Wichtig: Sofern Sie auf einer Reise sind und dringend auf unsere Unterstützung angewiesen sind, setzen Sie sich bitte telefonisch unter +41 58 218 11 00 mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte halten Sie für die Online-Schadenmeldung Ihre Buchungsunterlagen und Bankdaten bereit. Ohne diese Unterlagen verzögert sich die Bearbeitung Ihres Schadenfalles.

Ihre Angaben

Kontaktperson

Die Angaben zu Ihrer Reise (mit Beginn in den nächsten 30 Tagen)

Haben Sie eine Reise gebucht, die aufgrund von Corona nicht angetreten werden kann, können Sie uns den Schadenfall frühestens 30 Tage vor Abreise melden. Falls es bis zur Abreise noch mehr als 30 Tage dauert, bitten wir Sie, noch abzuwarten und den Schadenfall zu einem späteren Zeitpunkt zu melden.

Bitte beachten Sie zudem Folgendes:

Seit dem 28.10.2020 gilt die Empfehlung des Bundesrates, wenn möglich auf nicht dringliche Reisen ins Ausland zu verzichten. Am 18.12.2020 hat er die Empfehlung generell ausgesprochen, sie gilt seit diesem Datum also auch für Inlandsreisen. Wenn Sie Ihre Auslandsreise vor dem 28.10.2020 bzw. Ihre Inlandsreise vor dem 18.12.2020 gebucht haben, geniessen Sie Versicherungsschutz unter folgender Bedingung: Zum Buchungszeitpunkt bestanden keine Reisewarnungen des BAG/EDA oder Einreiserestriktionen für Ihr Zielland und es war auch nicht absehbar, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts Reisewarnungen oder Restriktionen bestehen würden.

Als Reiserestriktionen gelten u.a.: Quarantäne bei der Ein- oder Rückreise, Lockdowns einzelner Destinationen sowie Schliessungen von Restaurationsbetrieben, Museen oder Ausflugszielen.

Falls ihre Reise nicht in den nächsten 30 Tagen beginnt, übernehmen wir aktuell keine Annullationen. Bitte prüfen Sie 30 Tage vor Reisebeginn, ob zu Ihrer Reisedestination eine Reisewarnung des EDA besteht und melden Sie erst dann ihren Schaden Online.

Für das gewählte Land übernehmen wir aktuell keine Reiseannullationskosten. Bitte erkundigen Sie sich beim Veranstalter, dem Hotel, der Airline oder dem Buchungsportal, ob eine kostenlose Annullation, eine Rückerstattung, ein Gutschein oder eine Verschiebung der Reise möglich ist. 

Der Bundesrat hat am 13.03.2020 eine Reisewarnung ausgesprochen und von Auslandreisen abgeraten. Aus diesem Grund besteht für Buchungen zwischen dem 13.03.2020 und dem 14.06.2020 kein Versicherungsschutz. 

Annullationskosten

Bitte geben Sie uns die Annullationskosten detailliert an. Ziehen Sie dabei bitte Entschädigungen von Dritten vom Betrag ab.

Beispiel: Die Annullationskosten für den Flug betragen CHF 500.-. Von der Fluggesellschaft haben Sie einen Gutschein über CHF 150.- erhalten. Der einzugebende Betrag wäre dann CHF 350.-

Ihre Kontoangaben

Das Konto muss einer Person gehören die auch in der Versicherungspolice erwähnt ist.

Weiteres Vorgehen

Wichtig: Aufgrund des Corona-Virus verzeichnen wir sehr viele Schadenmeldungen im Zusammenhang mit der Reiseversicherung welche zu längeren Bearbeitungszeiten führen, wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Aktuell müssen Sie nichts weiter tun. Sofern wir etwas benötigen, kommen wir gerne auf Sie zu.

Bestätigung Ihrer Angaben

Sie sind fast fertig

Informationen zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen zu finden.

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