Eine fröhliche Familie mit Helmen fährt auf Fahrrädern auf einem sonnigen Weg im Grünen und unterhält sich dabei.
Das Wichtigste in Kürze
  • Gesundheit im Blick: Sparen Sie bei Sehhilfen, Fitnessabos und Komplementärmedizin.
  • Psychische Gesundheit fördern: Wir unterstützen Ihre mentale Gesundheit mit einem finanziellen Beitrag zu präventiven Massnahmen.
  • Sicherheit im Ausland: Wir decken die Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland ab, damit Sie unbesorgt reisen können.

Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen

Medizinischer Notfall im Ausland? AXA Notrufzentrale: +41 58 218 11 11

Was deckt die ambulante Zusatzversicherung?

Die ambulante Zusatzversicherung schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Krankheitskosten. Sie ist freiwillig und deckt zusätzliche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Zum Beispiel die Kosten für Alternativmedizin oder Beiträge an Fitnessabos oder Brillen.

Welches ambulante Zusatzversicherungsmodell passt zu Ihnen?

Unsere ambulante Zusatzversicherung bietet drei verschiedene Modelle an: ACTIF, PLUS und COMPLET. Jedes Modell beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die Ihre persönlichen Präferenzen berücksichtigen.

Gut zu wissen: Rund 90 Prozent unserer Kundinnen und Kunden entscheiden sich für COMPLET. 

Eine Tabelle vergleicht verschiedene Gesundheitsleistungen (wie Check-ups, Brillen, Medikamente) in den Tarifen ACTIV, PLUS und COMPLET.

Kurzübersicht über unsere Gesundheits-Produkte. Die detaillierten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.

Welche Leistungen bietet unsere ambulante Zusatzversicherung?

Im Rahmen unserer ambulanten Zusatzversicherung erstatten wir Ihnen die folgenden Leistungen gemäss den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) zurück: 

Brillen und Linsen

Maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: max. CHF 300 pro Jahr
  • PLUS: max. CHF 150 pro Jahr 

an Korrekturgläser oder Kontaktlinsen.

Hinweis: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten über die Grundversicherung einen Beitrag an ihre Korrekturgläser oder Kontaktlinsen. 

Gesundheitsförderung und Sport

Gesundheitsförderung und Sport

Anerkannte Gesundheitsförderung/Sportarten Jährliche Kostenerstattung 

Fitnessabos ab Halbjahresdauer, sofern der Anbieter in der Fitnesscenter-Suche aufgeführt ist. Der Beginn des Fitnessabos muss nach Versicherungsbeginn liegen.

ACTIF
75 %, bis zu CHF 200

COMPLET
75 %, bis zu CHF 300

Sportvereine (aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein für an olympischen Spielen ausgeübte Sportarten, Unihockey oder Orientierungslauf sowie Schwimm- und Kletter-Jahresabos)

ACTIF
75 %, bis zu CHF 100

COMPLET
75 %, bis zu CHF 150

Bewegungskurse von zertifizierten Anbietern, die im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sind. Schwimmschulen müssen von aQuality oder Swiss Aquatics anerkannt sein.

ACTIF
75 %, bis zu CHF 200

COMPLET
75 %, bis zu CHF 300

Maximale Kostenerstattung pro Jahr für oben genannte Massnahmen

ACTIF
bis zu CHF 400

COMPLET
bis zu CHF 500

Psychotherapie

Maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000
  • PLUS: 75 %, bis max. CHF 1000

für Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden.

Hinweise:

  • Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel für Psychotherapie besitzen (das alleinige Studium der Psychologie berechtigt nicht zum Durchführen von Psychotherapie).
  • Ärztlich verordnete psychotherapeutische Leistungen durch Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungszulassung werden ausschliesslich über die Grundversicherung vergütet.
Mentale Fitness

Maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 500 innerhalb von drei Jahren

Dabei werden die Kosten für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch anerkannte Psychologinnen und Psychologen gefördert. Von der AXA anerkannt werden die Mitglieder der folgenden Berufsverbände:

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) 
  • Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)

Mitglieder der Verbände finden Sie hier:

Hinweis: Bei einer mentalen Erkrankung gehen die Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung und dürfen von der AXA nicht übernommen werden.

