Einige Hinweise:
- Wir bitten Sie, Rechnungen einzureichen, die einem Kalenderjahr (z. B. 2023) oder einem Unfall entsprechen, ohne die Behandlungsjahre zu vermischen. Pro Erstattungsantrag ist nur ein PDF-Dokument erforderlich.
- Rechnungen, die vor mehr als einem Jahr ausgestellt wurden, sind nicht erstattungsfähig. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Sie können die Anzahl der Rechnungen auswählen, die Sie Ihrer Abrechnung beifügen möchten.
- Bitte reichen Sie jede Rechnung mit dem entsprechenden Beleg oder Rezept ein (z. B. Rechnung 1 = Konsultation , Rechnung 2 = Apothekenkosten usw.).
- Die Registerkarte "Art der medizinischen Kosten" muss spezifisch sein.
- Kopien von Rechnungen und ärztlichen Verschreibungen (Rezepte und Belege) müssen dem elektronischen Formular im PDF- oder JPEG-Format beigefügt werden.