Das Wichtigste in Kürze
- Umfassender Schutz für Ihr Gebäude: Die Gebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Naturereignisse (wie z. B. Überschwemmungen oder Sturm), Wasser (z. B. aus Leitungen), Glasbruch oder infolge eines Einbruchs.
- Individuell kombinierbar: Jedes Gebäude ist anders. Wählen Sie daher individuell aus unseren Zusatzbausteinen für Schäden an der Gebäudeumgebung, den baulichen Einrichtungen, den Geräten und Materialien und mehr. Wir beraten Sie gerne.
- Photovoltaik, Solaranlagen und Wärmepumpen: Unsere umfassende Deckung für Gebäudetechnik versichert Anlagen für erneuerbare Energien. Neben Beschädigungen und Zerstörungen können Sie auch den Ertragsausfall durch entgangene Energiegewinnung versichern.
Gebäudesachversicherung
Schützen Sie sich vor finanziellen Gebäuderisiken mit den flexiblen Angeboten der AXA. Stellen Sie sich Ihre optimale Gebäudeversicherung für Ihre Bedürfnisse zusammen.
Feuer- und Elementarschäden
In fast allen Kantonen der Schweiz sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Haus gegen Feuer- und Elementarschäden, wie z. B. Hochwasser, Hagel oder Steinschlag, zu versichern. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden können Sie diese Versicherung über die AXA abschliessen. In den restlichen Kantonen sind Sie verpflichtet, Ihre Immobilie bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer oder Elementarereignisse zu versichern. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Weitere Angebote der Gebäudesachversicherung
- Wasserschäden: Ob bei Wasserrohrbruch oder Frost an Wasserleitungen – Wasserschäden bergen ein hohes Risikopotenzial
- Glasbruchschäden: Schäden an Gebäudeverglasungen wie Fensterscheiben oder Sanitäreinrichtungen
- Gebäudebeschädigungen durch Einbruch oder Einbruchversuch
- Erweiterte Deckung: Versichert sind u. a. Schäden infolge böswilliger Beschädigung oder durch Marder, Nagetiere und Insekten
- Erdbeben
Zusatzversicherungen rund um Ihr Gebäude
- Ausfall der Gebäudetechnik: Schäden an Photovoltaik, Wärmepumpen, Haushaltsgeräten usw. durch Beschädigungen, Elektronikausfall inkl. Ertragsausfall für die Rückspeisung von Energie
- Umgebungsschäden: Sachen oder bauliche Anlagen ausserhalb des Gebäudes wie z. B. Wege, Treppen, Gartenhäuschen, Schwimmbäder sowie Gartengestaltungselemente (keine Pflanzen)
- Geräte für den Gebäudeunterhalt (bei Mehrfamilienhäusern)
- Sengschäden an Aussenstoren: d. h. Schäden durch Glut und Hitze, die ohne einen Brand oder Feuer entstehen
- Zusatzkosten für Ersatzwohnung: Für selbstgenutztes Wohneigentum entstehen im Schadenfall Mehrkosten für die Miete einer Ersatzwohnung
- Mehrkosten bei Mietausfall: Wenn Mieterinnen und Mieter einzelne Räume oder die gesamte Wohnung bzw. das Haus aufgrund eines Schadens nicht nutzen können
Gebäudehaftpflichtversicherung
Im Gesetz ist klar festgelegt, wann Sie als Haus- und Grundeigentümerin oder Haus- und Grundeigentümer in Schadenfällen haftbar werden. Solche Schäden entstehen meist aufgrund baulicher Mängel oder ungenügenden Unterhalts. Wenn Sie z. B. vergessen, den vereisten Vorplatz zu salzen, sind Sie im Schadenfall haftbar.
Die Haftpflichtversicherung der AXA kommt bei solchen Schadenersatzforderungen durch Dritte auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In vielen Fällen erübrigt sich der Abschluss einer separaten Gebäudehaftpflichtversicherung, weil bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht. So bietet die Privathaftpflichtversicherung der AXA u. a. Versicherungsschutz für selbstbewohnte Liegenschaften mit höchstens drei Wohnungen. Da der Versicherungsschutz von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausgestaltet sein kann, muss die Notwendigkeit einer Gebäudehaftpflichtversicherung individuell geprüft werden.
Schadenbeispiele
Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Sind in der Schweiz Erdbebenschäden durch die Gebäudesachversicherung gedeckt?
Nein, die meisten Gebäude der Schweiz sind nicht oder nur mangelhaft gegen die Folgen von Erdbeben versichert. Mit dem Zusatz «Erdbebenversicherung» versichern Sie Ihr Gebäude dagegen.
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Brauche ich zwingend eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden?
In den meisten Kantonen ist für Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und das Wallis – dort können Sie sich freiwillig versichern. Nur in folgenden Kantonen können Sie Ihre Versicherung frei wählen:
- Genf
- Uri
- Schwyz
- Obwalden
- Tessin
- Appenzell Innerrhoden
- Wallis
In den restlichen 19 Kantonen müssen Sie sich bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichern.
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Brauche ich für kleinere Umbauten an meinem Eigenheim eine separate Bauversicherung?
Nein, Schäden aus kleineren Sanierungen und Reparaturen bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.– sind bei der AXA in der Gebäudesachversicherung integriert.
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Kann ich meine Wärmepumpe oder Solaranlage gegen Beschädigung versichern?
Ja, mit der Zusatzversicherung «Ausfall der Gebäudetechnik» versichern Sie Ihre haustechnischen Anlagen gegen Zerstörung und Beschädigung.