Für Ihre ambulanten Behandlungen Ambulante Zusatzversicherung

100% Kostenübernahme bei Notfall im Ausland
90% Kostenübernahme bei Medikamenten
Beiträge für Sport und Komplementärmedizin
Das Wichtigste in Kürze
  • Prävention, Check-ups, Impfungen: Mit dieser Zusatzversicherung beteiligen wir uns an den Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder Komplementärmedizin.
  • Brillen, Fitnessabos usw.: Mit dieser Versicherung bezahlen Sie weniger für Ihre neue Brille, Kontaktlinsen oder das Fitnessabo.
  • Massagen, Alternativmedizin usw.: Wir beteiligen uns zudem finanziell an medizinischen Massagen, an der Alternativmedizin, Ernährungsberatung oder an nicht ärztlich verordneten Therapien.

Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.

Ambulante Zusatzversicherung: Sportvereine, Fitness-Abos und mentale Fitness

Sie sind im Sportverein, gehen ins Fitnessstudio oder machen Yoga? Mit unseren ambulanten Zusatzversicherungen erhalten Sie eine Kostenbeteiligung für viele verschiedene Angebote im Bereich Gesundheitsförderung, und Sport und mentale Fitness.

Wir übernehmen Kosten gemäss den gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) der Produkte ACTIF und COMPLET für unten stehende Massnahmen zur Gesundheitsförderung und für sportliche Aktivitäten.

Stand Januar 2024

Gesundheitsförderung und sportliche Aktivitäten

Anerkannte Gesundheitsförderung und anerkannte Sportarten Jährliche Kostenerstattung durch AXA in CHF

Fitness-Abos*

(ab Halbjahresabo, Anbieter müssen in der Fitnesscenter Suche aufgeführt sein)

ACTIF

75% bis 200.–

COMPLET

75% bis 300.–

Sportverein und Sport-Abos
  • Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein für «olympische Sportarten», Unihockey und Orientierungslauf**
  • Schwimm-Jahresabos
  • Kletter-Jahresabos 

ACTIF

75% bis 100.–

COMPLET

75% bis 150.–

Bewegungskurse***

ACTIF

75% bis 200.–

COMPLET

75% bis 300.–

Maximale Kostenerstattung für oben genannte Massnahmen

ACTIF

bis zu 400.– pro Jahr

COMPLET

bis zu 500.– pro Jahr

* Der Beginn des Fitness-Abos muss nach Versicherungsbeginn liegen
** Nötig ist die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein mit Zugehörigkeit zu Swiss Olympic
*** Kursanbieter müssen im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sein, Schwimmschulen müssen von aQualtiy oder Swiss Aquatics anerkannt sein.

Anerkannte psychologische Gesundheitsberatung «Mentale Fitness»

Präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch von der AXA anerkannte Psychologinnen und Psychologen:

  • ACTIF / PLUS: keine Kostenerstattung durch AXA
  • COMPLET: 75% bis 500.– innerhalb von drei Kalenderjahren

Hinweis: Bei Vorhandensein einer mentalen Erkrankung gehen die Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung und dürfen von der AXA nicht übernommen werden.

Von der AXA anerkannt werden die Mitglieder der folgenden Berufsverbände:

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) 
  • Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)

Mitglieder der Verbände finden Sie hier:

Ambulante Zusatzversicherung im Bereich Komplementärmedizin

Für Ihre Gesundheit greifen Sie gerne auf Alternativmedizin zurück? Akupunktur und Chinesische Medizin sind Ihnen wichtig? Sie wünschen sich eine Versicherung, die Besuche bei der Heilpraktikerin oder beim Heilpraktiker finanziell unterstützt? Unsere ambulanten Leistungen decken ein breites Angebot im Bereich Alternativmedizin, medizinische Massagen und Ernährungsberatung ab.

