15 % Rabatt auf Ihre Cyberversicherung

Sonderkonditionen bei der AXA Für Mitglieder von Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Exklusiv für Mitglieder: 15 % Prämienrabatt auf Cyber
Sonderkonditionen für Ihre Organhaftpflichtversicherung (D&O)
Persönliche KMU-Beraterinnen und -Berater

Jedes dritte KMU in der Schweiz ist bei der AXA versichert. Als Mitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz profitieren auch Sie von attraktiven Sonderkonditionen bei der Schweizer Marktführerin.

Das Angebot der AXA für Mitglieder von Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Als Dienstleisterin oder Dienstleister der Immobilienwirtschaft gibt es einige Bereiche in Ihrem Unternehmensalltag, die es abzusichern gilt. Wie viele oder wenige, hängt von Ihrer unternehmerischen Risikobereitschaft ab. Die KMU-Expertinnen und -Experten der AXA helfen Ihnen, die richtigen Bereiche zu erkennen und entsprechend abzusichern. Als Mitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz profitieren Sie dank einem Rahmenvertrag des Verbands von attraktiven Rabatten auf die Cyber-Versicherung und auf die D&O-Versicherung. 

Organhaftpflichtversicherung (D&O) – Spezialkonditionen für Mitglieder

Sind Sie Mitglied eines Vorstandes oder der Geschäftsleitung einer Wohnbaugenossenschaft und wurden Sie aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung oder sozialen Kompetenz gewählt? Damit haben Sie nicht nur ein ehrenvolles Amt inne, sondern Sie tragen auch Verantwortung und können für fehlerhafte Entscheidungen persönlich zur Kasse gebeten werden.

D&O steht für Directors & Officers und ist eine sogenannte Organhaftpflichtversicherung, d. h. sie versichert die persönliche Haftpflicht von Gesellschaftsorganen (Mitglieder der Verwaltung von Genossenschaften, Vorstands- oder Geschäftsleitungsmitglieder etc.)

Durch den Rahmenvertrag von Wohnbaugenossenschaften Schweiz bei der AXA können Mitglieder eine solche Organhaftpflichtversicherung zu sehr vorteilhaften Konditionen abschliessen.

Warum eine Organhaftpflichtversicherung?

Die Führung einer Baugenossenschaft wird immer komplexer. Bei ihrem Handeln können den Verantwortlichen unbeabsichtigt Fehler unterlaufen, die im Extremfall Anlass geben zu persönlichen Haftungsklagen gegen Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung. Gesellschaftsorgane haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen.

Was ist versichert?

Versichert sind Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane aus Vermögensschäden, die Kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. OR Art. 916, OR Art. 917) erhoben werden. Versichert sind auch die Organe von allfälligen Tochtergesellschaften der Wohnbaugenossenschaften.

Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane sind von der Versicherung gedeckt, soweit die verantwortlichen Personen dafür persönlich belangt werden, so möglicherweise von einem neugewählten Vorstand. Dabei haften die Organe einerseits gegenüber der Genossenschaft, andererseits aber auch gegenüber den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern und weiteren Gläubigerinnen und Gläubigern. Hervorzuheben ist auch, dass nicht nur die Vermögensschäden versichert sind, sondern gleichzeitig ein sogenannter Rechtsschutz besteht. In der Versicherung eingeschlossen ist nämlich auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wodurch insbesondere hohe Anwalts- oder Expertenkosten und weitere Auslagen anfallen könnten.

Ein ebenfalls wichtiger Deckungsbaustein ist der Rechtsschutz im Strafverfahren.

Die D&O-Versicherung ist jedoch klar zu trennen von der Betriebshaftpflichtversicherung. Letztere bezahlt beispielsweise Schäden, die durch handwerklich tätige Mitarbeitende verursacht wurden.

Wer kann eine D&O-Versicherung abschliessen?

Abschlussvoraussetzung ist, dass die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer ein aktives Mitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, ist und innerhalb der letzten 12 Monate von der von Wohnbaugenossenschaften Schweiz für das Rating beauftragten externen Revisionsstelle ein Rating 1 oder 2 erhalten hat.

Versicherungssumme, Jahresprämien (inkl. eidg. Stempelabgabe) und Vertragsdauer

Gemäss Rahmenvertrag kann jede einzelne Genossenschaft zwischen fünf Versicherungssummen (1, 2, 3, 5 oder 10 Millionen) auswählen. Damit sind Schäden in der Höhe der gewählten Summe abgedeckt. Für alle Schadenfälle sämtlicher Mitglieder zusammen steht pro Versicherungsjahr im Maximum eine Versicherungssumme von CHF 25 Mio. zur Verfügung. Beim Selbstbehalt kann zwischen zwei Varianten (mit/ohne) gewählt werden. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Prämien aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung einiges unter ähnlichen, aber einzeln abgeschlossenen D&O-Versicherungen liegen.         

Versicherungssummen

Garantiesumme Prämie mit Selbstbehalt Prämie ohne Selbstbehalt
CHF 1 Mio. CHF 800 CHF 1020
CHF 2 Mio. CHF 1190 CHF 1430
CHF 3 Mio. CHF 1440     CHF 1730
CHF 5 Mio. CHF 2050    CHF 2460
CHF 10 Mio.  CHF 3700 CHF 4400

Die Prämienangaben verstehen sich pro Versicherungsjahr inkl. eidg. Stempelabgaben. Bei der Variante mit Selbstbehalt beträgt dieser 10 % der versicherten Leistungen, im Maximum CHF 50'000 pro Schadenfall.

Bei Fragen steht Ihnen die AXA gerne zur Verfügung.

Sie möchten von dieser Spezial-Rahmenvertragslösung profitieren? Dann senden Sie den unterzeichneten Antrag sowie eine Bestätigung des Ratings bitte an folgende Adresse:

Dany Jeker
Tel. Nr. +41 58 215 20 59
Mail
Antragsformular
Flyer D&O-Versicherung

Weitere Versicherungsprodukte der AXA

Vom Cyberangriff bis zum Blitzschlag – der Unternehmensalltag hält neben Haftungsansprüchen weitere Risiken bereit, die es abzusichern gilt. Die KMU-Expertinnen und -Experten der AXA helfen Ihnen, die richtigen Bereiche zu erkennen und entsprechend abzusichern.

Immer für Sie da

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Unsere KMU-Expertinnen und -Experten sind für Sie da.

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