Das Wichtigste in Kürze
- Was deckt eine Privatrechtsschutzversicherung? Die Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Prozessentschädigungen bei rechtlichen Streitigkeiten in den versicherten Modulen. Die Versicherungssumme beträgt bis zu CHF 1’000’000 pro Versicherungsjahr.
- Was kostet eine Privatrechtsschutzversicherung? Ein empfohlener Basisschutz mit drei Modulen ist ab CHF 150 pro Jahr erhältlich. Eine Einzelperson mit den Modulen Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen und Gesundheit & Personenversicherungen bezahlt beispielsweise CHF 157.90 pro Jahr (Selbstbehalt CHF 2’000, Laufzeit 1 Jahr, Versicherungssumme CHF 300’000).
- Ab wann gilt die Privatrechtsschutzversicherung? Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Versicherungstag, ohne Wartefrist, für alle Rechtsfälle, deren auslösendes Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz nach Vertragsabschluss eintritt.
Kaufberatung: 052 244 86 12
Ihre Vorteile mit der Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG
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Grösster Rechtsdienst der Schweiz mit 200 Anwältinnen und Juristen.
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Bestnoten für unseren Service: Unsere Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4,6 von 5 Sternen.
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Über 45 Jahre Erfahrung und Expertise in allen Rechtsbereichen.
Unsere Leistungen: Deshalb lohnt sich eine Privatrechtsschutzversicherung
Wenn wir keine Einigung mit der Gegenpartei erzielen können, unterstützen wir Sie auch vor Gericht und übernehmen:
- die Gerichtskosten
- die von der Gegenseite geforderten Kosten, falls erforderlich
- die Kosten für Mediation, Beratung und Vertretung vor Gericht
- die Kosten für Schlichtungsverfahren
Unsere Services: So helfen wir Ihnen weiter
Mit einer Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG entscheiden Sie sich für eine Partnerin, die stets an Ihrer Seite ist, wenn das Leben gerade mal nicht so läuft, wie es sollte. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- schnelle Antwort auf Ihre Rechtsfragen, auch via WhatsApp oder Chat
- individuelle Beratung durch unsere Anwältinnen und Juristen
- Kostenübernahme für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt bei einem Gerichtsverfahren und weitere anfallende Kosten
- Hilfe und Tipps auch in nicht versicherten Rechtsgebieten
- Kostenloser Zugang zu Rechtstipps und Musterdokumenten über die Onlineplattform von myRight
Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Modulen.
Sie haben jetzt ein rechtliches Problem?
Unser Privatrechtsschutz gilt ab dem ersten Versicherungstag – für all die rechtlichen Probleme und Anliegen, die nach Abschluss der Versicherung anfallen. Mit der telefonischen Einmal-Beratung von MyRight bieten wir Ihnen bei einem aktuellen Rechtsfall eine schnelle und unbürokratische Lösung. Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG beraten Sie zu Rechtsfragen, empfehlen Ihnen das weitere Vorgehen in einem Rechtsstreit und prüfen auf Wunsch Ihre Dokumente.
Die kombinierbaren Module im Überblick
| Modul | Schützt Sie als | Typisch versicherte Fälle |
| Wohnen & Alltag | Mieterin, Konsument, Nachbarin, Onlineshopper | Mietstreit, Nachbarschaftskonflikt, Online-Kauf, Persönlichkeitsverletzung |
| Verkehr & Reisen | Fahrzeughalterin, Velofahrer, Reisende | Autokauf, Führerausweisentzug, Flugannullation, Mietwagen |
| Gesundheit & Personenversicherungen | Patientin, Versicherte, Pensionär, werdende Mutter | Streit mit IV/ Unfallversicherung/ Pensionskasse, medizinische Fehlbehandlung, Verkehrsunfälle mit Körperverletzung |
| Arbeit | Arbeitnehmer | Kündigung, Überstunden, Arbeitszeugnis, Lohnstreit |
| Partnerschaft & Familie | Paar, Familie, Eltern | Trennung/ Scheidung (Mediation), KESB, Erbstreit, Schulbehörden |
| Steuern | Steuerzahlerin, Steuerzahler | Streit mit Schweizer Steuerbehörden, Treuhänder-Verträge |
| Rechtsberatung PLUS | Ergänzung für alle | 3 Stunden Beratung pro Jahr zu allen Fragen des Schweizer Rechts |
Welche Module sind für welche Lebenssituation sinnvoll?
Singles: Arbeit, Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen. Je nach Bedarf: Steuern, Partnerschaft & Familie, Rechtsberatung PLUS.
Paare und Familien: Arbeit, Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen inklusive Partnerschaft & Familie für Trennung, Erbrecht und Schulbehörden. Je nach Bedarf: Steuern, Rechtsberatung
Rentnerinnen und Rentner: Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen. Je nach Bedarf: Partnerschaft & Familie, Rechtsberatung PLUS oder Steuern. Das Modul Arbeit ist im Ruhestand meist nicht mehr nötig, ausser man geht einer Teilzeitbeschäftigung nach.
Privatrechtsschutz: Alle Details zum Download
Häufige Fragen zu unserem Privatrechtsschutz
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Privatrechtsschutzversicherung?
Den Selbstbehalt wählen Sie beim Abschluss selbst, ein Selbstbehalt von CHF 0 ist ebenfalls möglich. Er fällt pro Rechtsfall an und beeinflusst Ihre Prämie: Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Prämie. Für die telefonische und schriftliche Rechtsberatung bis zur Auftragserteilung gilt kein Selbstbehalt.
Was deckt die Privatrechtsschutzversicherung nicht?
Nicht versichert sind insbesondere vorvertragliche Rechtsfälle, vorsätzlich begangene Verbrechen und Vergehen, Streitigkeiten aus selbstständiger Erwerbstätigkeit über CHF 36'000 Jahresumsatz, Finanz- und Spekulationsgeschäfte inklusive Kryptowährungen sowie Bussen. Nicht gedeckt sind zudem Rechtsfälle aus Modulen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den AVB im Abschnitt «Was ist nicht versichert?».
Was ist der Unterschied zwischen Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz?
Der Privatrechtsschutz deckt rechtliche Streitigkeiten im Privatleben ab, etwa in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Familie, Gesundheit und Steuern. Der Verkehrsrechtsschutz deckt Streitigkeiten als Verkehrsteilnehmerin oder Fahrzeughalter ab, zum Beispiel bei Autokauf, Verkehrsdelikten oder Reiseverträgen. Bei der AXA-ARAG lassen sich beide als Module derselben Versicherung frei kombinieren.
Kann ich die Privatrechtsschutzversicherung jährlich kündigen?
Ja. Bei einjähriger Laufzeit können Sie jeweils auf Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Bei mehrjähriger Laufzeit ist die Kündigung auf Ende der Vertragslaufzeit oder des dritten Jahres und danach jährlich möglich. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf bei uns eingehen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Zusätzliche Kündigungsrechte bestehen bei einer Prämienanpassung und im Rechtsfall.
Was ist der Unterschied zwischen Vorvertraglichkeit und Wartefrist/Karenzfrist?
Vorvertraglich ist ein Rechtsfall, dessen Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist, etwa ein Kaufvertrag, der vor Versicherungsbeginn unterzeichnet wurde. Solche Fälle sind nicht versichert. Eine Wartefrist oder auch Karenzfrist genannt, würde zusätzlich auch neue Rechtsfälle, die in den ersten Monaten des Versicherungsvertrags eintreten, ausschliessen. Darauf verzichtet die AXA-ARAG.
Gilt der Privatrechtsschutz für meine ganze Familie?
Ja, sofern Sie die zusätzlichen Personen bei Abschluss namentlich angeben und diese an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu zählen Ehe- oder Konkubinatspartnerin beziehungsweise -partner, Kinder sowie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Kinder unter 18 Jahren sind automatisch mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben bzw. gemeldet sind (Wohnsitzbestätigung).
Gibt es bei der Kostenübernahme Limiten?
Ja. Die Versicherungssumme steht in Ihrer Police und beträgt je nach Vertrag CHF 300'000, CHF 600'000 oder CHF 1'000'000. In einzelnen Bereichen gelten tiefere Sublimiten, zum Beispiel CHF 3000 für Streitigkeiten aus Schweizer Erbrecht und CHF 1000 pro Fall für die Rechtsberatung im Schweizer Familienrecht. Die vollständige Liste steht in den AVB.
Beispiele von Rechtsfällen
Weitere Rechtsschutzangebote für Sie:
Rechtstipps MyRight
Ob Arbeitszeugnis, Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung: Auf myright.ch finden Sie viele hilfreiche Tipps, Checklisten und Vorlagen rund um den Lebens- und Arbeitsalltag.
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Für CHF 99.– im Jahr erhalten Sie drei Stunden Beratungszeit in allen Themen des Schweizer Rechts. Wir erklären Ihnen die Rechtslage und besprechen mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten, Chancen sowie Risiken.
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