Stand Januar 2024

Anerkannte Therapeuten

Damit die AXA Leistungen erbringt, muss die Behandlung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine anerkannte Fachperson durchgeführt werden. Anerkannte Fachpersonen sind Naturheilpraktiker und Therapeuten, die im ErfahrungsMedizinischen Register (EMR) oder durch die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA für die jeweilige Methode registriert sind. In der Therapeuten-Suche finden Sie alle von der AXA anerkannten Fachpersonen.

Komplementärmedizin

Die AXA deckt im Rahmen ihrer ambulanten Produkte 75 Prozent der Kosten komplementärmedizinischer Behandlungen. Bei ACTIF übernehmen wir maximal CHF 1000.–, bei COMPLET maximal CHF 3000.– pro Jahr. Bei Unfall Privat bezahlen wir 100 Prozent der Kosten bis maximal CHF 3000.– pro Jahr für komplementärmedizinische Therapien und/oder medizinische Massagen in Folge eines Unfalls. Die AXA übernimmt nur Leistungen für medizinisch notwendige Behandlungen.

Bei komplementärmedizinischen Gruppenkursen ab 10 Lektionen zur Prävention oder Therapie gelten die Erstattungsrichtlinien für Bewegungskurse. Bei ACTIF bezahlt die AXA somit 75 Prozent bis maximal CHF 200.–, bei COMPLET 75 Prozent bis maximal CHF 300.– pro Jahr.

Die Methode muss durch eine von EMR bzw. ASCA für diese Methode registrierte Fachperson durchgeführt werden, damit die AXA Leistungen erbringt.

Folgende Methoden der Komplementärmedizin werden von der AXA anerkannt:

Leistungsübersicht

EMR-Nummer

EMR-Methode

ASCA-Nummer
ASCA-Methode
6 APM Therapie (vormals Akupunkt(ur)-Massage 272 APM-Therapie (Akupunktmassage-Therapie)

7

Alexander-Technik

188

Alexander-Technik

10

Anthroposophische Medizin

249 Anthroposophische Therapien

13

Atemtherapie

173 Atemtherapie

20

Autogenes Training

253

Autogenes Training

32

Bewegungstherapie, integrativ/klinisch

550 Bewegungs- und Körpertherapie

38

Bioresonanztherapie

269 Bioresonanz

53

Craniosacral-Therapie

180 Craniosacral-Therapie
58 Dramatherapie
563 Drama- und Sprachtherapie
59 Boeger-Therapie 6)   5)

73

Eutonie Gerda Alexander

186 Eutonie Gerda Alexander
76 Farbtherapie 275 Farbtherapie

78

Feldenkrais-Methode

192 Feldenkrais Therapie

88

Hatha Yoga

258 Hatha Yoga

89

Heileurythmie

187

Heileurythmie, anthroposophische

91

Homöopathie, klassische

197 Homöopathie
97  Intermediale Therapie
562 Intermediale Therapie

100

Kinesiologie

199 Kinesiologie
114 Maltherapie

204

561

Maltherapie

Gestaltungs- und Maltherapie

115 Maltherapie, anthroposophische 251 Maltherapie, anthroposophische

127

Musiktherapie

548

Musiktherapie

128

Musiktherapie, anthroposophische

252

Musiktherapie, anthroposophische

141

Osteopathie / Etiopathie

213 Osteopathie/Etiopathie

148

Plastisch-therapeutisches Gestalten, anthroposophisches

255 Plastisch-therapeutisches Gestalten, anthroposophisches

149

Polarity

214 Polarity
152 Psychomotorik  826 Psychomotorik

158

Figurenspieltherapie

572 Figurenspieltherapie

161

Rebalancing

583 Rebalancing 

166

Rolfing / Strukturelle Integration

220 Rolfing/Strukturelle Integration
172 Shiatsu 221 Shiatsu

177

Therapeutische Sprachgestaltung, anthroposophische

256 Therapeutische Sprachgestaltung, anthroposophische

183

Tanztherapie

542 Bewegungs- und Tanztherapie

184

Bewegungs- und Tanztherapie nach Hauschild-Sutter

  5)
213 Rhythmische Massage, anthroposophische 250 Rhythmische Massage anthroposophische
163
240
Reflexzonenmassage
Reflexzonentherapie
664 Reflexologie (allgemein)