Komplementärmedizinische Therapien

Therapien – maximale Kostenbeteiligung:

  • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 1000 pro Jahr
  • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 3000 pro Jahr 

von der AXA anerkannte Therapien.

Medizinische Massagen – maximale Kostenbeteiligung: 

  • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200 pro Jahr
  • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 200 pro Jahr

von der AXA anerkannte medizinische Massagen.

Hinweis: Behandlungen müssen durchgeführt werden von:

Alle von der AXA anerkannten Fachleute finden Sie in der Therapeuten-Suche.

Prävention

Maximale Kostenbeteiligung:

  • ACTIF: max. CHF 500 pro Jahr
  • COMPLET: max. CHF 600 pro Jahr

Dabei werden die Kosten für verschiedene Präventionsmassnahmen ergänzend zur Grundversicherung übernommen. Die Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht. Hier einige Massnahmen:

  • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
  • Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungstrainings
  • Ernährungsberatung und Gewichtsreduktion für Kinder
  • Medizinische Screenings (z. B. Herz-, Diabetes-Check, Mammographie, Koloskopie, Muttermalkontrolle usw.)

Hinweis: Behandlungen müssen durchgeführt werden von:

  • zugelassenen Ärztinnen und Ärzten 
  • einer Fachperson, die für die von der AXA anerkannte Methode registriert ist (Registrierung durch EMR oder ASCA)
  • einer/einem eidgenössisch diplomierten Ernährungsberaterin/Ernährungsberater

Alle von der AXA anerkannten Fachleute finden Sie in der Therapeuten-Suche.

Check-ups

Maximale Kostenbeteiligung:

  • ACTIF: 75 %, bis max. CHF 500 innerhalb von drei Jahren
  • COMPLET: 75 %, bis max. CHF 1000 innerhalb von drei Jahren

für umfassende und unspezifische ärztliche Allgemeinuntersuchungen (Anamnese, allgemeine körperliche Untersuchung inkl. Laborwerte, Befundbesprechung usw.).

Impfungen

Maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 90 % pro Jahr
  • PLUS: 90 % pro Jahr

für medizinisch anerkannte Vorsorgeimpfungen in der Schweiz, sofern sie nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Alle von der AXA anerkannten Impfungen finden Sie in unserer Impfliste.

Ärztlich verordnete Medikamente

Maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 90 % pro Jahr
  • PLUS: 75 % pro Jahr

für nichtpflichtige, von Swissmedic zugelassene Medikamente.

Hinweise:

  • Die Grundversicherung deckt ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, für die entsprechende Indikation zugelassen sind und innerhalb der Limitationen angewendet werden oder gemäss den Vorgaben der Arzneimittelliste mit Tarif auf ärztliche Verordnung hergestellt werden. Die Zusatzversicherung der AXA beteiligt sich an ärztlich verordneten, nichtpflichtigen, von Swissmedic zugelassenen Medikamenten.
  • Ausgeschlossen sind alle pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder solche, die nicht dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) unterliegen. Dies gilt auch für Medikamente, die von Apotheken ohne ärztliches Rezept abgegeben werden, sowie für bestimmte Präparate gemäss unserer Liste
Medizinische Hilfsmittel

Maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 90 % bis max. CHF 2000 pro Jahr
  • PLUS: 75 % bis max. CHF 1000 pro Jahr

für ärztlich verordnete Hilfsmittel. Hier sind einige Beispiele:

  • Hörgeräte
  • Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen (z. B. Gehbock oder Krücken)
  • Schuheinlagen
  • Matratzen und Kissen zur Verringerung von Wunden als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus)
  • Elektrisch verstellbares Pflegebett
  • Blutdruckmessgeräte
  • Perücken im Falle von Krebserkrankungen
  • Milbenschutz für Matratzen, sowie Bettdecken usw.
Ärztliche Behandlungen im Ausland

Geplante Behandlungen (ohne Übernachtung im Spital) – maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 90 %, bis max. CHF 2000 pro Jahr
  • PLUS: 90 %, bis max. CHF 1000 pro Jahr

Versichert sind folgende Leistungen: 

