Über die Stiftung «Rofenberg»

Kontinuierliche Vorsorge
Garantierte Verlässlichkeit
Zuverlässige Gesamtlösung für Ihre Expats

Über ihre «Rofenberg» Stiftung für Personalvorsorge in Vaduz bietet die AXA multinationalen Unternehmen und internationalen Organisationen Lösungen an, die sich durch verlässliche Kontinuität und grenzenlose Sicherheit für ihre international mobilen Mitarbeitenden auszeichnen.

Unser Angebot

Vor der Entsendung sind aus diesem Grund die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen, Ansprüche auf Vorsorgeleistungen sowie erforderliche Beitragspflichten in jedem Entsendungsland zu prüfen. Der Wechsel des Arbeitslandes bedeutet für international mobile Mitarbeitende und ihre Familien eine grosse Umstellung der kulturellen und sozialen Lebensumstände. Umso mehr müssen sie sich jederzeit darauf verlassen können, dass für sie und ihre Angehörigen gesorgt ist. Deshalb steht die kontinuierliche finanzielle Sicherheit bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod sowie für den Ruhestand im Vordergrund.

Unsere Leistungen:

  • Bedarfsgerechte Lösung – als Gesamtplan oder als Ergänzung zu den lokalen Möglichkeiten
  • Volle Rückversicherung der Risiken Tod, Erwerbsunfähigkeit und Langlebigkeit
  • Effiziente Administration
  • Kompetente Bewirtschaftung der Anlagen
  • Erfüllt alle Bedingungen des liechtensteinischen Pensionsfondsgesetzes (PFG), das die europäische Pensionsfondsrichtlinie 2003/41/EG umsetzt

Über die Stiftung

Die Stiftung bezweckt die betriebliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversorgung für die Beschäftigten der ihr angeschlossenen Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des Pensionsfondsgesetzes vom 24.11.2006 (PFG) unter Ausschluss von pensionsfondsfremden Geschäften. Sie betreibt insbesondere die Vorsorge für Personen, die nicht der liechtensteinischen AHV unterstellt sind und sich beruflich im Ausland aufhalten (Expatriates).

Merkmale und Konzept

Absicherung der Risikoleistungen

  • Alle Risiken (Invalidität, Tod und Langlebigkeit) voll bei der AXA Leben AG rückgedeckt

Durchführung der Anlagetätigkeit

  • Volle Rückdeckung des Sparprozesses bei der AXA Leben AG mit Zinsgarantie
  • Keine Unterdeckung der Stiftung möglich

Administration und Durchführung

  • AXA Leben AG

Dokumente

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der «Rofenberg» Stiftung für Personalvorsorge besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Dennis Waech (Präsident)

    Dennis Waech (Präsident)

    AXA Versicherungen AG, Winterthur

  • Bernd Wurster

    Bernd Wurster

    Hilcona AG, Schaan FL

  • Rolf Brazerol

    Rolf Brazerol

    AXA Versicherungen AG, Winterthur

Automatischer Informationsaustausch

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat diesen neuen globalen Standard im Juli 2014 verabschiedet. Am 29. Oktober 2014 unterzeichnete Liechtenstein zusammen mit 50 weiteren Staaten und Jurisdiktionen die multilaterale Vereinbarung zur Umsetzung des globalen Standards zum AIA. Die Vereinbarung schafft einen multilateralen Rahmen, um bilateral mit interessierten und geeigneten Staaten den neuen Standard umzusetzen. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) sieht vor, dass die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Informationen über Einkommen und Vermögenswerte von Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden anderer Länder weitergeben. Damit soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. In Liechtenstein wird der AIA innerstaatlich mit dem AIA-Gesetz, der AIA-Verordnung und dem AIA-Merkblatt der Steuerverwaltung umgesetzt. Demnach werden Informationen gesammelt und jeweils im Folgejahr mit Partnerstaaten ausgetauscht.

Häufig gestellte Fragen – AIA

  • Welche Informationen werden mit dem AIA ausgetauscht?

    Gestützt auf den OECD-Standard müssen Versicherungen von Steuerpflichtigen, die ihre Vermögenswerte (Konto bzw. Police) in einem anderen Land als ihrem Steuerdomizilland haben, folgende Informationen übermitteln:

    • Name, Adresse und Geburtsdatum
    • Steuerliche Ansässigkeit/-en
    • Steueridentifikationsnummer(n), TIN
    • Konto- und Policennummer
    • Kontostand oder -wert
    • Rückkaufs- bzw. Steuerwert bei rückkaufsfähigen Versicherungs- und Rentenversicherungsverträgen sowie Kapitalisationsgeschäften
    • Vertragsauflösungen
    • Zinsen / Erträge
    • Leistungen
  • Welche Personen sind vom AIA betroffen?

    Vom AIA sind sowohl natürliche als auch juristische Personen betroffen, deren steuerliche Ansässigkeit nicht ausschliesslich im Fürstentum Liechtenstein liegt. Das Finanzinstitut muss deshalb bei allen Kunden die steuerliche Ansässigkeit bzw. die steuerlichen Ansässigkeiten abklären.

    Bei gewissen juristischen Personen sind überdies die beherrschenden Personen ebenfalls vom AIA betroffen und müssen betreffend ihrer steuerlichen Ansässigkeit ebenfalls abgeklärt werden.

    Die AXA Leben AG plant, die betroffenen Kunden der Rofenberg Stiftung für Personalvorsorge jährlich über die gelieferten Daten zu informieren.

  • Was bedeutet «steuerliche Ansässigkeit»?

    Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt sich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung. Bei der Entscheidung, in welchem Land ein Arbeitnehmer steuerlich ansässig ist, und wo damit das Welteinkommen versteuert werden muss, werden aber grundsätzlich folgende Kriterien herangezogen:

    1. In welchem Staat besteht ein ständiger Wohnsitz?
    2. Falls ein ständiger Wohnsitz in zwei Staaten besteht: Wo ist der Mittelpunkt des Lebensinteresses (engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen)?
    3. Kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    4. Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist.
    5. Ist die Person Staatsbürger beider Staaten oder keiner der Staaten, regeln die Vertragsstaaten die Frage im gegenseitigen Einvernehmen. Weitere Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in Bezug auf Ihren Wohnsitzstaat finden Sie hier: Automatic Exchange Portal

Wir sind für Sie da

AXA Kompetenzzentrum International Business
General-Guisan-Strasse 42
CH - 8400 Winterthur

Tel.: +41 58 215 31 90
E-Mail: international.business@axa.ch

Details
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