Eine Frau sitzt lächelnd draussen und streichelt einen Golden Retriever, der sie liebevoll ansieht; im Hintergrund sind Pflanzen und ein Tisch.
Das Wichtigste in Kürze
  • Was deckt eine Privatrechtsschutzversicherung? Die Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Prozessentschädigungen bei rechtlichen Streitigkeiten in den versicherten Modulen. Die Versicherungssumme beträgt bis zu CHF 1’000’000 pro Versicherungsjahr.
  • Was kostet eine Privatrechtsschutzversicherung? Ein empfohlener Basisschutz mit drei Modulen ist ab CHF 150 pro Jahr erhältlich. Eine Einzelperson mit den Modulen Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen und Gesundheit & Personenversicherungen bezahlt beispielsweise CHF 157.90 pro Jahr (Selbstbehalt CHF 2’000, Laufzeit 1 Jahr, Versicherungssumme CHF 300’000). 
  • Ab wann gilt die Privatrechtsschutzversicherung? Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Versicherungstag, ohne Wartefrist, für alle Rechtsfälle, deren auslösendes Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz nach Vertragsabschluss eintritt.
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Kaufberatung: 052 244 86 12

Ihre Vorteile mit der Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG

1

Grösster Rechtsdienst der Schweiz mit 200 Anwältinnen und Juristen.

2

Bestnoten für unseren Service: Unsere Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4,6 von 5 Sternen.

3

Über 45 Jahre Erfahrung und Expertise in allen Rechtsbereichen.

Unsere Leistungen: Deshalb lohnt sich eine Privatrechtsschutzversicherung

Wenn wir keine Einigung mit der Gegenpartei erzielen können, unterstützen wir Sie auch vor Gericht und übernehmen:

  • die Gerichtskosten
  • die von der Gegenseite geforderten Kosten, falls erforderlich
  • die Kosten für Mediation, Beratung und Vertretung vor Gericht
  • die Kosten für Schlichtungsverfahren

Unsere Services: So helfen wir Ihnen weiter

Mit einer Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG entscheiden Sie sich für eine Partnerin, die stets an Ihrer Seite ist, wenn das Leben gerade mal nicht so läuft, wie es sollte. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • schnelle Antwort auf Ihre Rechtsfragen, auch via WhatsApp oder Chat
  • individuelle Beratung durch unsere Anwältinnen und Juristen
  • Kostenübernahme für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt bei einem Gerichtsverfahren und weitere anfallende Kosten
  • Hilfe und Tipps auch in nicht versicherten Rechtsgebieten
  • Kostenloser Zugang zu Rechtstipps und Musterdokumenten über die Onlineplattform von myRight
Infografik zur Privatrechtsschutzversicherung mit kombinierbaren Modulen, Leistungen wie schnelle Hilfe und Beratung sowie Kostenübernahme.

Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Modulen.

Sie haben jetzt ein rechtliches Problem?

Unser Privatrechtsschutz gilt ab dem ersten Versicherungstag – für all die rechtlichen Probleme und Anliegen, die nach Abschluss der Versicherung anfallen. Mit der telefonischen Einmal-Beratung von MyRight bieten wir Ihnen bei einem aktuellen Rechtsfall eine schnelle und unbürokratische Lösung. Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG beraten Sie zu Rechtsfragen, empfehlen Ihnen das weitere Vorgehen in einem Rechtsstreit und prüfen auf Wunsch Ihre Dokumente. 

 Die sieben Module der Privatrechtsschutzversicherung

Die Privatrechtsschutzversicherung der AXA-ARAG besteht aus sieben frei kombinierbaren Modulen. Jedes Modul ist einzeln abschliessbar und kann jederzeit ergänzt werden.

Die kombinierbaren Module im Überblick

Modul Schützt Sie als Typisch versicherte Fälle
Wohnen & Alltag Mieterin, Konsument, Nachbarin, Onlineshopper Mietstreit, Nachbarschaftskonflikt, Online-Kauf, Persönlichkeitsverletzung
Verkehr & Reisen Fahrzeughalterin, Velofahrer, Reisende Autokauf, Führerausweisentzug, Flugannullation, Mietwagen
Gesundheit & Personenversicherungen Patientin, Versicherte, Pensionär, werdende Mutter Streit mit IV/ Unfallversicherung/ Pensionskasse, medizinische Fehlbehandlung, Verkehrsunfälle mit Körperverletzung
Arbeit Arbeitnehmer Kündigung, Überstunden, Arbeitszeugnis, Lohnstreit
Partnerschaft & Familie Paar, Familie, Eltern Trennung/ Scheidung (Mediation), KESB, Erbstreit, Schulbehörden
Steuern Steuerzahlerin, Steuerzahler Streit mit Schweizer Steuerbehörden, Treuhänder-Verträge
Rechtsberatung PLUS Ergänzung für alle 3 Stunden Beratung pro Jahr zu allen Fragen des Schweizer Rechts

Welche Module sind für welche Lebenssituation sinnvoll?

Singles: Arbeit, Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen. Je nach Bedarf: Steuern, Partnerschaft & Familie, Rechtsberatung PLUS. 

Paare und Familien:  Arbeit, Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen inklusive Partnerschaft & Familie für Trennung, Erbrecht und Schulbehörden. Je nach Bedarf: Steuern, Rechtsberatung 

Rentnerinnen und Rentner: Wohnen & Alltag, Verkehr & Reisen, Gesundheit & Personenversicherungen. Je nach Bedarf: Partnerschaft & Familie, Rechtsberatung PLUS oder Steuern. Das Modul Arbeit ist im Ruhestand meist nicht mehr nötig, ausser man geht einer Teilzeitbeschäftigung nach.

Rechtlicher Schutz am Arbeitsplatz

Das Modul Arbeit deckt rechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgebenden sowie Fragen rund um Ihr Anstellungsverhältnis und Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit bis CHF 36'000 Jahresumsatz.

Was ist mit dem Modul Arbeit versichert?

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Kündigung, ordentlich oder fristlos (missbräuchliche Kündigung, Kündigungsfrist, Freistellung usw.) 

  • Konflikte über Arbeitszeitenregelungen, Überstunden oder Urlaubsplanung (Überstundenauszahlung, Ferienguthaben, Pikettdienst usw.) 

  • Unklarheiten oder Streitigkeiten aus Ihrem Arbeitsvertrag (Konkurrenzverbot, Lohnbestandteile, Pensum usw.) 

  • Anfechtung eines Arbeitszeugnisses (Formulierung, Vollständigkeit, verweigerte Ausstellung usw.)  

  • Strafverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit (bei Fahrlässigkeit) 

  • Streitigkeiten aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bis CHF 36'000 Jahresumsatz (Auftragsstreit usw.) 

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Alle versicherten Fälle des Moduls Arbeit und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

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Zusatzdeckung Geschäftsleitungsfunktion

Für Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer und Geschäftsleitungsmitglieder deckt diese Zusatzdeckung Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgebenden bis zu einem Streitwert von CHF 300'000. 

Selbstständige Erwerbstätigkeit ab CHF 36'000 Jahresumsatz

Auch bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36'000 bietet die AXA die passende Rechtsschutzlösung mit dem Rechtsschutz-Gesamtpaket für Kleinstbetriebe

Rechtlicher Schutz rund um Wohnen, Alltagsgeschäfte und Persönlichkeitsverletzungen

Das Modul Wohnen & Alltag deckt ein breites Spektrum an rechtlichen Streitigkeiten ab, vom Mietrecht über Nachbarschaftskonflikte bis hin zu Alltagsverträgen wie beispielsweise Online-Einkäufen sowie Persönlichkeitsverletzungen.

Was ist mit dem Modul Wohnen & Alltag versichert?

Miete und Eigentum 

  • Streitigkeiten mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter (Kündigung, Mietzinserhöhung, Mängel usw.) 

  • Konflikte mit Mitmietern aus einem gemeinsamen Mietvertrag (Mietanteile, Auszug, Solidarhaftung usw.) 

  • Streitigkeiten mit Ihren Untermietern (Untermietzins, Kündigung, Rückgabe usw.) 

  • Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrer selbstgenutzten Liegenschaft (Kauf, Verkauf, Hypothek, Bau, jeweils bis CHF 200'000 Bausumme bzw. Kaufpreis)  

  • Einsprachen gegen Bauvorhaben direkt angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn und Verfahren bei Einsprachen gegen Ihr eigenes Bauvorhaben (Anbau, Aufstockung, Schattenwurf usw.) 

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten (Lärm, Bäume, Grenzabstände usw.) 

  • Streitigkeiten bei Enteignung durch Bund, Kanton oder Gemeinde (Landabtretung, Entschädigung usw.) 

Alltag und Konsum 

  • Streitigkeiten aus Verträgen für den Privatgebrauch (Online-Einkäufe, Abonnements, Restaurantbesuche, Freizeitangebote usw.) 

  • Einfordern von Schadenersatzansprüchen, auch bei Kreditkarten- oder Identitätsmissbrauch im Internet (Fake Shop, Phishing, Kontomissbrauch usw.) 

  • Streitigkeiten mit Versicherungen (Haftpflicht-, Gebäudeversicherung usw.) 

  • Auseinandersetzungen aus schriftlichen Darlehens-, Kredit- und Schenkungsverträgen (Rückzahlung, Zinsen, Widerruf usw.)  

  • Rechtliche Streitiagkeiten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Hausangestellten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeiten usw.) 

Persönlichkeit und Strafrecht

  • Verletzung Ihrer Persönlichkeit (Beschimpfung, üble Nachrede, Verleumdung, Cybermobbing usw.) 

  • Strafverfahren bei Fahrlässigkeitsdelikten (unabsichtliche Sach- oder Personenschäden)  

  • Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren (Auflagen, Bewilligungen, Haltungsverbot usw.) 

  • Urheberrechtsverletzungen (Einfordern und Abwehr von Ansprüchen) 

  • Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Alle versicherten Fälle des Moduls Wohnen & Alltag und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
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Zusatzdeckung Vermieter

Wer Wohnraum vermietet, kann ergänzend die Zusatzdeckung Vermieter abschliessen. Diese deckt rechtliche Streitigkeiten mit Mieterinnen und Mietern sowie Fragen rund um die Verwaltung von Mietobjekten.

Rechtlicher Schutz als Verkehrsteilnehmer:in, Fahrzeughalter:in oder Reisende

Das Modul Verkehr & Reisen schützt Sie weltweit bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Fahrzeuge, Verkehrsdelikte und Reiseverträge.

Was ist mit dem Modul Verkehr & Reisen versichert?

  • Streitigkeiten aus Verträgen im Zusammenhang mit Ihren in der Schweiz registrierten Fahrzeugen (Kauf, Leasing, Reparaturauftrag usw.) 

  • Streitigkeiten aus Mietfahrzeugverträgen, in der Schweiz und weltweit (Schadenverrechnung, Kaution, Zusatzkosten usw.) 

  • Strafverfahren sowie Verfahren im Zusammenhang mit dem Entzug von Schweizer Führer- und Fahrzeugausweisen (bei Fahrlässigkeit)  

  • Streitigkeiten aus Beförderungsverträgen (Flug, Bahn, Bus, ÖV-Abonnement usw.) 

  • Streitigkeiten aus Beherbergungsverträgen (Hotel, Airbnb usw.) und Pauschalreiseverträgen 

  • Streitigkeiten mit Fahrzeug- und Reiseversicherungen (Leistungskürzung, Deckungsablehnung, Annullationskosten usw.) 

  • Streitigkeiten über die Besteuerung Ihrer in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge (Motorfahrzeugsteuer, Einstufung usw.)  

  • Einfordern von Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall (Reparaturkosten, Wertverlust, Schuldfrage usw.) 

  • Streitigkeiten über Besitz und Eigentum an Fahrzeugen und Zubehör (Privatkauf, Herausgabe, Eigentumsnachweis usw.) 

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Alle versicherten Fälle des Moduls Verkehr & Reisen und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

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Rechtlicher Schutz in Familien- und Erbrechtsfragen

Das Modul Partnerschaft & Familie deckt rechtliche Fragen und Streitigkeiten rund um Kindesschutz- oder Schulbehörden, Erbrecht oder Mediation im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Was ist mit dem Modul Partnerschaft & Familie versichert?