500

Spiraldynamik Diploma Level Intermediate MED

  5)

501

Spiraldynamik Diploma Level Advanced MED-Q

263 Spiraldynamik 
131

Naturheilkundliche Praktiken NHP (Naturheilpraktiker)

145 Phytotherapie, westliche
218 Diätetik (NHP)
219 Ausleitende Verfahren (NHP)
220 Hydrotherapie (NHP)
221 Massagepraktiken NHP (Naturheilpraktiker)

211

Naturheilkunde WAM

211 + 415 Phytotherapie (WAM) 1)
211 + 229 entspricht Ernährungsberatung (WAM) 1)
211 + 665 Ausleitende Verfahren 1)
211 + 807 Hydrotherapie 1)
211 + 205 Klassische Massage 1)
211 +218 Fussreflexzonenmassage Therapie 1)
211 + 664 Reflexologie (allgemein) 1)

185

Traditionelle Chinesische Medizin TCM

3 Akupressur
5 Akupunktur (TCM)
9 An-Mo/Tui-Na (TCM)
64 Elektroakupunktur (TCM)
69 Chinesische Ernährungstherapie (TCM)
108 Laser-Akupunktur (TCM)
124 Moxa/Moxibustion (TCM)
136 Ohrakupunktur (TCM)
146 Chinesische Arzneimitteltherapie (TCHM) vormals Phytotherapie (TCM)
160 Qi-Gong (TCM)
170 Schröpfen (TCM)
182 Tai-Chi (TCM)

231 

Naturheilkunde TCM

171 Akupressur
231 + 172 Akupunktur 2)
231 + 416 Tuina/An-Mo-Massage 2)
231 + 182 Elektroakupunktur 2)
231 + 233 Ernährungsberatung (TCM) 2)
231 + 260 Laser-Akupunktur 2)
231 + 322 Moxa-Moxibustion 2)
231 + 458 Aurikulotherapie TCM 2)
231 + 235 Phytotherapie (TCM) 2)
231 + 412 Qi-Gong (TCM) 2)
231 + 282 Schröpfen (TCM) 2)
231 + 436 Tai Chi (TCM) 2)

22

Ayurveda (Ayur.)

24 Ayurveda-Ernährungsberatung (Ayur.)
57 Ayurveda-Ernährung
26 Ayurveda-Heilmittel (Ayur.)
28 / 57 Ayurveda-Massage (Ayur.)

545 

Naturheilkunde AVM

545 + 541 Ernährungsberatung (AVM) 3)
545 + 414 Phytotherapie (AVM) 3)
546 Ayurvedische Massage

Fussnoten / Legende

1) Nur wenn gleichzeitig auch für 211. Naturheilkunde (WAM) registriert

2) Nur wenn gleichzeitig auch für 231. Naturheilkunde (TCM) registriert

3) Nur wenn gleichzeitig auch für 545. Naturheilkunde (AVM) registriert

5) Keine ASCA Methode

6) Zusatz-Qualifikation für Fachpersonen mit Ausbildung Naturheilpraktiker (NHP) oder Osteopathie

Medizinische Massagen

Für medizinische Massagen übernimmt die AXA 75 Prozent der Kosten, höchstens jedoch CHF 200.– pro Kalenderjahr für Versicherte mit ACTIF und COMPLET. Versicherte mit dem Produkt Unfall Privat erhalten 100 Prozent der Kosten bis maximal CHF 3000.– pro Jahr in Folge eines Unfalls (komplementärmedizinische Therapien und medizinische Massagen). Leistungen für medizinische Massagen werden an die Leistungssumme für komplementärmedizinische Heilmethoden angerechnet.

Folgende Methoden werden durch die AXA aktuell anerkannt.

Stand Januar 2024

Leistungen für medizinische Massagen

EMR-Nummer

EMR-Methode

ASCA-Nummer ASCA-Methode
33 Therapeutische Massagen 133 Massagetechniken

35

Bindegewebsmassage (Med. Mass.)

