Mit freiwilligen Einzahlungen in die private Altersvorsorge – die Säule 3a – senken Erwerbstätige ihre Steuerrechnung markant. Bei einem Angestellten mit einem Einkommen von CHF 80'000 betrug die Steuerersparnis das letzte Jahr durchschnittlich CHF 1462, bei einem Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse etwa 10-mal so viel.
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Wer im Alter von 35 Jahren damit beginnt, Jahr für Jahr konsequent den gesetzlichen Maximalbetrag einzuzahlen, spart bis zur Pensionierung als Arbeitnehmer rund CHF 40'000. Für Selbständige sind es CHF 300'000 und mehr – ohne unter dem Strich einen Franken auszugeben.
Denn jeder investierte Franken kommt im Alter dem Einzahler selbst wieder zugute und wird bei der Auszahlung mit einem sehr moderaten Spezialsatz besteuert. Eine unbestritten sinnvolle Sache – in Zeiten einer fraglichen Zukunft unserer Schweizer Altersvorsorge sowieso.
Das eingesparte Geld, steht zusätzlich zur Verfügung. Bei Erwerbstätigen kommt so jedes Jahr eine schöne Summe zusammen, mit der man seine Reisen finanzieren kann. Wer das nötige Geld auf die Seite legen kann, macht alles richtig, wenn er jedes Jahr den maximalen Betrag gemäss Abzugslimite in die Säule 3a einbezahlt.
Steuerliche Abzugslimiten für Einzahlungen in die Säule 3a bis spätestens 31.12.2017: