Gründung und Innovation

Endlich selbstständig: So gründen Sie Ihre eigene Firma in der Schweiz

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Den Traum von der eigenen Firma verwirklichen – das ist gar nicht so kompliziert. Was müssen Sie beim Start in die Selbstständigkeit alles berücksichtigen? Wir haben die wichtigsten Aufgaben und hilfreichsten Tipps zur Gründung des eigenen Unternehmens in der Schweiz für Sie zusammengetragen.

Von der Geschäftsidee über die Wahl der passenden Rechtsform bis hin zu Versicherungen und Vorsorge – wir gehen gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Schritte bei der Firmengründung durch. Los geht's!

In acht Schritten zur Selbstständigkeit: So geht's

Die Unternehmensgründung ist in der Schweiz vergleichsweise einfach. Besondere Bewilligungen sind nur für Bereiche nötig, die vom Bund (Gesundheitsberufe, pädagogische und soziale Berufe) oder den Kantonen (beispielsweise Architektur, Verkehr, juristische Berufe) reglementiert werden. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Gründungsphasen der beruflichen Selbstständigkeit.

1. Entwickeln Sie Ihre Geschäftsidee

Eine gute Geschäftsidee ist die Basis einer erfolgreichen Firmengründung. Doch: Wer seine eigene Firma gründen will, muss nicht zwingend eine neue, eigene Geschäftsidee haben. Die meisten Gründerinnen und Gründer starten mit vertrauten Produkten oder Dienstleistungen.

Der grosse Vorteil hierbei: Wenn Sie einige Jahre erfolgreich in einer Branche gearbeitet haben, kennen Sie die zentralen Bedürfnisse und Probleme des Marktes. Der enge Kontakt mit Kundinnen und Kunden ist dabei eine aufschlussreiche Informationsquelle für Verbesserungen, Produktinnovationen und Marktlücken. Als Branchenkennerin oder Branchenkenner verfügen Sie zudem über ein entsprechendes Netzwerk und kennen potenzielle Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Lieferantinnen und Lieferanten persönlich. Bestenfalls arbeiten Sie in einem ambitionierten Team, das Sie beim Aufbau der Firma unterstützt.

Ob Sie sich für eine neuartige Idee entscheiden oder nicht: Um das Potenzial Ihrer Geschäftsidee einschätzen zu können, ist eine Marktanalyse ein guter erster Schritt. 

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    Welcher Firmengründer-Typ sind Sie?

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2. Finden Sie einen Firmennamen

Haben Sie bereits erste Ideen für einen Firmennamen? Verletzt die gewünschte Firmenbezeichnung keine Markenrechte? Kontrollieren Sie zudem, ob eine entsprechende Domain frei ist (unsere Domain beispielsweise ist axa.ch). Je nach Marketingkonzept sollten Sie auch überprüfen, ob Sie mit Ihrem Namen Social-Media-Profile eröffnen können. Wichtig zu wissen: Je nach gewählter Rechtsform müssen Sie beim Firmennamen gewisse Zusätze integrieren und Vorschriften beachten.

Entnehmen Sie die wichtigsten Regeln für die Bildung einer Firma (Name des Trägers eines Unternehmens) den folgenden Bestimmungen:

Verletzt Ihr Firmenname die Firmenbildungsregeln, darf er nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie möchten vor der Gründung abklären, ob Ihre Firmenbezeichnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? Reichen Sie Ihren Vorschlag beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung ein. Eine Übersicht aller kantonalen Handelsregisterämter der Schweiz finden Sie hier.

3. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf

Wie steht es um die Finanzierung Ihrer Firma? Ziehen Sie Geld von Investoren und Business Angels in Betracht? Möchten Sie bei einer Bank einen Kredit aufnehmen? Gründen Sie Ihr Start-up mit Eigenkapital, zum Beispiel mit dem Bezug von Guthaben aus der Pensionskasse?

Für die Finanzierung des Geschäftsmodells haben Start-up-Gründerinnen und -Gründer viele Möglichkeiten. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und lassen Sie sich beraten. Kompetente Beratung finden Sie beispielsweise bei Business Coaches, auf Start-up-Plattformen wie startups.ch, der Bank Ihres Vertrauens oder den Vorsorgeberaterinnen und Vorsorgeberatern der AXA. Der schweizerische Staat gewährt keine direkte finanzielle Unterstützung zur Gründung neuer Unternehmen. Die einzige Ausnahme stellt die Arbeitslosenversicherung dar. Sie bietet Unterstützungsmassnahmen für Arbeitslose an, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.

