Den Traum von der eigenen Firma verwirklichen – das ist gar nicht so kompliziert. Was müssen Sie beim Start in die Selbstständigkeit alles berücksichtigen? Wir haben die wichtigsten Aufgaben und hilfreichsten Tipps zur Gründung des eigenen Unternehmens in der Schweiz für Sie zusammengetragen.
Von der Geschäftsidee über die Wahl der passenden Rechtsform bis hin zu Versicherungen und Vorsorge – wir gehen gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Schritte bei der Firmengründung durch. Los geht's!
Die Unternehmensgründung ist in der Schweiz vergleichsweise einfach. Besondere Bewilligungen sind nur für Bereiche nötig, die vom Bund (Gesundheitsberufe, pädagogische und soziale Berufe) oder den Kantonen (beispielsweise Architektur, Verkehr, juristische Berufe) reglementiert werden. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Gründungsphasen der beruflichen Selbstständigkeit.
Eine gute Geschäftsidee ist die Basis einer erfolgreichen Firmengründung. Doch: Wer seine eigene Firma gründen will, muss nicht zwingend eine neue, eigene Geschäftsidee haben. Die meisten Gründerinnen und Gründer starten mit vertrauten Produkten oder Dienstleistungen.
Der grosse Vorteil hierbei: Wenn Sie einige Jahre erfolgreich in einer Branche gearbeitet haben, kennen Sie die zentralen Bedürfnisse und Probleme des Marktes. Der enge Kontakt mit Kundinnen und Kunden ist dabei eine aufschlussreiche Informationsquelle für Verbesserungen, Produktinnovationen und Marktlücken. Als Branchenkennerin oder Branchenkenner verfügen Sie zudem über ein entsprechendes Netzwerk und kennen potenzielle Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Lieferantinnen und Lieferanten persönlich. Bestenfalls arbeiten Sie in einem ambitionierten Team, das Sie beim Aufbau der Firma unterstützt.
Ob Sie sich für eine neuartige Idee entscheiden oder nicht: Um das Potenzial Ihrer Geschäftsidee einschätzen zu können, ist eine Marktanalyse ein guter erster Schritt.
Haben Sie bereits erste Ideen für einen Firmennamen? Verletzt die gewünschte Firmenbezeichnung keine Markenrechte? Kontrollieren Sie zudem, ob eine entsprechende Domain frei ist (unsere Domain beispielsweise ist axa.ch). Je nach Marketingkonzept sollten Sie auch überprüfen, ob Sie mit Ihrem Namen Social-Media-Profile eröffnen können. Wichtig zu wissen: Je nach gewählter Rechtsform müssen Sie beim Firmennamen gewisse Zusätze integrieren und Vorschriften beachten.
Entnehmen Sie die wichtigsten Regeln für die Bildung einer Firma (Name des Trägers eines Unternehmens) den folgenden Bestimmungen:
Verletzt Ihr Firmenname die Firmenbildungsregeln, darf er nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie möchten vor der Gründung abklären, ob Ihre Firmenbezeichnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? Reichen Sie Ihren Vorschlag beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung ein. Eine Übersicht aller kantonalen Handelsregisterämter der Schweiz finden Sie hier.
Wie steht es um die Finanzierung Ihrer Firma? Ziehen Sie Geld von Investoren und Business Angels in Betracht? Möchten Sie bei einer Bank einen Kredit aufnehmen? Gründen Sie Ihr Start-up mit Eigenkapital, zum Beispiel mit dem Bezug von Guthaben aus der Pensionskasse?
Für die Finanzierung des Geschäftsmodells haben Start-up-Gründerinnen und -Gründer viele Möglichkeiten. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und lassen Sie sich beraten. Kompetente Beratung finden Sie beispielsweise bei Business Coaches, auf Start-up-Plattformen wie startups.ch, der Bank Ihres Vertrauens oder den Vorsorgeberaterinnen und Vorsorgeberatern der AXA. Der schweizerische Staat gewährt keine direkte finanzielle Unterstützung zur Gründung neuer Unternehmen. Die einzige Ausnahme stellt die Arbeitslosenversicherung dar. Sie bietet Unterstützungsmassnahmen für Arbeitslose an, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.
