Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheit im Blick: Sparen Sie bei Sehhilfen, Fitnessabos und Komplementärmedizin.
- Psychische Gesundheit fördern: Wir unterstützen Ihre mentale Gesundheit mit einem finanziellen Beitrag zu präventiven Massnahmen.
- Sicherheit im Ausland: Wir decken die Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland ab, damit Sie unbesorgt reisen können.
Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Medizinischer Notfall im Ausland? AXA Notrufzentrale: +41 58 218 11 11
Was deckt die ambulante Zusatzversicherung?
Die ambulante Zusatzversicherung schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Krankheitskosten. Sie ist freiwillig und deckt zusätzliche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Zum Beispiel die Kosten für Alternativmedizin oder Beiträge an Fitnessabos oder Brillen.
Welche Leistungen bietet unsere ambulante Zusatzversicherung?
Im Rahmen unserer ambulanten Zusatzversicherung erstatten wir Ihnen die folgenden Leistungen gemäss den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) zurück:
-
Brillen und Linsen
Maximale Kostenbeteiligung:
- COMPLET: max. CHF 300 pro Jahr
- PLUS: max. CHF 150 pro Jahr
an Korrekturgläser oder Kontaktlinsen.
Hinweis: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten über die Grundversicherung einen Beitrag an ihre Korrekturgläser oder Kontaktlinsen.
-
Gesundheitsförderung und Sport
Gesundheitsförderung und Sport
Anerkannte Gesundheitsförderung/Sportarten Jährliche Kostenerstattung Fitnessabos ab Halbjahresdauer, sofern der Anbieter in der Fitnesscenter-Suche aufgeführt ist. Der Beginn des Fitnessabos muss nach Versicherungsbeginn liegen.
ACTIF
75 %, bis zu CHF 200COMPLET
75 %, bis zu CHF 300Sportvereine (aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein für an olympischen Spielen ausgeübte Sportarten, Unihockey oder Orientierungslauf sowie Schwimm- und Kletter-Jahresabos) ACTIF
75 %, bis zu CHF 100COMPLET
75 %, bis zu CHF 150Bewegungskurse von zertifizierten Anbietern, die im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sind. Schwimmschulen müssen von aQuality oder Swiss Aquatics anerkannt sein. ACTIF
75 %, bis zu CHF 200COMPLET
75 %, bis zu CHF 300Maximale Kostenerstattung pro Jahr für oben genannte Massnahmen ACTIF
bis zu CHF 400COMPLET
bis zu CHF 500 -
Psychotherapie
Maximale Kostenbeteiligung:
- COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000
- PLUS: 75 %, bis max. CHF 1000
für Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden.
Hinweise:
- Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel für Psychotherapie besitzen (das alleinige Studium der Psychologie berechtigt nicht zum Durchführen von Psychotherapie).
- Ärztlich verordnete psychotherapeutische Leistungen durch Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungszulassung werden ausschliesslich über die Grundversicherung vergütet.
- COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000
-
Mentale Fitness
Maximale Kostenbeteiligung:
- COMPLET: 75 %, bis max. CHF 500 innerhalb von drei Jahren
Dabei werden die Kosten für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch anerkannte Psychologinnen und Psychologen gefördert. Von der AXA anerkannt werden die Mitglieder der folgenden Berufsverbände:
- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
- Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)
Mitglieder der Verbände finden Sie hier:
Hinweis: Bei einer mentalen Erkrankung gehen die Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung und dürfen von der AXA nicht übernommen werden.
- COMPLET: 75 %, bis max. CHF 500 innerhalb von drei Jahren
-
Komplementärmedizinische Therapien
Therapien – maximale Kostenbeteiligung:
- ACTIF: 75 %, bis max. CHF 1000 pro Jahr
- COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000 pro Jahr
von der AXA anerkannte Therapien.
Medizinische Massagen – maximale Kostenbeteiligung:
- ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200 pro Jahr
- COMPLET: 75 %, bis max. CHF 200 pro Jahr
von der AXA anerkannte medizinische Massagen.
Hinweis: Behandlungen müssen durchgeführt werden von:
- zugelassenen Ärztinnen und Ärzten
- einer Fachperson, die für die von der AXA anerkannte Methode registriert ist (Registrierung durch EMR oder ASCA)
Alle von der AXA anerkannten Fachleute finden Sie in der Therapeuten-Suche.
Alle Informationen und Details zum Herunterladen
Weitere kostenlose Services für AXA Kundinnen und Kunden
FAQ zur ambulanten Zusatzversicherung
-
Wozu benötige ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit ambulanten Zusatzversicherungen schliessen Sie wichtige Lücken in der Grundversicherung. Denn gerade im ambulanten Bereich deckt die obligatorische Krankenkasse nur einen Teil der Leistungen.
Dazu gehören typischerweise die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen oder Komplementärmedizin, für Brillen, Kontaktlinsen oder Fitnessabos sowie medizinische Massagen.
-
Was ist der Unterschied zwischen ambulant und stationär?
Ambulante Behandlungen beschreiben Eingriffe, für die Sie nicht im Spital übernachten müssen. Bei stationären Behandlungen übernachten Sie mindestens eine Nacht im Spital. Die ambulante Zusatzversicherung deckt deshalb insbesondere Leistungen, die ausserhalb des Spitalkontexts angeboten werden.
Kosten für stationäre Behandlungen im Spital, die nicht in der Grundversicherung gedeckt sind, können mit Hilfe der Spitalzusatzversicherung versichert werden.
-
Bezahlt die AXA die Behandlung bei meiner Heilpraktikerin oder meinem Heilpraktiker?
Wir beteiligen uns an den Kosten für diverse alternative Heilmethoden, unter anderem auch bei einer Naturheilpraktikerin oder einem Naturheilpraktiker.
Mehr dazu finden Sie in unserer Liste der anerkannten Therapiemethoden der Komplementärmedizin.
Blogartikel rund um die ambulante Zusatzversicherung
Komplementärmedizin: Kosten und Methoden
Wo die Schulmedizin nicht weiterkommt, hilft oft die Komplementärmedizin oder Alternativmedizin. Wir stellen die fünf beliebtesten Methoden vor, erklären, wann sie helfen können und welche von der Krankenkasse bezahlt werden.
Mentale Gesundheit: Wir helfen Ihnen
Psychische Probleme? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach der geeigneten Fachperson bis zur Vorbereitung des Erstgesprächs mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder direkt mit einer psychologischen Fachperson.
Alles Wissenswerte zu Franchise und Selbstbehalt
Wer sich mit der Krankenkasse beschäftigt, kommt an den Begriffen «Franchise», «Selbstbehalt» und «Krankenkassenprämie» nicht vorbei. Wir erklären, was Sie darüber wissen müssen.