Reicht Ihr finanzielles Polster, wenn Aufträge ausbleiben? Da Sie auf keine Arbeitslosengelder zurückgreifen können, ist es empfehlenswert, eine Überbrückungsreserve für mindestens sechs Monate einzuplanen. Zu knapp bemessene Finanzmittel können verheerend sein: Im Konkursfall haften Selbstständigerwerbende mit ihrem gesamten Privatvermögen.

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    Lernen, liquide zu bleiben

    Die AXA unterstützt Gründerinnen und Gründer mit Liquiditäts-Planungsworkshops. Lernen Sie Schritt für Schritt, was Sie bei der Planung Ihrer Liquidität beachten sollten. Das Beste? Für Kundinnen und Kunden der AXA, die in den letzten 12 Monaten gegründet haben, ist dieser Service kostenfrei.

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4. Wählen Sie die passende Rechtsform

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – Sie haben die Wahl. Führen Sie als Einzelperson ein Geschäft im kaufmännischen Sinn unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung, entsteht automatisch ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist in der Schweiz weit verbreitet und für viele Start-ups der Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ist jederzeit möglich. 

Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft gelten Sie als selbstständigerwerbend:

  • Ein Einzelunternehmen besteht aus einer alleinigen Inhaberin oder aus einem alleinigen Inhaber. Für eine Einzelfirma müssen Sie von Ihrer Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend anerkannt sein. Gründerinnen und Gründer sind bei dieser Rechtsform weiterhin natürliche Personen.
  • Eine Personengesellschaft ist ein gesellschaftlicher Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Diese werden als Teilhaber oder Gesellschafter bezeichnet. Unter einer gemeinsamen Firmenbezeichnung betreiben sie ein Gewerbe. Dabei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft oder eine Kollektivgesellschaft. Die selbstständigerwerbenden Teilhaberinnen und Teilhaber haften mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem privaten Vermögen. Der Kommanditär ist die einzige Ausnahme: Dessen Haftung beschränkt sich auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme.

Die Alternative: Sie gründen eine Kapitalgesellschaft und sind in Ihrer eigenen Firma angestellt. 

  • Bei der Kapitalgesellschaft steht das eingebrachte Kapital im Mittelpunkt. In der ganzen Schweiz sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter den Kapitalgesellschaften sehr beliebt. Als juristische Person erlangt die Kapitalgesellschaft mit der Handelsregistereintragung ihre Rechtsfähigkeit. Für Verbindlichkeiten haften die AG und die GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Gründerinnen und Gründer können sich zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer der eigenen AG oder GmbH anstellen. Als Angestellte der eigenen Firma sind sie gegen Arbeitslosigkeit und Unfall obligatorisch versichert. Auch die berufliche Vorsorge (BVG) muss gewährleistet sein.

Die Rechtsform der Firma bestimmt Ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung.

5. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an

Sie haben sich für eine Einzelfirma oder Personengesellschaft entschieden? Der erste Schritt ist geschafft! Sozialversicherungsrechtlich schlagen Sie somit den Weg zur selbstständigen Erwerbstätigkeit ein. Denn: In der Schweiz gelten Sie als selbstständigerwerbend, wenn die Ausgleichskasse Ihres Erwerbsortes die Anmeldung überprüft und Ihre Selbstständigkeit anerkannt hat. Für unterschiedliche Branchen gelten hierbei unterschiedliche Kriterien. Ein Eintrag ins Handelsregister reicht für die Anerkennung der selbstständigen Tätigkeit nicht aus.

Die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit ist gebührenfrei und kann online vorgenommen werden. Je nach Rechtsform dauert das zwischen 20-30 Minuten. Wenn Sie bereits Mitarbeitende haben, etwas länger.

Zur Überprüfung der Anmeldung braucht die Ausgleichs­kasse Belege für Ihre Selbstständigkeit. Deshalb erfolgt die Anmeldung rück­wirkend. Legen Sie der Anmeldung Unterlagen bei, die Ihre Selbstständigkeit beweisen. Dies können beispielsweise Offerten und Rechnungen, Werbemittel oder eine Beschreibung der Tätigkeit sein.

Im Sinne der Ausgleichskasse weist die Selbstständigkeit folgende vier Merkmale auf:

  • Auftritt unter eigenem Namen
  • Arbeit auf eigene Rechnung
  • Tätigkeit in unabhängiger Position
  • Ausübung auf eigenes wirt­schaftliches Risiko

Die Beitragspflicht für Selbstständigerwerbende beginnt im ersten Januar nach dem 17. Geburtstag. Solange eine Erwerbstätigkeit besteht, sind die Beiträge zu leisten. Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, bleibt beitragspflichtig.