232 + 206
234 + 206
Bindegewebsmassage 4)
43 Dorn-Therapie 7) 268 Dorn-/Breuss-Therapie
59 Boeger-Therapie 7)   5)
67 Elektrotherapie (medizinischer Masseur)
232 + 404
234 + 404
Elektrotherapie 4)
95 Hydrotherapie (medizinischer Masseur)
232 + 807
234 + 807
Hydrotherapie 4)

82

Fussreflexzonen-Massage (medizinischer Masseur)

232 + 218
234 + 218
Fussreflexzonenmassage Therapie 4)

103

Medizinische Massage (medizinischer Masseur)
232 + 205
234 + 205
Klassische Massage 4)

112

Lymphdrainage, manuelle (Med. Mass.)

232 + 202
234 + 202
Manuelle Lymphdrainage 4)
205

Wickel/Umschläge (Med. Mass.)

232 + 669
234 + 669
Wickel/Umschläge/Fango 4)

Fussnoten / Legende

4) Nur wenn gleichzeitig auch für 232. Medizinische Massage FA SRK oder 234. Medizinische Massage EFA registriert

5) Keine ASCA Methode

7) Zusatz-Qualifikation für Fachpersonen mit Ausbildung Medizinische Massage

Ernährungsberatung

Die AXA übernimmt anteilig die Kosten für Ernährungsberatung aus dem Leistungsbudget für Prävention. 

Die Leistung für Ernährungsberatung im Einzelnen:

  • EMR-Nummer: 68
  • ASCA-Nummer: 229
  • ACTIF: 75 Prozent bis maximal CHF 300.– pro Jahr
  • COMPLET: 75 Prozent bis maximal CHF 500.– pro Jahr 

Die Methode muss durch eine von EMR oder ASCA für diese Methode registrierte Fachperson oder einen eidgenössisch diplomierten Ernährungsberater durchgeführt werden, damit die AXA Leistungen erbringt.

Ambulante Zusatzversicherung für Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmassnahmen

Bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ist es Ihnen wichtig, dass Sie Zuzahlungen an Vorsorgeuntersuchungen erhalten? Sie möchten einen umfassenden Impfschutz, der über die Leistungen der gesetzlichen Kassen hinausgeht? Wir bieten Ihnen einen breiten Versicherungsschutz rund um Vorsorge und Prävention.

Wir übernehmen aktuell Kosten gemäss der gültigen AVB und der gültigen Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZB) der Produkte ACTIF und COMPLET für unten genannte Präventionsmassnahmen und Vorsorgeuntersuchungen, sofern sie von zugelassenen Ärztinnen, Ärzten oder anderen medizinischen Fachpersonen durchgeführt werden. Zugelassene Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter www.doctorfmh.ch. Die AXA zahlt jeweils in Ergänzung zur Grundversicherung

Stand Januar 2024

Präventionsmassnahmen und Vorsorgeuntersuchungen

Präventionsmassnahmen Jährliche Kostenerstattung durch AXA in CHF

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung in Ergänzung zur Grundversicherung

ACTIF

100%

COMPLET

100%

Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungstrainings

ACTIF

75% bis 300.–

COMPLET

75% bis 500.–

Ernährungsberatung 1)

ACTIF

75% bis 300.–

COMPLET

75% bis 500.–

Gewichtsreduktion für Kinder

ACTIF

75% bis 300.–

COMPLET

90% bis 500.–

Medizinische Screenings in Ergänzung zur Grundversicherung 2)

(z. B. Herz-Check, Diabetes-Check, Mammographie, Koloskopie, Muttermalkontrolle, einzelne Laborwertescreenings usw.)

ACTIF

75% bis 300.–

COMPLET

75% bis 500.–

Maximale Kostenerstattung für oben genannte Präventionsmassnahmen

ACTIF

bis zu 500.– pro Jahr

COMPLET

bis zu 600.– pro Jahr

Fussnoten / Legende

1) Die Methode muss durch eine von EMR oder ASCA für diese Methode registrierte Fachperson oder einen anerkannten Ernährungsberater durchgeführt werden, damit die AXA Leistungen erbringt.

