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Vorsorge für Selbstständige: Was braucht es wirklich?

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Viele träumen davon, ihren Job im Angestelltenverhältnis zu beenden und sich selbstständig zu machen – sie fürchten aber die Unsicherheit und finanzielle Engpässe. Keine Angst: Eine solide Vorsorge ist auch für Selbstständige machbar.

Gratulation: Sie wagen den Sprung in die Selbstständigkeit und starten Ihr eigenes Business! Sie sind voller Begeisterung und Tatendrang – und gleichzeitig treiben Sie viele Fragen um. Reicht das Startkapital? Funktioniert meine Geschäftsidee? Und was, wenn mir etwas passiert?

Das ist in Ihrer Situation tatsächlich eine der wichtigsten Fragen. Denn als Unternehmerin oder Unternehmer geniessen Sie bei der Vorsorge viel Freiheit. Entsprechend gross ist aber auch die Verantwortung, die Sie für sich selbst und Ihre Angehörigen tragen. Überlassen Sie daher nichts dem Zufall, was Ihre Absicherung betrifft. 

Vorsorge für Selbstständige – das sind die Basics 

Die 1. Säule der Vorsorge (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung, Familienzulagen) ist für alle obligatorisch. Anmelden müssen Sie sich aber selbst. Kontaktieren Sie hierzu die kantonale Ausgleichskasse Ihres Firmensitzes. 

Alles Weitere ist für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer theoretisch optional. Doch es gibt klare Empfehlungen: Was die Altersvorsorge und den Schutz bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit betrifft, sind die 2. und/oder 3. Säule unumgänglich. Auch Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung sind zwar freiwillig, aber in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit. Zu gross ist das finanzielle Risiko, sollten Sie verunfallen oder krankheitshalber einmal etwas länger ausfallen.

Einen Überblick und weitere Informationen zu Versicherungsoptionen finden Sie auf unserer Selbstständigkeits-Seite. Mit dem Versicherungs-Check für KMU ermitteln Sie in nur drei Minuten, welche Versicherungen für Ihr KMU sinnvoll sein könnten. 

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    Selbstständig werden: Die Checkliste

    Ob Sie Ihre Geschäftsgründung erst planen oder schon mittendrin sind – mit dieser Checkliste verschaffen Sie sich den perfekten Überblick.

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Vorsorge: Das 3-Säulen-System

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Das Ziel dieses Vorsorgesystems ist die finanzielle Absicherung der Menschen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.

Die obligatorische 1. Säule, auch staatliche Vorsorge genannt, umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL). Sie dient der Existenzsicherung. 

Die 2. Säule, auch Pensionskasse genannt, beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG) und die Unfallversicherung (UVG). Für Angestellte mit einem Jahreslohn über CHF 22 050 (Stand 2023) ist sie obligatorisch und liegt in der Verantwortung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Zusammen mit der 1. Säule sollte sie ursprünglich den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung ermöglichen. Da dies heute in den meisten Fällen nicht mehr realistisch ist, hat die private Vorsorge stark an Bedeutung gewonnen.

Wer privat vorsorgen will, zahlt Beiträge in die 3. Säule ein. Diese ist eine freiwillige und flexible Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge und ermöglicht es, Vorsorgelücken zu schliessen. Die Auszahlung erfolgt als Rente und/oder Kapital. Es wird unterschieden zwischen gebundener (Säule 3a) und freier Vorsorge (Säule 3b). 

Mit der Säule 3a sparen Sie fürs Alter und profitieren von erheblichen Steuereinsparungen. Alle in der Schweiz AHV-pflichtigen Personen können eine Säule 3a abschliessen. Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge können jährlich CHF 6883.– einzahlen, ohne berufliche Vorsorge CHF 34 416.–. Die Säule 3a können Sie frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters oder in folgenden Fällen auflösen: Selbstständigkeit, Auswanderung, Wohneigentum Bei einem Todesfall gilt die gesetzlicher Erbfolge. Mit der Säule 3b verfolgen Sie persönliche Sparziele und erhalten unter bestimmten Bedingungen Steuerermässigungen. Alle in der Schweiz lebenden Personen können eine Säule 3b abschliessen und es gibt keine Einschränkungen, wie viel Sie jährlich einzahlen, wann Sie sich etwas auszahlen lassen oder wie lange Sie einzahlen wollen. Im Todesfall können Sie die Begünstigten frei wählen

Wie sichern sich Selbstständige fürs Alter ab? 

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für Ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Sie sollten sich unbedingt in Eigeninitiative einer BVG-Einrichtung anschliessen und/oder regelmässig Beiträge in die Säule 3a oder 3b einzahlen. Andernfalls droht Ihnen nach der Pensionierung eine Vorsorgelücke. Die AXA bietet verschiedene Vorsorgelösungen für Unternehmen sowie einen attraktiven Vorsorgeplan für Privatpersonen an.

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    Alles zur 3. Säule

    Was sind die Vorteile einer Säule 3a? Und was ist der Unterschied zur Säule 3b? Was ist der Unterschied zwischen Bank und Versicherung?