6. Rechnen Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge mit ein

Der nächste Schritt: die Sozialversicherungen. Wir empfehlen, die Kosten als normale Ausgaben in Ihrem Budget mit einzurechnen. Selbstständigerwerbende bezahlen die Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) vollumfänglich selbst. Hinzu kommen ein prozentualer Familienzulagen-Beitrag sowie die Verwaltungskosten.

  • Die Abrechnung verstehen: Ihre Beiträge für die Sozialversicherungen werden je nach Höhe des Erwerbseinkommens berechnet. Von Ihrer kantonalen Ausgleichskasse erhalten Sie vierteljährlich eine provisorische Rechnung für das vergangene Quartal. Der Rechnungsbetrag basiert auf Ihren Angaben oder auf den Vorjahresdaten. Die definitive Beitragsrechnung kann die Ausgleichskasse erst ausstellen, wenn das kantonale Steueramt Ihr Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit gemeldet hat. Melden Sie der Ausgleichskasse wesentliche Veränderungen Ihres Einkommens ab 25 % spätestens im Folgejahr. So vermeiden Sie Nachzahlungen mit Verzugszinsen.
  • Den AHV-Kontoauszug überprüfen: Selbstständigen empfiehlt die Ausgleichskasse, alle fünf Jahre den AHV-Kontoauszug zu überprüfen. Stimmen die verbuchten Beiträge mit dem jeweiligen beitragspflichtigen Einkommen auf der Steuererklärung überein? Der AHV-Kontoauszug weist nur die Jahre mit einer definitiven Beitragsrechnung aus. Bestellen können Sie den kostenlosen AHV-Kontoauszug bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
  • Vorsorge- und Beitragslücken vermeiden: Nur wenn Frauen 43 Jahre lang und Männer 44 Jahre lang AHV-Beiträge eingezahlt haben, erhalten sie die volle AHV-Rente. Den Renten-Maximalbetrag von CHF 2'390 erhalten nur diejenigen, die während der gesamten Beitragsdauer ein durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 88'200 erwirtschaftet haben. Kranken- und Unfalltaggelder sind freiwillig. Durch längere Krankheiten oder Unfälle können somit Beitragslücken entstehen. Wir empfehlen, diese Lücken rechtzeitig zu schliessen. So verhindern Sie Auswirkungen auf Ihre AHV-Rente. Fehlende Beiträge können Sie bis zu fünf Jahre später nachzahlen. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit Ihrer Ausgleichskasse auf.

7. Stellen Sie sich die Frage nach der passenden Absicherung

Mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse haben Sie bereits ein weiteres wichtiges Thema in der Gründungsphase angepackt – die Versicherungen. Egal ob Arbeitsausfälle, technische Störungen oder Cyberattacken: Versicherungen springen immer dann ein, wenn etwas geschieht, das Sie in Ihrer Selbstständigkeit aus der Bahn werfen könnte.  Sie bieten Schutz vor Risiken, die Ihrem Traum von der Selbstständigkeit gefährlich werden könnten. Deshalb sollten Sie sich bei der Wahl der passenden Absicherung die Frage stellen: Welchen Risiken ist mein neues Unternehmen ausgesetzt? Und welche kann und möchte ich nicht allein tragen?

Die gute Nachricht ist: Für Start-ups und Selbstständige sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie auf unserer Selbstständigkeitsseite und im Versicherungs-Check:

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    Hilfe – ich habe den Überblick verloren!

    Welche Versicherungen sind für Ihr Unternehmen obligatorisch? Welche Anforderungen haben Sie bezüglich Vorsorge? Ihre persönliche Versicherungsempfehlung erhalten Sie im Versicherungs-Check für KMU.

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8. Planen Sie Ihre berufliche und private Vorsorge

Ein wichtiger Schritt für Gründerinnen und Gründer ist die Planung der beruflichen Vorsorge (BVG). Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist für Selbstständigerwerbende freiwillig. Dank einer Vielzahl an Berufs- und Branchenverbänden können Sie sich bei einer passenden Vorsorgeeinrichtung versichern. Alternativ können Sie sich auch bei brancheneigenen Pensionskassen oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.

Bei Selbstständigerwerbenden äusserst beliebt: die private Vorsorge mit der Säule 3a. Nebst langfristiger Sicherheit profitieren Sie auch von attraktiven Steuervorteilen. Der Beitrag «Vorsorge für Selbständige: Was braucht es wirklich?» zeigt Ihnen auf, ob Sie optimal fürs Alter vorsorgen.