  • Ambulante Behandlungen durch Ärztinnen, Ärzte und Spitäler inkl. der von ihnen verordneten Therapien, die in der Schweiz durch die Grundversicherung nach KVG gedeckt sind 
  • Medikamente, die 1:1 vergleichbar sind mit den von Swissmedic zugelassenen Medikamenten in der Schweiz

Medizinischer Notfall (ambulant und stationär) – maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: 100 % der Kosten
  • PLUS: 100 % der Kosten

Die versicherte Person ist verpflichtet, bei einem Notfall im Ausland die Notrufzentrale der AXA unter der Telefonnummer +41 58 218 11 11 zu kontaktieren. Die Notrufzentrale organisiert dann die notwendigen Massnahmen wie Transport, medizinische Behandlung und gegebenenfalls Rückführung.

Besuchsreise nahestehender Person (bei medizinischen Notfällen, sofern Spitalaufenthalt mindestens 7 Tage dauert) – maximale Kostenbeteiligung:

  • COMPLET: bis zu CHF 1000 / Fall
  • PLUS: bis zu CHF 1000 / Fall

für Unterkunft und Verpflegung sowie Hin- und Rückflug (Economy)

Hinweis: Zu den nichtversicherten Leistungen zählen diejenigen, die gemäss unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • kosmetische Behandlungen und Operationen
  • künstliche Befruchtungen und Sterilitätsbehandlungen
  • Leistungen, bei denen nicht krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen im Vordergrund stehen

Für Behandlungen im Ausland muss ein Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

FAQ zur ambulanten Zusatzversicherung

Wozu benötige ich eine ambulante Zusatzversicherung?

Mit ambulanten Zusatzversicherungen schliessen Sie wichtige Lücken in der Grundversicherung. Denn gerade im ambulanten Bereich deckt die obligatorische Krankenkasse nur einen Teil der Leistungen. 

Dazu gehören typischerweise die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen oder Komplementärmedizin, für Brillen, Kontaktlinsen oder Fitnessabos sowie medizinische Massagen.

Was ist der Unterschied zwischen ambulant und stationär?

Ambulante Behandlungen beschreiben Eingriffe, für die Sie nicht im Spital übernachten müssen. Bei stationären Behandlungen übernachten Sie mindestens eine Nacht im Spital. Die ambulante Zusatzversicherung deckt deshalb insbesondere Leistungen, die ausserhalb des Spitalkontexts angeboten werden. 

Kosten für stationäre Behandlungen im Spital, die nicht in der Grundversicherung gedeckt sind, können mit Hilfe der Spitalzusatzversicherung versichert werden.  

Bezahlt die AXA die Behandlung bei meiner Heilpraktikerin oder meinem Heilpraktiker?

Wir beteiligen uns an den Kosten für diverse alternative Heilmethoden, unter anderem auch bei einer Naturheilpraktikerin oder einem Naturheilpraktiker.

Mehr dazu finden Sie in unserer Liste der anerkannten Therapiemethoden der Komplementärmedizin.

Welche ambulanten Leistungen sind im Ausland gedeckt?

Mit unseren Versicherungen im ambulanten Bereich beteiligen wir uns an diversen Kosten im Ausland.

Beispielsweise beteiligen wir uns bei den Produkten PLUS und COMPLET an den Kosten für Rettung und Transport sowie an Bergungskosten im Ausland. Ebenfalls beteiligen wir uns an den Kosten für geplante Behandlungen (ambulant) und übernehmen die Kosten für medizinische Notfälle (egal ob ambulant oder stationär) komplett.

Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.

Was deckt eine ambulante Versicherung im Bereich Vorsorge?

Einige Untersuchungen wie beispielsweise ein Hautkrebs-Screening oder eine Mammographie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Im Bereich Vorsorge gehen die Leistungen einer Zusatzversicherung aber weit über jene der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. 

So beteiligen wir uns beispielsweise an ärztlichen Check-ups, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. 

Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.

Welche Kündigungsfristen gelten für die ambulante Zusatzversicherung der AXA?

Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen – also auch für die ambulante Zusatzversicherung – gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.

Blogartikel rund um die ambulante Zusatzversicherung