Haben Sie eine Reise gebucht, die aufgrund von Corona nicht angetreten werden kann, können Sie uns den Schadenfall frühestens 30 Tage vor Abreise melden. Falls es bis zur Abreise noch mehr als 30 Tage dauert, bitten wir Sie, noch abzuwarten und den Schadenfall zu einem späteren Zeitpunkt zu melden.
Bitte beachten Sie zudem Folgendes:
Seit dem 28.10.2020 gilt die Empfehlung des Bundesrates, wenn möglich auf nicht dringliche Reisen ins Ausland zu verzichten. Am 18.12.2020 hat er die Empfehlung generell ausgesprochen, sie gilt seit diesem Datum also auch für Inlandsreisen. Wenn Sie Ihre Auslandsreise vor dem 28.10.2020 bzw. Ihre Inlandsreise vor dem 18.12.2020 gebucht haben, geniessen Sie Versicherungsschutz unter folgender Bedingung: Zum Buchungszeitpunkt bestanden keine Reisewarnungen des BAG/EDA oder Einreiserestriktionen für Ihr Zielland und es war auch nicht absehbar, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts Reisewarnungen oder Restriktionen bestehen würden.
Als Reiserestriktionen gelten u.a.: Quarantäne bei der Ein- oder Rückreise, Lockdowns einzelner Destinationen sowie Schliessungen von Restaurationsbetrieben, Museen oder Ausflugszielen.