Was sollten Sie beim Start in die Selbstständigkeit noch berücksichtigen?

  1. Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum: Clevere Ideen werden schnell gestohlen. Entscheiden Sie frühzeitig, ob und wie Sie Ihre Innovationen und Kreationen – Erfindungen, Logos oder Produkte- und Verpackungsdesigns – schützen wollen. Im KMU-Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden Sie weitere Informationen, wie Sie Ihr geistiges Eigentum durch Patente, Marken und Designs schützen können. Zudem wird wertvolles Know-how zum Urheberrecht und zu gewerblichen Schutzrechten aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog zum Patent- und Urheberrecht.
  2. Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig? Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 für Leistungen in der Schweiz, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig. Melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern an.
  3. Müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen? Erwirtschaften Sie als Inhaberin oder Inhaber eines nach kaufmännischer Art geführten Einzelunternehmens einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000,  müssen Sie das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Ein Eintrag ist auch dann zwingend, wenn Sie ein Unternehmen mit der folgenden Rechtsform gründen möchten: Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Verein, der ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, Stiftung (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen), Zweigniederlassung ausländischer und schweizerischer Unternehmen. Das kantonale Handelsregisteramt am Geschäftssitz ist hierfür zuständig. Einige Online-Anbieter wie z. B. startups.ch unterstützen Sie beim Eintrag ins Handelsregister. Das Beste? Die AXA beteiligt sich bei startups.ch mit bis zu CHF 500 an Ihren Gründungskosten.
  4. Erarbeiten Sie ein klares Marketingkonzept: Wie vermarkten Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung? Ein durchdachtes Marketingkonzept stellt Ihre Kunden und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Ob mit digitalen Marketingmassnahmen oder klassischen Werbemitteln – für Unternehmen gibt es viele Möglichkeiten, ihre Kunden gezielt anzusprechen.
  5. Nehmen Sie Unterstützung an: Marketing ist nicht Ihre Expertise? Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen und Aufgaben auszulagern. So können Sie sich auf Ihre Kompetenzen konzentrieren. Dies gilt nicht nur fürs Marketing, sondern für den gesamten rentablen Betrieb eines Start-ups. Ein qualitatives Netzwerk hilft auch beim Auf- und Ausbau eines Kreises von Kundinnen und Kooperationspartnern.
  6. Entlasten Sie Ihre Familie: Bei Mutterschaft sind selbstständigerwerbende Frauen gegen Einkommensausfall versichert. Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub umfasst 14 Wochen. Eltern können zudem Familienzulagen geltend machen. Aus diesem Grund zahlen Selbstständige auch einen obligatorischen Beitrag an die Familienausgleichskasse. Melden Sie Änderungen wie die Geburt Ihres Kindes unverzüglich Ihrer Ausgleichskasse. Auch Ausbildungsbeginn, -abbruch oder -abschluss Ihrer Kinder können Sie der Ausgleichskasse melden. Als Grundlage für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung dient das letzte AHV-pflichtige Einkommen vor der Geburt des Kindes.
  7. Reduzieren Sie Ihre Krankenkassenprämien: Wer in der Schweiz in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, wird mit einem finanziellen Beitrag an die obligatorischen Krankenversicherungsprämien unterstützt. Steht Ihnen Prämienverbilligung zu? Dies hängt von Ihren Steuerfaktoren ab. Die Ausgleichskasse stellt Ihnen bei Prämienanspruch im Frühling das Antragsformular für das Folgejahr zu.
  8. Blicken Sie in die Zukunft: Haben Sie sich bereits Gedanken zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung gemacht? Je früher Sie mit der Planung des Ruhestands beginnen, desto entspannter können Sie dem Altersrücktritt entgegensehen. Zur Überprüfung gehört das Abwägen, welche finanziellen und versicherungstechnischen Auswirkungen Ihre individuelle Pensionierung lebenslang hat. Ihren Rentenbeginn dürfen Sie frei wählen. Der Rentenbezug kann um ein oder zwei Jahre vorgezogen werden. Oder Sie schieben ihn um bis zu fünf Jahre auf. 
  9. Was geschieht mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie sich pensionieren lassen? Eine Nachfolgeregelung ist insbesondere dann komplex, wenn Ihre Firma einen Hauptbestandteil der Altersvorsorge darstellt. Setzen Sie sich ungefähr fünf Jahre vor dem gewünschten Pensionszeitpunkt mit dieser Frage auseinander. So bleibt Ihnen genügend Zeit, Ihr Business in gute Hände zu übergeben oder gegebenenfalls aufzulösen.

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