  • Streitigkeiten mit Schweizer Kindesschutzbehörden (KESB)  

  • Streitigkeiten mit Schweizer Schulbehörden (bis und mit Mittel- und Berufsfachschulen) 

  • Mediation bei Trennung, Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach Schweizer Recht (Wohnsituation, Unterhalt, Betreuung usw.)  

  • Rechtsberatung in allgemeinen Fragen des Schweizer Familienrechts (bis CHF 1'000 pro Fall) 

  • Streitigkeiten aus dem Schweizer Erbrecht (Versicherungssumme bis CHF 3'000 pro Fall)  

  • Streitigkeiten aus Verträgen mit Babysittern, Kinderkrippen und ähnlichen Institutionen (Kündigungsfristen, Verträge usw.) 

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Alle versicherten Fälle des Moduls Partnerschaft & Familie und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

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Rechtlicher Schutz bei Krankheit, Unfall mit Körperverletzung und Sozialversicherungen

Das Modul Gesundheit & Personenversicherungen unterstützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten mit Versicherungen, Sozialversicherungen, Pensionskassen oder medizinischen Leistungserbringern sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit.

Was ist mit dem Modul Gesundheit & Personenversicherungen versichert?

  • Streitigkeiten mit privaten Personenversicherungen sowie Schweizer Sozialversicherungen und Pensionskassen (IV, AHV, Unfallversicherung, Krankentaggeld usw.) 

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorbestehenden Geburtsgebrechen (Kostenübernahme, Leistungsablehnung usw.) 

  • Kürzung oder Einstellung von Versicherungsleistungen aus vorbestehenden Gesundheitsschäden (Krankentaggeld, Rentenleistungen usw.)  

  • Einfordern von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen nach einem Unfall, einer Körperverletzung oder einer medizinischen Fehlbehandlung (Behandlungsfehler, Spätfolgen, Genugtuung usw.) 

  • Einfordern von Entschädigungen nach dem Opferhilfegesetz (Soforthilfe, Entschädigung, Genugtuung usw.) 

  • Streitigkeiten als Patientin oder Patient gegenüber Spitälern, Ärztinnen, Ärzten und anderen anerkannten medizinischen Leistungserbringern (inklusive Alternativmedizin) 

  • Streitigkeiten mit Schweizer Erwachsenenschutzbehörden, wenn Sie selbst betroffen sind (Beistandschaft, Vorsorgeauftrag usw.)  

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Alle versicherten Fälle des Moduls Gesundheit & Personenversicherungen und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

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Rechtlicher Schutz bei Streitigkeiten mit Schweizer Steuerbehörden

Das Modul Steuern schützt Sie als Privatperson bei Auseinandersetzungen mit Schweizer Steuerbehörden über Einkommens- und Vermögenssteuern sowie bei Streitigkeiten mit Steuerberaterinnen und Treuhändern. 

Was ist mit dem Modul Steuern versichert?

  • Streitigkeiten mit Schweizer Steuerbehörden über Einkommens- und Vermögenssteuern (Veranlagung, Eigenmietwert, Abzüge usw.) 

  • Streitigkeiten aus Verträgen mit Treuhänderinnen, Treuhändern, Vermögensverwaltenden sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern (im Zusammenhang mit Ihrer privaten Steuererklärung) 

  • Strafverfahren im Zusammenhang mit Ihren Einkommens- und Vermögenssteuern (bei Fahrlässigkeit)  

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Alle versicherten Fälle des Moduls Steuern und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

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Rechtliche Beratung zu allen Fragen des Schweizer Rechts

Die Rechtsberatung PLUS ergänzt die anderen Module mit einem Beratungsguthaben für alle Themen des Schweizer Rechts, unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht.

Was leistet die Rechtsberatung PLUS?

  • Analyse Ihrer rechtlichen Situation (Ausgangslage, Erfolgsaussichten, Studium von Dokumenten usw.) 

  • Erklärung der Rechtslage und möglicher Handlungsoptionen (Fristen, nächste Schritte usw.) 

