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Die Mietkautionsversicherung ohne Mietzinsdepot ist in der Schweiz weit verbreitet und bei Vermieterschaften anerkannt als Mietkaution. Eine Mietkautionsversicherung der AXA bietet Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter die gleiche Sicherheit wie ein Mietzinsdepot bei einer Bank − und das bei schnellerem und besserem Service.
Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft, die für Sie als Mieterin oder Mieter gegenüber Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter bürgt. Dafür bezahlen Sie eine jährliche Gebühr.
Die Bürgschaft funktioniert ganz einfach: Verursachen Sie einen Schaden in Ihrer Mietwohnung oder zahlen Sie Ihre Miete nicht, entschädigen wir Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter bei berechtigten Forderungen oder Mietzinsausfällen. Die Summe fordern wir dann zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen zurück.
Müssen Sie eine Mietkaution für Ihre Mietwohnung hinterlegen, gibt es zwei Möglichkeiten: eine Mietkautionsversicherung abschliessen oder die Kaution auf einem Mietzinsdepot hinterlegen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf.
Die bestehende AXA Mietkautionsversicherung kann nicht einfach auf Ihre neue Wohnung übertragen werden. Endet das Mietverhältnis, müssen Sie zunächst die bestehende Mietkautionsversicherung kündigen. Haben Sie Ihre Jahresprämie bereits gezahlt, erhalten Sie diese nach Rücksprache mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter von uns zurück. Für die neue Wohnung und die neue Höhe der Kaution schliessen Sie einfach wieder einen Vertrag bei uns ab. Sie erhalten dann eine neue Mietkautionsbescheinigung.
Selbstverständlich können Sie die Mietkautionsversicherung jederzeit kündigen. Die Auflösung der Mietkaution muss aber von Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter schriftlich bestätigt sowie die Bürgschaftsurkunde retourniert werden. Die Prämie für die AXA Mietkautionsversicherung bezahlen Sie bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Während Sie die komplette Mietkaution einmalig auf einem Mietzinsdepot hinterlegen müssen, steht Ihnen Ihr Geld bei der AXA Mietkautionsversicherung jederzeit zur Verfügung. Sie zahlen lediglich 4 % der Mietkautionshöhe als Jahresprämie an die AXA. Zudem prüfen wir im Schadenfall für Sie, ob es sich um einen Privathaftpflichtschaden handelt.
Vermieterinnen und Vermieter erhalten anstatt eines Belegs über ein eröffnetes Mietzinsdepot drei Tage nach Abschluss eine Bürgschaftsurkunde. Sie haben so viel weniger Verwaltungsaufwand. Zudem wissen Vermieterinnen und Vermieter, dass die Bonität ihrer Mieterin bzw. ihres Mieters bereits geprüft wurde. Deshalb ist die Mietkautionsversicherung auch bei Vermieterinnen und Vermietern sehr beliebt.
Eine AXA Mietkautionsversicherung bringt für Mieterinnen und Mieter einige Vorteile:
Die AXA zahlt Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter sofort berechtigte Forderungen, etwa wegen Schäden oder Mietzinsausständen. Wir benötigen die Unterschriften der Vermieterin oder des Vermieters sowie der Mieterin oder des Mieters. Den Betrag fordern wir zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen als Mieterin bzw. Mieter zurück.
Die Prämie basiert auf der Höhe der Mietkautionsbürgschaft und beträgt 4 % der Mietkautionssumme zuzüglich 5 % Stempelsteuer. Die Prämie wird jährlich fällig. Klicken Sie hier, um sich beraten zu lassen.
Für Vermieterinnen und Vermieter bietet die Mietkautionsversicherung der AXA die gleiche Sicherheit wie ein Mietzinsdepot bei der Bank. Die Bürgschaft trifft drei bis fünf Arbeitstage nach Abschluss durch die Mieterin bzw. den Mieter bei der Vermieterschaft ein.
Nein, mit Ihrer Prämie zahlen Sie als Mieterin oder Mieter die Bürgschaft und damit die Bereitschaft der AXA, während der Vertragsdauer für Schäden an Ihrer Wohnung aufzukommen oder für Mietzinsausstände bis zum festgelegten Betrag in Vorleistung zu gehen.
Die Mietkautionsversicherung ist auf eine Kautionssumme von maximal CHF 20'000 beschränkt.
Die Vermieterin oder der Vermieter meldet einen Schaden an der Wohnung oder stellt Forderungen aus Mietzinsrückständen. Dafür muss sie oder er Ihnen die Bürgschaftsurkunde im Original und unterschrieben zukommen lassen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihr Einverständnis und wir überweisen den Betrag an Ihre Vermieterschaft. Danach fordern wir die Summe von Ihnen zurück.
Wenn es sich um Schäden an der Wohnung handelt, melden Sie diese immer zuerst Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt gerechtfertigte Haftpflichtansprüche und wehrt ungerechtfertigte ab. Hat Ihre Vermieterschaft eine Betreibung eingeleitet, sind wir verpflichtet, Forderungen ohne Ihr Einverständnis zu zahlen:
Ja, sie haben das Recht, ein herkömmliches Mietzinsdepot bei einer Bank zu verlangen. Dies ist im Mietvertrag vermerkt.
Sie erhalten die bezahlte Prämie zurück.
Ja, problemlos: Nach Rücksprache mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter können Sie jederzeit eine AXA Mietkautionsversicherung abschliessen. Nach Freigabe des Mietzinsdepots zahlt Ihnen Ihre Bank die hinterlegte Mietkaution aus.
Sie zahlen jedes Jahr eine Prämie von 4 % der Kautionshöhe, solange Sie in der Wohnung wohnen und die Mietkautionsversicherung in Kraft ist.
Nein, denn die Erhöhung der Miete ändert nichts an der Höhe der Kaution. Da diese gleich bleibt, zahlen Sie weiterhin die vereinbarte Jahresprämie.