2) Screenings sind spezifische Vorsorgeuntersuchungen symptomloser Personen zur frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen.

Medizinische Gesundheits-Check-ups

Umfassende und unspezifische ärztliche Allgemeinuntersuchung (Anamneseerhebung, körperliche Allgemeinuntersuchung inkl. Laborwerte, Befundbesprechung etc.):

  • ACTIF: 75 % der Kosten, bis zu CHF 500 innerhalb von drei Kalenderjahren
  • COMPLET: 75 % der Kosten, bis zu CHF 1000 innerhalb von drei Kalenderjahren

Impfungen – Übernahme durch die Grundversicherung

Die Kosten für folgende Impfungen übernimmt die Grundversicherung (abzüglich Selbstbehalt und Franchise).

Stand September 2022:

  • Zeckenimpfung (Frühsommermeningitis)
  • Masern, Mumps und Röteln (MMR)
  • Windpocken (Varizellen)
  • Diphterie (alle zehn Jahre)
  • Tetanus (alle zehn Jahre)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Haemophilus Influenzae Typ B
  • Pneumokokken
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Hepatitis B
  • Hepatitis A bei speziellen Risikogruppen
  • Influenza
  • Jährliche Grippeimpfung für Personen ab 65 Jahren und Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei Grippeerkrankung
  • Gebärmutterhalskrebs (Humane Papillomaviren, HPV)
    Bei Mädchen beziehungsweise jungen Frauen im Alter von 11–19 Jahren werden Impfkosten ohne Kostenfolge rückvergütet, sofern die Impfung im Rahmen eines kantonalen Programms durchgeführt wird.

Impfungen – Übernahme durch die AXA Gesundheitsvorsorge

Die AXA übernimmt im Rahmen ihrer ambulanten Produkte COMPLET und PLUS 90 Prozent der Kosten von in der Schweiz medizinisch anerkannten Vorsorgeimpfungen, sofern sie nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Das sind beispielsweise Impfungen gegen: 

  • Gelbfieber
  • Tollwut
  • Japanische Enzephalitis
  • Typhus abdominalis
  • Cholera
  • Herpes Zoster
  • Rotavirenbedingte Gastroenteritis

Ambulante Zusatzversicherung für medizinische Hilfsmittel und Gegenstände

Sie wünschen sich eine Zusatzversicherung für die Kostenübernahme bei ärztlich verordneten medizinischen Hilfsmitteln und weiteren Gegenständen wie Rollstühlen oder Pflegebetten? Die ambulante Krankenzusatzversicherung beteiligt sich an folgenden Kosten:

Wir übernehmen gemäss untenstehender abschliessender Auflistung einen Teil der Kosten von ärztlich verordneten medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen, die nicht von der Grundversicherung bezahlt werden oder in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV. Es muss ein Ablehnungsentscheid der IV/AHV und eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.

Bei unserem Produkt PLUS bezahlt die AXA 75 % der Kosten bis maximal CHF 1000 pro Jahr. Beim Produkt COMPLET bezahlt die AXA 90 % der Kosten bis maximal CHF 2000 pro Jahr. Beim Produkt Unfall Privat bezahlt die AXA 100 % der Kosten in Folge eines Unfalls bis maximal CHF 2000 pro Jahr (inkl. Brillen und Linsen).

Stand September 2022

Hilfsgeräte fürs Hören und Sprechen

  • Hörgeräte

Hilfsmittel zur Stabilisierung von Gliedmassen und Rumpf

  • Kopforthese

Hilfsmittel für Fortbewegung

  • Rollatoren und andere Gehhilfen (z. B. Gehbock oder Krücken)
  • Rollstühle
  • Schuheinlagen

Hilfsmittel für Bettruhe

  • Matratzen und Kissen zur Verringerung von Wunden als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus)
  • Elektrisch verstellbares Pflegebett

Sonstiges

  • Blutdruckmessgeräte
  • Perücken im Falle von Krebserkrankungen
  • Milbenschutz für Matratze sowie Bettdecken usw.

