Den Traum von der eigenen Firma verwirklichen – das ist gar nicht so kompliziert. Was müssen Sie beim Start in die Selbständigkeit alles berücksichtigen? Wir haben die wichtigsten Aufgaben und hilfreichsten Tipps zur Gründung des eigenen Unternehmens in der Schweiz für Sie zusammengetragen. Von der Geschäftsidee über die Wahl der passenden Rechtsform bis hin zu Versicherungen und Vorsorge – wir gehen mit Ihnen die wichtigsten Schritte bei der Firmengründung gemeinsam durch. Los geht's!
Die Unternehmensgründung ist in der Schweiz vergleichsweise einfach. Besondere Bewilligungen sind nur für Bereiche nötig, die vom Bund (Gesundheitsberufe, pädagogische und soziale Berufe) oder den Kantonen (beispielsweise Architektur, Verkehr, juristische Berufe) reglementiert werden. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Gründungsphasen der beruflichen Selbständigkeit.
Sie gründen Ihre Firma und suchen eine Checkliste? Im Beitrag «Für Selbständige in der Schweiz: Die ultimative Checkliste» finden Sie einen Überblick mit den wichtigsten To-dos und Entscheidungen für Firmengründerinnen und Firmengründer.
Eine gute Geschäftsidee ist die Basis einer erfolgreichen Firmengründung. Doch: Wer seine eigene Firma gründen will, muss nicht zwingend eine neue, eigene Geschäftsidee haben. Die meisten Gründerinnen und Gründer starten mit vertrauten Produkten oder Dienstleistungen. Der grosse Vorteil hierbei: Wenn Sie einige Jahre erfolgreich in einer Branche gearbeitet haben, kennen Sie die zentralen Bedürfnisse und Probleme des Marktes. Der enge Kontakt mit Kunden ist dabei eine aufschlussreiche Informationsquelle für Verbesserungen, Produktinnovationen und Marktlücken. Als Branchenkennerin oder Branchenkenner verfügen Sie zudem über ein entsprechendes Netzwerk und kennen potenzielle Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Lieferantinnen und Lieferanten persönlich. Bestenfalls arbeiten Sie in einem ambitionierten Team, das Sie beim Aufbau der Firma unterstützt.
Haben Sie bereits erste Ideen für einen Firmennamen? Verletzt die gewünschte Firmenbezeichnung keine Markenrechte? Kontrollieren Sie zudem, ob eine entsprechende Domain (beispielsweise www.axa.ch) frei ist. Je nach Marketingkonzept sollten Sie auch überprüfen, ob Sie mit Ihrem Namen Social-Media-Profile eröffnen können. Wichtig zu wissen: Je nach gewählter Rechtsform müssen Sie beim Firmennamen gewisse Zusätze integrieren und Vorschriften beachten.
Entnehmen Sie die wichtigsten Regeln für die Bildung einer Firma (Name des Trägers eines Unternehmens) den folgenden Bestimmungen:
Verletzt Ihr Firmenname die Firmenbildungsregeln, darf er nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie möchten vor der Gründung abklären, ob Ihre Firmenbezeichnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? Reichen Sie Ihren Vorschlag beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung ein.
Wie steht es um die Finanzierung Ihrer Firma? Ziehen Sie Geld von Investoren und Business Angels in Betracht? Möchten Sie bei einer Bank einen Kredit aufnehmen? Gründen Sie Ihr Start-up mit Eigenkapital, zum Beispiel mit dem Bezug von Guthaben aus der Pensionskasse? Für die Finanzierung des Geschäftsmodells haben Start-up-Gründerinnen und -Gründer viele Möglichkeiten. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und lassen Sie sich beraten. Kompetente Beratung finden Sie beispielsweise bei Business Coaches, auf Start-up-Plattformen wie startups.ch oder der Bank Ihres Vertrauens. Der schweizerische Staat gewährt keine direkte finanzielle Unterstützung zur Gründung neuer Unternehmen. Die einzige Ausnahme stellt die Arbeitslosenversicherung dar. Sie bietet Unterstützungsmassnahmen für Arbeitslose an, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.
Reicht Ihr finanzielles Polster, wenn Aufträge ausbleiben? Da Sie auf keine Arbeitslosengelder zurückgreifen können, empfehlen wir Ihnen, eine Überbrückungsreserve für mindestens sechs Monate einzuplanen. Zu knapp bemessene Finanzmittel können verheerend sein: Im Konkursfall haften Selbständigerwerbende mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft gelten Sie als selbständigerwerbend.