  • Beratungsguthaben von drei Stunden pro Versicherungsjahr für CHF 99 pro Jahr 

Wichtig zu wissen

  • Alle Themen des Schweizer Rechts sind eingeschlossen, es gibt keine Ausschlüsse 

  • Haben Sie weitere Module abgeschlossen, werden Beratungen zu diesen Themen dem jeweiligen Modul belastet und nicht dem Beratungsguthaben 

  • Gerichts- und Anwaltskosten sind durch die Rechtsberatung PLUS nicht gedeckt, dafür benötigen Sie ein entsprechendes Rechtsschutzmodul 

  • Für die Rechtsberatung PLUS gilt kein Selbstbehalt 

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Den vollen Leistungsumfang der Rechtsberatung PLUS und die genauen Voraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Häufige Fragen zu unserem Privatrechtsschutz

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Privatrechtsschutzversicherung?

Den Selbstbehalt wählen Sie beim Abschluss selbst, ein Selbstbehalt von CHF 0 ist ebenfalls möglich. Er fällt pro Rechtsfall an und beeinflusst Ihre Prämie: Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Prämie. Für die telefonische und schriftliche Rechtsberatung bis zur Auftragserteilung gilt kein Selbstbehalt.

Was deckt die Privatrechtsschutzversicherung nicht?

Nicht versichert sind insbesondere vorvertragliche Rechtsfälle, vorsätzlich begangene Verbrechen und Vergehen, Streitigkeiten aus selbstständiger Erwerbstätigkeit über CHF 36'000 Jahresumsatz, Finanz- und Spekulationsgeschäfte inklusive Kryptowährungen sowie Bussen. Nicht gedeckt sind zudem Rechtsfälle aus Modulen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den AVB im Abschnitt «Was ist nicht versichert?».

Was ist der Unterschied zwischen Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz?

Der Privatrechtsschutz deckt rechtliche Streitigkeiten im Privatleben ab, etwa in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Familie, Gesundheit und Steuern. Der Verkehrsrechtsschutz deckt Streitigkeiten als Verkehrsteilnehmerin oder Fahrzeughalter ab, zum Beispiel bei Autokauf, Verkehrsdelikten oder Reiseverträgen. Bei der AXA-ARAG lassen sich beide als Module derselben Versicherung frei kombinieren.

Kann ich die Privatrechtsschutzversicherung jährlich kündigen?

Ja. Bei einjähriger Laufzeit können Sie jeweils auf Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Bei mehrjähriger Laufzeit ist die Kündigung auf Ende der Vertragslaufzeit oder des dritten Jahres und danach jährlich möglich. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf bei uns eingehen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Zusätzliche Kündigungsrechte bestehen bei einer Prämienanpassung und im Rechtsfall.

Was ist der Unterschied zwischen Vorvertraglichkeit und Wartefrist/Karenzfrist?

Vorvertraglich ist ein Rechtsfall, dessen Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist, etwa ein Kaufvertrag, der vor Versicherungsbeginn unterzeichnet wurde. Solche Fälle sind nicht versichert. Eine Wartefrist oder auch Karenzfrist genannt, würde zusätzlich auch neue Rechtsfälle, die in den ersten Monaten des Versicherungsvertrags eintreten, ausschliessen. Darauf verzichtet die AXA-ARAG.

Gilt der Privatrechtsschutz für meine ganze Familie?

Ja, sofern Sie die zusätzlichen Personen bei Abschluss namentlich angeben und diese an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu zählen Ehe- oder Konkubinatspartnerin beziehungsweise -partner, Kinder sowie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Kinder unter 18 Jahren sind automatisch mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben bzw. gemeldet sind (Wohnsitzbestätigung).

Gibt es bei der Kostenübernahme Limiten?

Ja. Die Versicherungssumme steht in Ihrer Police und beträgt je nach Vertrag CHF 300'000, CHF 600'000 oder CHF 1'000'000. In einzelnen Bereichen gelten tiefere Sublimiten, zum Beispiel CHF 3000 für Streitigkeiten aus Schweizer Erbrecht und CHF 1000 pro Fall für die Rechtsberatung im Schweizer Familienrecht. Die vollständige Liste steht in den AVB.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, in den meisten Fällen bietet die Privatrechtsschutzversicherung weltweiten Schutz, sofern in den einzelnen Modulen nichts anderes festgehalten ist. Das Modul «Verkehr & Reisen» schützt Sie zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um Fahrzeuge und Reisen überall auf der Welt. Die Details regeln die AVB.