Ambulante Zusatzversicherung für Medikamente

Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich nur bei bestimmten Medikamenten an den Kosten. Mit einer Zusatzversicherung im Bereich Ambulant erhalten Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung für diverse Medikamente.

Versicherte Medikamente

Die Grundversicherungen beteiligen sich an ärztlich verordneten Medikamenten, die in der Spezialitätenliste aufgeführt und für die vorliegende Indikation zugelassen sind sowie innerhalb der Limitation angewendet oder gemäss den Vorgaben der Arzneimittelliste mit Tarif auf ärztliche Verordnung hergestellt werden.

In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an ärztlich verordneten nichtpflichtigen von Swissmedic zugelassenen Medikamenten. 

Nichtversicherte Medikamente 

Ausgeschlossen sind sämtliche pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sowie untenstehende Präparate (Liste nicht abschliessend).

Stand Januar 2024

Mittel bei funktionellen gastrointestinalen Störungen

  • Präparate gegen Verdauungsstörungen 
  • z. B. Carvon Tabletten, Luvos Heilerde, Imogas Kapseln etc.

Mittel gegen Obstipation

  • Präparate gegen Verstopfung 
  • z. B. Glycerinzäpfchen, Dulcolax, Colosan Plus Granulat etc.

Antiadiposita

  • Präparate gegen Übergewicht 
  • z. B. Liposinol Biomed Tabletten, Formoline L112 Tabletten etc.

Vitamine, Mineralstoffe, Tonika und andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel

  • Alle bis auf zugelassene Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die für Frauen während der Schwangerschaft bestimmt sind. Diese werden während der Schwangerschaft vergütet.
  • z. B. Supradyn Filmtabletten, Vitasprint, Biotin Biomed forte etc.

Antimykotika

  • Antipilzpräparate zur topischen Anwendung 
  • z. B. Excilor Nagelpilzlösung, Nailexpert By Wartner etc.

Dermatika

  • Antihidrotika (Präparate gegen das Schwitzen)
  • Medizinische Haarwaschmittel 
  • Warzenmittel, hornhautlösende Präparate und Präparate gegen Hühneraugen
  • z. B. Botox, Selsun Shampoo, Wartner gegen Warzen, Kamillex Liquid, Kelosoft Narbencreme etc.

Emollientia und Hautschutzmittel

  • Präparate zur Hautpflege und zum Hautschutz
  • z. B. Viola Mandelölsalbe, Carbaderm Crème etc.

Wundbehandlungsmittel

  • Präparate zur Förderung der Wundheilung
  • z. B. Zeller Balsam, Kamillosan Liquidum etc.

Mittel gegen Ektoparasiten, Insektizide und Repellentien

  • Präparate gegen Stechmücken, Läuse und Zecken sowie Mittel gegen Krätze
  • Präparate gegen und zum Schutz vor Insekten
  • z. B. Prioderm Shampoo, Loxazol Lotion, Anti-Brumm etc.

Antiseptika und Desinfektionsmittel

  • Präparate basierend auf quartären Ammonium-Verbindungen
  • z. B. Stellisan Lösung, Octeniderm Lösung etc.

Malariamittel

  • Präparate zur Prophylaxe von Malaria (inkl. Stand-by)
  • z. B. Malarone etc.

Verhütungsmittel

  • Präparate zur Schwangerschaftsverhütung
  • Lokale und systemisch wirkende Verhütungsmittel
  • z. B. Nuvaring, Präservative, orale Kontrazeptiva («Pille») etc.

Mittel bei erektiler Dysfunktion

  • Weder zur Behandlung der erektilen Dysfunktion noch zur Therapie der funktionellen Symptome einer benignen Prostatahyperplasie
  • z. B. Viagra, Cialis etc.

