Versicherte Medikamente
Die Grundversicherungen beteiligen sich an ärztlich verordneten Medikamenten, die in der Spezialitätenliste aufgeführt und für die vorliegende Indikation zugelassen sind sowie innerhalb der Limitation angewendet oder gemäss den Vorgaben der Arzneimittelliste mit Tarif auf ärztliche Verordnung hergestellt werden.
In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an ärztlich verordneten nichtpflichtigen von Swissmedic zugelassenen Medikamenten.
Nichtversicherte Medikamente
Ausgeschlossen sind sämtliche pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sowie untenstehende Präparate (Liste nicht abschliessend).
Stand Januar 2024
Mittel bei funktionellen gastrointestinalen Störungen
- Präparate gegen Verdauungsstörungen
- z. B. Carvon Tabletten, Luvos Heilerde, Imogas Kapseln etc.
Mittel gegen Obstipation
- Präparate gegen Verstopfung
- z. B. Glycerinzäpfchen, Dulcolax, Colosan Plus Granulat etc.
Antiadiposita
- Präparate gegen Übergewicht
- z. B. Liposinol Biomed Tabletten, Formoline L112 Tabletten etc.
Vitamine, Mineralstoffe, Tonika und andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel
- Alle bis auf zugelassene Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die für Frauen während der Schwangerschaft bestimmt sind. Diese werden während der Schwangerschaft vergütet.
- z. B. Supradyn Filmtabletten, Vitasprint, Biotin Biomed forte etc.
Antimykotika
- Antipilzpräparate zur topischen Anwendung
- z. B. Excilor Nagelpilzlösung, Nailexpert By Wartner etc.
Dermatika
- Antihidrotika (Präparate gegen das Schwitzen)
- Medizinische Haarwaschmittel
- Warzenmittel, hornhautlösende Präparate und Präparate gegen Hühneraugen
- z. B. Botox, Selsun Shampoo, Wartner gegen Warzen, Kamillex Liquid, Kelosoft Narbencreme etc.
Emollientia und Hautschutzmittel
- Präparate zur Hautpflege und zum Hautschutz
- z. B. Viola Mandelölsalbe, Carbaderm Crème etc.
Wundbehandlungsmittel
- Präparate zur Förderung der Wundheilung
- z. B. Zeller Balsam, Kamillosan Liquidum etc.
Mittel gegen Ektoparasiten, Insektizide und Repellentien
- Präparate gegen Stechmücken, Läuse und Zecken sowie Mittel gegen Krätze
- Präparate gegen und zum Schutz vor Insekten
- z. B. Prioderm Shampoo, Loxazol Lotion, Anti-Brumm etc.
Antiseptika und Desinfektionsmittel
- Präparate basierend auf quartären Ammonium-Verbindungen
- z. B. Stellisan Lösung, Octeniderm Lösung etc.
Malariamittel
- Präparate zur Prophylaxe von Malaria (inkl. Stand-by)
- z. B. Malarone etc.
Verhütungsmittel
- Präparate zur Schwangerschaftsverhütung
- Lokale und systemisch wirkende Verhütungsmittel
- z. B. Nuvaring, Präservative, orale Kontrazeptiva («Pille») etc.
Mittel bei erektiler Dysfunktion
- Weder zur Behandlung der erektilen Dysfunktion noch zur Therapie der funktionellen Symptome einer benignen Prostatahyperplasie
- z. B. Viagra, Cialis etc.
Topische Mittel gegen Gelenk- und Muskelschmerzen
- Äusserlich angewendete Präparate gegen Gelenk- und Muskelschmerzen wie capsaicinhaltige Präparate
- z. B. Isola Capsicum Pflaster, Dul-X Crème, Wallwurzgel etc.
Stomatologika
- Präparate zur lokalen Behandlung von Erkrankungen des Mund- und Rachenraumes
- z. B. Elmex Gelée, Kenacort A Haftpaste etc.
Hals- und Rachentherapeutika
- Lokalanästhetika für Mund und Rachen, entzündungshemmende Präparate oder Präparate zur Befeuchtung
- z. B. Mebucaïne Lutschtabletten, Hextril Spray etc.
Rhinologika
- Präparate gegen Schnupfen
- z. B. Triomer Nasenspray, Emser Nasensalbe etc.
Zubereitungen gegen Erkältungskrankheiten
- Öle, Bäder, Tees oder Heissgetränke
- z. B. Po-Ho-Öl, Pulmex Erkältungsbad etc.
Künstliche Tränen und andere indifferente Mittel
- Präparate zur Befeuchtung des Auges
- z. B. Bepanthen Augentropfen, Eigenserum Augentropfen etc.
Hausspezialitäten oder nach Rezept des Arztes hergestellte Präparate
Innovative Medikamente
Innovative Medikamente, die von Swissmedic zugelassen, jedoch noch nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden im Nachgang zu den Leistungen der Grundversicherung übernommen. Voraussetzung für eine Leistungsübernahme durch die AXA sind:
- Die Vergütung des Medikaments wurde durch die Grundversicherung nach Art. 71b KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) geprüft
- Die Grundversicherung beteiligt sich an den Kosten für das Medikament