Kann die Privatrechtsschutzversicherung für einen bereits eingetretenen Rechtsfall abgeschlossen werden?

Nein, bereits eingetretene Rechtsfälle können nicht mehr versichert werden, da eine Versicherung präventiv abgeschlossen wird. Versichert ist ein Fall, wenn das auslösende Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz während der Versicherungsdauer eintritt. Für einen laufenden Rechtsfall empfiehlt sich die telefonische Einmal-Beratung ab CHF 69 auf myright.ch.

Kann ich die Anwältin oder den Anwalt frei wählen?

Im Regelfall beraten und vertreten Sie die internen Anwältinnen und Juristen der AXA-ARAG. Freie Anwaltswahl haben Sie im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren sowie dann, wenn Ihre Gegenpartei eine Gesellschaft der AXA Gruppe ist oder die AXA-ARAG auch der Gegenpartei Versicherungsschutz gewährt.

Lohnt sich eine Privatrechtsschutzversicherung auch für junge Menschen?

Ja. Gerade bei der ersten eigenen Wohnung, beim ersten Autokauf oder beim Jobantritt ist oft unklar, was rechtlich gilt. Die Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG klären rechtliche Fragen und beraten zu den nächsten Schritten, bevor aus einer Unsicherheit ein teurer Streit wird.

Wie melde ich einen Rechtsfall an?

Einen Rechtsfall melden Sie online über das Formular «Rechtsfall melden» auf AXA.ch, in der myAXA App, per WhatsApp, telefonisch unter 0848 11 11 00 (Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr, kostenpflichtig) oder per Post: AXA-ARAG Rechtsschutz AG, Ernst-Nobs-Platz 7, Postfach 1026, 8021 Zürich. Halten Sie Ihre Policennummer und alle Unterlagen zum Fall bereit und prüfen Sie Dokumente auf laufende Fristen, zum Beispiel für Einsprachen. Schildern Sie das Geschehene kurz und vollständig.

Beispiele von Rechtsfällen

Kündigung

Kündigung

Marc erhält die ordentliche Kündigung von seinem Arbeitgeber. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigert sein ehemaliger Arbeitgeber die Auszahlung der Überstunden und Ferientage, die Marc noch zugute hat. Auch hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wird er stets vertröstet. Erst durch den Einsatz der AXA-ARAG erfolgt die Überweisung seines Guthabens und die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

  1. Kostenaufstellung
  2. Selbstbehalt für Marc CHF 0.–
  3. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 1'188.30.–
Flugannullation

Flugannullation

Andi und seine Partnerin Nina leisten sich einen Traumurlaub auf den Malediven. Doch ein Transferflug wird annulliert – und die beiden verlieren einen Ferientag und eine Übernachtung im Luxushotel. Der Reiseveranstalter verweist sie an die Airline. Erst durch das Einschreiten der AXA-ARAG ist der Reiseveranstalter bereit, dem Paar eine sofortige Entschädigung in Höhe von CHF 2 200.– zu bezahlen.

  1. Kostenaufstellung CHF 587.50
  2. Beratung durch die AXA-ARAG CHF 587.50
  3. Selbstbehalt für Andi und Nina CHF 0.–
  4. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 587.50
Wohnungswechsel

Wohnungswechsel

Isabelle zieht Ende Monat aus ihrer Wohnung aus und befürchtet, dass die Vermieterin diverse Kosten für angebliche Schäden in der Wohnung auf sie überwälzen möchte. Isabelle meldet ihre rechtlichen Unsicherheiten online bei der AXA-ARAG und wird umgehend telefonisch von einer Expertin für Mietrecht kontaktiert. Dank der präventiven Rechtsberatung durch die AXA-ARAG weiss Isabelle nun genau, worauf sie bei der Wohnungsabgabe achten muss, und sieht dieser sorgenfrei entgegen.

  1. Kostenaufstellung
  2. Einsparung durch Abwehr Mieterschäden CHF 2500.–
  3. Herausgabe Mietkaution CHF 2400.–
  4. Beratungsleistung AXA-ARAG CHF 500.–
  5. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 5400.–