Sonderkonditionen bei der AXA Für SGVV-Mitglieder

Kombinierte Versicherungslösung für Finanzdienstleistende
Exklusiv für Mitglieder: 10 % Prämienrabatt
Persönliche KMU-Beraterinnen und -Berater

Jedes dritte KMU in der Schweiz ist bei der AXA versichert. Als Mitgliedsunternehmen der Schweizerischen Genossenschaft der Vermögensverwalter (SGVV) profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen bei der Schweizer Marktführerin.

Das AXA Versicherungspaket für Finanzdienstleistende

Mit der Finanzmarktregulierung (FIDLEG/FINIG) werden nicht nur Verhaltensregeln sowie Bewilligungspflichten für Finanzdienstleistende festgelegt, sondern auch Anforderungen an den Versicherungsschutz gestellt. Die AXA bietet Ihnen ein Versicherungspaket, das speziell auf die Anforderungen an Finanzdienstleistende zugeschnitten wurde: Berufshaftpflicht-, Organhaftpflicht- (D&O) und Vertrauensschadenversicherung können darin nach Ihren Wünschen kombiniert werden. So sind Sie nicht nur gesetzeskonform abgesichert – SGVV-Mitglieder profitieren zudem von attraktiven Rabatten auf ihre Versicherungsprämie.

Drei Module – nach Ihren Wünschen kombiniert

Berufshaftpflichtversicherung

Für Dienstleistende der Finanzbranche gehört der Schutz vor Haftpflichtforderungen und finanziellen Verlusten zur betrieblichen Grundausstattung. Denn Fehler bei der täglichen Arbeit können passieren. Ob mangelhafte Beratung und Aufklärung über die einzusetzenden Finanzinstrumente oder Verletzung von Überwachungspflichten der Anlagen – mit der AXA Berufshaftpflichtversicherung sind Ihre branchenspezifischen Berufsrisiken ideal abgesichert.

Organhaftpflichtversicherung (D&O)

Auch Führungsorgane sind nicht gegen Pflichtverletzungen gefeit. Damit Sie für eine Nachlässigkeit oder eine falsche unternehmerische Entscheidung nicht gleich mit Ihrem privaten Vermögen bezahlen, ist ein umfassender Schutz vor Haftungsrisiken wichtig. Die Organhaftpflichtversicherung der AXA schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn durch Ihre Pflichtverletzung als Organ den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Gläubigerinnen und Gläubigern oder der juristischen Person selbst ein Schaden entsteht.

Vertrauensschadenversicherung

Ob Betrug durch Mitarbeitende oder Veruntreuung durch ein Organ Ihres Unternehmens –strafbare Handlungen kommen häufiger vor, als man denkt, und können grosse Schäden verursachen. Mit der Vertrauensschadenversicherung der AXA sind Sie für solche Fälle gewappnet und stellen sicher, dass kriminelle Handlungen für Sie nicht zur finanziellen Belastung werden. 

Weitere Informationen zu den Versicherungslösungen für Finanzdienstleistende finden Sie auch im Factsheet «Schutz für Finanzdienstleistende und Finanzinstitute».

Jetzt attraktiven Kombirabatt sichern

Wenn Sie neben einer Berufshaftpflichtversicherung  weitere Module des AXA Versicherungspakets für Finanzdienstleistende (Organhaftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung) abschliessen, erhalten Sie auf diese einen Prämienrabatt von 15 %. Zusätzlich profitieren SGVV-Mitglieder von 10 % Rabatt auf die Gesamtprämie

Jetzt Kontakt aufnehmen oder Offerte ganz einfach online bestellen.

Hilfe und häufig gestellte Fragen

Erfüllt die AXA die gesetzlichen Anforderungen von FIDLEG/FINIG?

Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Welche Berufsgruppen sind versicherbar?

Die Versicherungslösung für Finanzinstitute und Finanzdienstleistende richtet sich primär an folgende Dienstleisterinnen und Dienstleister:

  • Finanzdienstleistende im Rahmen der Versicherungspflicht für Kundenberatende (FIDLEG) 
  • Finanzplaner/-innen und Finanzexperten/-expertinnen
  • Trustees (FINIG)
  • Vermögensverwalter/-innen (FINIG)
  • Verwalter/-innen von Kollektivvermögen (FINIG)
  • Vertreter/-innen ausländischer kollektiver Kapitalanlagen (KAG)
Wie hoch ist die Prämie einer Versicherungslösung für Finanzdienstleistende?

Die Prämie ist von vielen Faktoren abhängig. Einige Prämienbeispiele haben wir hier für Sie zusammengestellt. Für ein verbindliches Angebot füllen Sie einfach den Online-Fragebogen aus oder kontaktieren Sie uns.

Gibt es eine Versicherungspflicht für Kundenberatende nach FIDLEG?

Für Kundenberatende von Finanzdienstleistenden (z. B. Anlageberatende) verlangt FIDLEG den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder den Nachweis gleichwertiger finanzieller Sicherheiten (Art. 29 FIDLEG). In der Regel schliesst das Finanzdienstleistungsunternehmen diese Versicherung ab. Finanzinstitute gemäss FINIG wie beispielsweise Vermögensverwalter oder Trustees fallen nicht unter die Versicherungspflicht.

Gibt es eine Versicherungspflicht für Vermögensverwalter und Trustees?

Für Vermögensverwalter und Trustees, die (zukünftig) der Finanzmarktaufsicht FINMA unterstehen und eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen (Art. 3 FINMAG), ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung freiwillig. Wird eine Versicherung abgeschlossen, so kann die Versicherungssumme unter Abzug des Selbstbehalts bis zur Hälfte der gesetzlich erforderlichen Eigenmittel angerechnet werden (Art. 31 FINIV i.V.m. Art 3 FINIV-FINMA).

Brauche ich eine FINMA-Bewilligung zur Erbringung meiner Tätigkeit als Finanzdienstleisterin oder Finanzdienstleister?

Die FINMA-Unterstellung und -Bewilligungspflicht muss rechtlich fundiert geklärt werden. Berufsverbände wie die SGVV oder Aufsichtsorganisationen können Sie dabei unterstützen.

Wer kümmert sich um die Schadenfälle?

Die AXA verfügt über ein Schadenteam mit 16 spezialisierten Anwältinnen und Wirtschaftsprüfern. Interne Kosten belasten weder die Versicherungssumme noch den Selbstbehalt. 

Gelte ich als Finanzdienstleister gemäss FIDLEG?

Die Anwendbarkeit von FIDLEG muss rechtlich fundiert geklärt werden. Berufsverbände wie die SGVV können dabei unterstützen.

Immer für Sie da

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Die Expertinnen und Experten der AXA sind für Sie da.