Ob Einzelunternehmen, respektive Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – Sie haben die Wahl. Führen Sie als Einzelperson ein Geschäft im kaufmännischen Sinn unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung, entsteht automatisch ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist in der Schweiz weit verbreitet und für viele Start-ups der Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit. Die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ist jederzeit möglich.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft gelten Sie als selbständigerwerbend:
Die Alternative: Sie gründen eine Kapitalgesellschaft und sind in Ihrer eigenen Firma angestellt.
Die Rechtsform der Firma bestimmt Ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung.
Sie haben sich für eine Einzelfirma oder Personengesellschaft entschieden? Der erste Schritt ist geschafft! Sozialversicherungsrechtlich schlagen Sie somit den Weg zur selbständigen Erwerbstätigkeit ein. Denn: In der Schweiz gelten Sie als selbständigerwerbend, wenn die Ausgleichskasse Ihres Erwerbsortes die Anmeldung überprüft und Ihre Selbständigkeit anerkannt hat. Für unterschiedliche Branchen gelten hierbei unterschiedliche Kriterien. Ein Eintrag ins Handelsregister reicht für die Anerkennung der selbständigen Tätigkeit nicht aus.
Zur Überprüfung der Anmeldung braucht die Ausgleichskasse Belege für Ihre Selbständigkeit. Deshalb erfolgt die Anmeldung rückwirkend. Legen Sie der Anmeldung Unterlagen bei, die Ihre Selbständigkeit beweisen. Dies können beispielsweise Offerten und Rechnungen, Werbemittel oder eine Beschreibung der Tätigkeit sein.
Im Sinne der Ausgleichskasse weist die Selbständigkeit folgende vier Merkmale auf:
Die Beitragspflicht für Selbständigerwerbende beginnt im ersten Januar nach dem 17. Geburtstag. Solange eine Erwerbstätigkeit besteht, sind die Beiträge zu leisten. Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, bleibt beitragspflichtig.
Der nächste Schritt: die Sozialversicherungen. Wir empfehlen, die Kosten als normale Ausgaben in Ihrem Budget mit einzurechnen. Selbständigerwerbende bezahlen die Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) vollumfänglich selbst. Hinzu kommen ein prozentualer Familienzulagen-Beitrag sowie die Verwaltungskosten.
Mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse haben Sie bereits ein weiteres wichtiges Thema in der Gründungsphase angepackt – die Versicherungen. Nebst den Sozialversicherungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie allfällige Mitarbeitende gibt es einen zweiten Versicherungstyp: die Betriebsversicherungen. Hier gibt es für Unternehmen diverse Angebote.
Was wir Ihnen ans Herz legen: die freiwillige Unfallversicherung. Wie hoch ist das Risiko für einen Unfall während Ihrer Tätigkeit? Die obligatorische Krankenversicherung deckt bei Unfall nur die Heilungskosten. Die Unfallversicherung umfasst in der Regel Pflegeleistungen, Kostenvergütungen und Geldleistungen (Taggeld, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung, Hinterlassenenrente).
Welche weiteren Versicherungen gibt es? Welche sind obligatorisch? Welche freiwillig? Unsere Selbständigkeits-Seite bietet für Gründerinnen und Gründer eine Übersicht über die verschiedenen Versicherungslösungen.
Ein wichtiger Schritt für Gründerinnen und Gründer ist die Planung der beruflichen Vorsorge (BVG). Die BVG ist für Selbständigerwerbende freiwillig. Dank einer Vielzahl an Berufs- und Branchenverbänden können Sie sich bei einer passenden Vorsorgeeinrichtung versichern. Alternativ können Sie sich auch bei brancheneigenen Pensionskassen oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.
Bei Selbständigerwerbenden äusserst beliebt: Die private Vorsorge mit der Säule 3a. Nebst langfristiger Sicherheit profitieren Sie auch von attraktiven Steuervorteilen. Der Beitrag «Mit Sicherheit selbständig: Optimale Vorsorge mit der Säule 3a» zeigt Ihnen auf: Sorgen Sie optimal fürs Alter vor?
Im AXA Blogbeitrag «Ihre Fragen zur Selbständigkeit: AXA Experten wissen Rat» haben wir die die häufigsten Fragen rum um Versicherung, Vorsorge, Pensionskasse und Vorteile bei Steuern von Experten beantworten lassen.
Auch die Zeit nach der Gründung wirft Fragen auf. Gerne steht Ihnen das AXA Team auch nach der Firmengründung mit unabhängiger Beratung und wertvollen Tipps zur Seite. Senden Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
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