Topische Mittel gegen Gelenk- und Muskelschmerzen

  • Äusserlich angewendete Präparate gegen Gelenk- und Muskelschmerzen wie capsaicinhaltige Präparate
  • z. B. Isola Capsicum Pflaster, Dul-X Crème, Wallwurzgel etc.

Stomatologika

  • Präparate zur lokalen Behandlung von Erkrankungen des Mund- und Rachenraumes
  • z. B. Elmex Gelée, Kenacort A Haftpaste etc.

Hals- und Rachentherapeutika

  • Lokalanästhetika für Mund und Rachen, entzündungshemmende Präparate oder Präparate zur Befeuchtung
  • z. B. Mebucaïne Lutschtabletten, Hextril Spray etc.

Rhinologika

  • Präparate gegen Schnupfen
  • z. B. Triomer Nasenspray, Emser Nasensalbe etc.

Zubereitungen gegen Erkältungskrankheiten

  • Öle, Bäder, Tees oder Heissgetränke
  • z. B. Po-Ho-Öl, Pulmex Erkältungsbad etc.

Künstliche Tränen und andere indifferente Mittel

  • Präparate zur Befeuchtung des Auges
  • z. B. Bepanthen Augentropfen, Eigenserum Augentropfen etc.

Hausspezialitäten oder nach Rezept des Arztes hergestellte Präparate

Innovative Medikamente

Innovative Medikamente, die von Swissmedic zugelassen, jedoch noch nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden im Nachgang zu den Leistungen der Grundversicherung übernommen. Voraussetzung für eine Leistungsübernahme durch die AXA sind:

  • Die Vergütung des Medikaments wurde durch die Grundversicherung nach Art. 71b KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) geprüft
  • Die Grundversicherung beteiligt sich an den Kosten für das Medikament 

Ambulante Zusatzversicherung für ärztliche Behandlungen im Ausland

Wir beteiligen uns an den Kosten für geplante und notfallmässige ambulante Behandlungen im Ausland.

Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) der AXA Gesundheitsvorsorge.

Stand Juli 2022

Geplante ambulante Behandlungen (ohne Übernachtung im Spital) 

Die AXA Gesundheitsvorsorge beteiligt sich im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an den Kosten für geplante ambulante Behandlungen im Ausland.

Versichert sind folgende Leistungen: 

  • Ambulante Behandlungen durch Ärzte und Spitäler inkl. der von ihnen verordneten Therapien, welche in der Schweiz durch die Grundversicherung nach KVG gedeckt sind 
  • Medikamente, welche 1:1 vergleichbar sind mit den von Swissmedic zugelassenen Medikamenten in der Schweiz

Medizinischer Notfall 

Die versicherte Person ist verpflichtet, die AXA bzw. die Notrufzentrale der AXA unverzüglich über die Behandlung zu informieren unter der Telefonnummer: +41 58 218 11 11.

Die Grundversicherungen beteiligen sich bei medizinischen Notfällen wie folgt:

  • EU/EFTA-Staaten: jeweiliger Ländertarif
  • restliches Ausland: max. doppelter Kostenbetrag gemäss Tarif am Wohn- oder Arbeitsort

In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an den Kosten für medizinische Notfälle.

Besuchsreisen einer nahestehenden Person

Bei medizinischen Notfällen, sofern der Spitalaufenthalt mind. 7 Tage dauert.

In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an den folgenden Kosten für Besuchsreisen einer nahestehenden Person: 

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Hin- und Rückflug (Economy)

Nicht versicherte Leistungen

Dazu zählen diejenigen Leistungen, die gemäss unserer Allgemeinen Vertragsbedingungen (Ziffer C3) ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • kosmetische Behandlungen und Operationen
  • künstliche Befruchtungen und Sterilitätsbehandlungen
  • Geschlechtsumwandlungen
  • Leistungen, bei denen nicht krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen im Vordergrund stehen

Leistungen für Psychotherapie

Seit Januar 2023 werden ärztlich verordnete psychotherapeutische Leistungen durch Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungszulassung ausschliesslich über die Grundversicherung vergütet.  Diese Leistungen dürfen seither von der AXA Gesundheitsvorsorge nicht mehr übernommen werden.

Die AXA beteiligt sich ab dem 01. Januar 2024 an den Kosten für psychotherapeutische Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden. 

Kostenbeteiligung für Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychoterapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden:

  • PLUS: 75% bis max. 1000.–
  • COMPLET: 75% bis max. 3000.–

Hinweise:

  • Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen einen eidg. anerkannten Weiterbildungstitel für Psychotherapie besitzen (das alleinige Studium der Psychologie berechtigt nicht zum Durchführen von Psychotherapie).
  • Ärztlich verordnete psychotherapeutische Leistungen durch Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungszulassung werden ausschliesslich über die Grundversicherung vergütet.

Rechnungsservice für Ihre Gesundheitsrechnungen

Sie wollen Prämien bei der Krankenkasse sparen? Kombinieren Sie eine günstige Grundversicherung mit attraktiven Zusatzversicherungen. Mit unserem Rechnungsservice geht das noch einfacher.

FAQ für die ambulante Zusatzversicherung

  • Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?

    Eine ambulante Zusatzversicherung beteiligt sich an Kosten für Sport und Komplementärmedizin. Ausserdem übernimmt sie Kosten bei Notfällen im Ausland sowie für Medikamente, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind.

  • Wozu benötige ich eine ambulante Zusatzversicherung?

    Mit ambulanten Zusatzversicherungen schliessen Sie wichtige Lücken in der Grundversicherung. Denn gerade im ambulanten Bereich deckt die obligatorische Krankenkasse nur einen Teil der Leistungen. 

    Dazu gehören typischerweise die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen oder Komplementärmedizin, für Brillen, Kontaktlinsen oder Fitnessabos sowie medizinische Massagen.

  • Was ist der Unterschied zwischen ambulant und stationär?

    Ambulante Behandlungen beschreiben Eingriffe, für die Sie nicht im Spital übernachten müssen. Bei stationären Behandlungen übernachten Sie mindestens eine Nacht im Spital.

    Die ambulante Zusatzversicherung deckt deshalb auch Leistungen, die ausserhalb des Spitalkontexts angeboten werden. 

    Kosten für stationäre Behandlungen im Spital, die nicht in der Grundversicherung gedeckt sind, können mit Hilfe der Spitalzusatzversicherung versichert werden.  

  • Bezahlt die AXA die Behandlung bei meiner Heilpraktikerin oder meinem Heilpraktiker?

    Wir beteiligen uns an den Kosten für diverse alternative Heilmethoden, unter anderem auch bei einer Naturheilpraktikerin oder einem Naturheilpraktiker.

    Mehr dazu finden Sie im Abschnitt «Komplementärmedizin».

  • Welche ambulanten Leistungen sind im Ausland gedeckt?

    Mit unseren Versicherungen im ambulanten Bereich beteiligen wir uns an diversen Kosten im Ausland.

    Beispielsweise beteiligen wir uns bei den Produkten PLUS und COMPLET an den Kosten für Rettung und Transport sowie an Bergungskosten im Ausland

    Ebenfalls beteiligen wir uns an den Kosten für geplante Behandlungen (ambulant) und übernehmen die Kosten für medizinische Notfälle (egal ob ambulant oder stationär) komplett.

    Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.

  • Was deckt eine ambulante Versicherung im Bereich Vorsorge?

    Einige Untersuchungen wie beispielsweise ein Hautkrebs-Screening oder eine Mammografie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Im Bereich Vorsorge gehen die Leistungen einer Zusatzversicherung aber weit über jene der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. 

    So beteiligen wir uns beispielsweise an ärztlichen Check-ups, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. 

    Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.

  • Welche Kündigungsfristen gelten für die ambulante Zusatzversicherung der AXA?

    Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen – also auch für die ambulante Zusatzversicherung – gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.

Blogartikel rund um die ambulante Zusatzversicherung

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