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Brauchen Selbstständigerwerbende eine Pensionskasse (BVG)? 

Ja, ausser sie weichen für ihre Vorsorge vollständig auf die Säule 3a/3b aus. Viele Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft schliessen sich freiwillig einer Vorsorgestiftung an. Vielleicht verfügt Ihre Branche oder der Branchenverband über eine eigene Pensionskasse? Eine Alternative dazu ist immer die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese Non-Profit-Organisation versichert im Auftrag des Bundes als einzige Vorsorgeeinrichtung der Schweiz alle anschlusswilligen Einzelpersonen, allerdings nur mit den obligatorischen Mindestleistungen. 

Einen Spezialfall gibt es: Wer eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet, gilt versicherungstechnisch als Angestellte oder Angestellter der eigenen Firma. Das Pensionskassenguthaben muss in diesem Fall in die neue Pensionskasse eingebracht werden.

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    Was kostet es, selbstständig zu werden?

    Welche Investitionen erfordert eine Gründung? Wie viel Gewinn brauche ich, um laufende Kosten zu decken? Wie funktioniert der Pensionskassen-Vorbezug? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Kosten einer Selbstständigkeit.

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Was sind die Vorteile der Säule 3a?

Kapital aufbauen: 

  • Solange Sie keiner Pensionskasse angehören, dürfen Sie jedes Jahr bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Aktuell liegt der Maximalbetrag bei knapp CHF 35 280 (Stand 2023). Das ist fünfmal so viel, wie PK-Versicherte einzahlen dürfen (CHF 7056).
  • Ihre Einzahlungen bilden Kapital als Altersvorsorge oder für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit. 
  • Da es sich um eine gebundene Vorsorge handelt, besteht keine Gefahr, dass das Geld entgegen Ihrem Vorsatz für laufende Kosten eingesetzt wird. 

Steuern sparen: 

  • Ihre Einzahlungen können Sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Damit lassen sich unter Umständen mehrere tausend Franken Steuern sparen. 
  • Ihr Guthaben in der Säule 3a wird verzinst. Die Erträge, die Sie aus diesen Zinsen erwirtschaften, sind steuerfrei.
  • Das angesparte 3a-Guthaben wird nicht als Vermögen besteuert. Erst im Moment der Auszahlung werden Steuern fällig, und dies zu einem reduzierten Satz.

Guthaben vorbeziehen: 

  • Innerhalb des ersten Jahres Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit lässt sich das bisher angesparte 3a-Geld als Startkapital vorbeziehen. Ein Teilbezug ist nicht möglich – daher kann es sinnvoll sein, mehrere 3a-Konten zu haben. Tipp: Auch die 2. Säule erlaubt den vorzeitigen Bezug Ihres Freizügigkeitsguthabens, wenn Sie sich selbstständig machen. 
  • Falls Sie von Wohneigentum träumen oder davon, irgendwann einmal auszuwandern, ist auch für diese Zwecke der Bezug Ihres 3a-Guthabens erlaubt.
  • Sie können später das angesparte Geld jederzeit für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse (BVG) nutzen. 

Anlegen und Risiken absichern: 

  • Sie entscheiden selbst, was zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen am besten passt: ein Vorsorgekonto (Bank) oder eine Vorsorgepolice (Versicherung). Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Hauptsache, Sie beginnen möglichst früh, fürs AHV-Alter zu sparen. 
  • Viele Lösungen für die private Vorsorge enthalten Bausteine mit renditeorientierten Anlagen im Finanz- und Aktienmarkt.
  • Eine Vorsorgepolice bzw. ein Vorsorgeplan erlaubt Ihnen, Lebensrisiken wie Invalidität oder Tod zu versichern.

Schwer verunfallt oder erkrankt – und jetzt?

Sollte Ihnen etwas zustossen, kann dies einschneidende und langfristige Folgen haben. Nicht nur für Sie, sondern auch für Angehörige und Geschäftspartnerinnen und -partner. Je nach Situation ist eine Erwerbsunfähigkeits- oder Todesfallversicherung sinnvoll, um von Ihnen abhängige Personen zu schützen.

Sind Sie für die Zukunft gewappnet? 

Stimmt Ihre Absicherung – fürs Erwerbsleben ebenso wie fürs Alter – mit Ihren Bedürfnissen überein? Gelingt es Ihnen aktuell, für später zu sparen? Wägen Sie die Stärken und Schwächen der verschiedenen Optionen ab und überlegen Sie in Ruhe, was in Ihrer Situation sinnvoll ist. Der Anschluss an eine Pensionskasse? Regelmässige Einzahlungen auf ein Säule-3a-Konto? Oder ist Ihr grösstes Risiko ein Erwerbsausfall? Besprechen Sie Ihre individuellen Ziele mit einer Vorsorgeberaterin oder einem Vorsorgeberater. Falls Sie die für Sie stimmige Vorsorgelösung noch nicht gefunden haben, unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns.

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