Reicht Ihr finanzielles Polster, wenn Aufträge ausbleiben? Da Sie auf keine Arbeitslosengelder zurückgreifen können, ist es empfehlenswert, eine Überbrückungsreserve für mindestens sechs Monate einzuplanen. Zu knapp bemessene Finanzmittel können verheerend sein: Im Konkursfall haften Selbstständigerwerbende mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – Sie haben die Wahl. Führen Sie als Einzelperson ein Geschäft im kaufmännischen Sinn unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung, entsteht automatisch ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist in der Schweiz weit verbreitet und für viele Start-ups der Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ist jederzeit möglich.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft gelten Sie als selbstständigerwerbend:
Die Alternative: Sie gründen eine Kapitalgesellschaft und sind in Ihrer eigenen Firma angestellt.
Die Rechtsform der Firma bestimmt Ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung.
Sie haben sich für eine Einzelfirma oder Personengesellschaft entschieden? Der erste Schritt ist geschafft! Sozialversicherungsrechtlich schlagen Sie somit den Weg zur selbstständigen Erwerbstätigkeit ein. Denn: In der Schweiz gelten Sie als selbstständigerwerbend, wenn die Ausgleichskasse Ihres Erwerbsortes die Anmeldung überprüft und Ihre Selbstständigkeit anerkannt hat. Für unterschiedliche Branchen gelten hierbei unterschiedliche Kriterien. Ein Eintrag ins Handelsregister reicht für die Anerkennung der selbstständigen Tätigkeit nicht aus.
Die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit ist gebührenfrei und kann online vorgenommen werden. Je nach Rechtsform dauert das zwischen 20-30 Minuten. Wenn Sie bereits Mitarbeitende haben, etwas länger.
Zur Überprüfung der Anmeldung braucht die Ausgleichskasse Belege für Ihre Selbstständigkeit. Deshalb erfolgt die Anmeldung rückwirkend. Legen Sie der Anmeldung Unterlagen bei, die Ihre Selbstständigkeit beweisen. Dies können beispielsweise Offerten und Rechnungen, Werbemittel oder eine Beschreibung der Tätigkeit sein.
Im Sinne der Ausgleichskasse weist die Selbstständigkeit folgende vier Merkmale auf:
Die Beitragspflicht für Selbstständigerwerbende beginnt im ersten Januar nach dem 17. Geburtstag. Solange eine Erwerbstätigkeit besteht, sind die Beiträge zu leisten. Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, bleibt beitragspflichtig.
Der nächste Schritt: die Sozialversicherungen. Wir empfehlen, die Kosten als normale Ausgaben in Ihrem Budget mit einzurechnen. Selbstständigerwerbende bezahlen die Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) vollumfänglich selbst. Hinzu kommen ein prozentualer Familienzulagen-Beitrag sowie die Verwaltungskosten.
Mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse haben Sie bereits ein weiteres wichtiges Thema in der Gründungsphase angepackt – die Versicherungen. Egal ob Arbeitsausfälle, technische Störungen oder Cyberattacken: Versicherungen springen immer dann ein, wenn etwas geschieht, das Sie in Ihrer Selbstständigkeit aus der Bahn werfen könnte. Sie bieten Schutz vor Risiken, die Ihrem Traum von der Selbstständigkeit gefährlich werden könnten. Deshalb sollten Sie sich bei der Wahl der passenden Absicherung die Frage stellen: Welchen Risiken ist mein neues Unternehmen ausgesetzt? Und welche kann und möchte ich nicht allein tragen?
Die gute Nachricht ist: Für Start-ups und Selbstständige sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie auf unserer Selbstständigkeitsseite und im Versicherungs-Check:
Ein wichtiger Schritt für Gründerinnen und Gründer ist die Planung der beruflichen Vorsorge (BVG). Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist für Selbstständigerwerbende freiwillig. Dank einer Vielzahl an Berufs- und Branchenverbänden können Sie sich bei einer passenden Vorsorgeeinrichtung versichern. Alternativ können Sie sich auch bei brancheneigenen Pensionskassen oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.
Bei Selbstständigerwerbenden äusserst beliebt: die private Vorsorge mit der Säule 3a. Nebst langfristiger Sicherheit profitieren Sie auch von attraktiven Steuervorteilen. Der Beitrag «Vorsorge für Selbständige: Was braucht es wirklich?» zeigt Ihnen auf, ob Sie optimal fürs Alter vorsorgen.
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