einen Sprung im Lavabo Ihrer Mietwohnung hinterlässt.
Rechtlich sind Sie in solch einer Situation dazu verpflichtet, für die beschädigten Gegenstände und Personen zu bezahlen. Im besten Fall sind das nur wenige Franken für die Reinigung, im schlimmeren mehrere Tausend für den Ersatz der Gegenstände.
Deutlich teurer wird es, wenn Sie für einen Personenschaden verantwortlich sind: etwa, weil Sie beim Skifahren jemanden versehentlich schwer verletzen und nun für die Heilungs-, Therapie- oder auch die Lohnausfallkosten aufkommen müssen. Die private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für all diese Eventualitäten und kümmert sich auch um die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Ihnen gegenüber.
Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht von Privatpersonen aus Alltagsrisiken. Wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer Dritte unabsichtlich verletzt, deren Besitz beschädigt, zerstört oder verliert, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten, sei es für die Reparatur oder den Ersatz von Sachen oder für ärztliche Behandlungen nach einem Personenschaden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
Die private Haftpflichtversicherung der AXA ist nach dem Baukastensystem aufgebaut. Sie entscheiden selbst, ob die Grunddeckung für Sie ausreicht oder ob Sie sich mit unseren leistungsstarken Zusatzdeckungen und Services finanziell noch besser absichern wollen – das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne auf die Jagd gehen oder oft im Pferdesattel unterwegs sind. In der Grunddeckung sind folgende Leistungen automatisch mitversichert:
Fahren Sie manchmal mit Autos anderer Personen, haben Sie ein Haustier, oder zünden Sie gerne zu Hause Kerzen (Achtung: Grobfahrlässigkeit) an? Diese und weitere Risiken können Sie zusätzlich versichern lassen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen:
Pascal hat es eilig und fährt mit dem Fahrrad eine Fussgängerin an. Sie stürzt und verletzt sich am Bein.
Anja ist kurz unkonzentriert – schon liegt die neue Blumenvase samt Inhalt auf dem Wohnzimmerboden ihrer Mietwohnung. Ein grosser Teil des Parkettbodens (Massivholz) muss erneuert werden.
Der Ski-Ausflug am Wochenende endet tragisch. Bei der letzten Talabfahrt will es Marc nochmals wissen und springt über eine unübersichtliche Klippe in ein Kind, das sich schwer verletzt.
Grunddeckung:
Zusatzbausteine
Ein durch Sie verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann schnell ins Geld gehen. Fällt er höher als Ihre Versicherungssumme aus, bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Sie gemäss der gesetzlichen Privathaftpflicht für den Rest selbst aufkommen müssen. Um das zu vermeiden, beträgt die minimale Deckungssumme der AXA Haftpflichtversicherung 5 Millionen Franken – noch sicherer ist es jedoch, Sie wählen gleich 10 oder 20 Millionen.
Eltern haften bekanntlich für ihre minderjährigen Kinder. Wenn die Kleinen das Treppenhaus mit Wandgemälden verschönern oder im Laden unabsichtlich eine Produktpräsentation umstossen, ist das unangenehm, aber grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt auch für Situationen, in denen Gotte, Götti oder die Grosseltern auf die Kinder aufpassen.
Ganz gleich ob Partnerschaft, WG oder Kinder und Grossfamilie – alle Personen, die mit der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer dauerhaft im gleichen Haushalt leben und eine häusliche Gemeinschaft bilden, sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Achten Sie darauf, dass alle Personen in der Police aufgeführt sind.
Im Mietverhältnis verlangt die Vermieterin oder der Vermieter in vielen Fällen den Ersatz des Schlosses bei Verlust der Hausschlüssel. Sofern gerechtfertigt, ist das Auswechseln über die Zusatzdeckung «Schlüsselverlust und Schlüsseldienst» versichert.
Mieterschäden sind generell in der Privathaftpflicht abgesichert. Mit folgenden Ausnahmen:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wohnungsübergabe, wenn Sie sich vorab bei uns melden.
Ja, vorausgesetzt, es hat eine Tretunterstützung bis max. 25 km/h und eine Motorenleistung bis 500 Watt. Dann gilt es als normales Fahrrad. E-Bikes mit einer höheren Motorenleistung gelten als Motorfahrräder (Mofas) und müssen mit einem Kontrollschild versehen werden.
Die Privathaftpflichtversicherung der AXA deckt Schäden, die über die gesetzliche Versicherung hinausgehen, bis zur gewählten Versicherungssumme.
Nein, da Sie im gleichen Haushalt wohnen, ist dieser Schaden ausgeschlossen. Wenn Ihr Mitbewohner jedoch über eine Hausratversicherung der AXA mit der Rundumschutz-Deckung für Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik verfügt, ist der Rechner darüber versichert.
Seit 2016 sind Gefälligkeitsschäden Teil der Haftpflichtversicherung. Sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden, sind folgende Szenarien abgedeckt:
Sichert Sie gegen das Risiko des hohen Selbstbehalts ab, wenn Sie oft Mietwagen oder Carsharing nutzen.
Wer trägt die Kosten, wenn durch unsorgfältige Behandlung oder ein Missgeschick Schäden entstehen?
In den meisten Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Doch es hilft, den Begriff «Zeitwert» zu kennen, um keine vorschnellen Versprechungen zu machen.
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