Die Stiftungsräte der AXA Vorsorgestiftung, Winterthur und der Columna Sammelstiftung Group Invest, Winterthur haben entschieden, die beiden Stiftungen zu fusionieren. Der Fusionsprozess findet im Jahr 2022 statt.
Die AXA Vorsorgestiftung, Winterthur (Dual Invest) wird vollständig in die Columna Sammelstiftung Group Invest, Winterthur integriert (Absorptionsfusion). Die fusionierte Stiftung weist dank ihrer neuen Grösse eine höhere finanzielle und strukturelle Risikofähigkeit aus und hat damit eine höhere Stabilität. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2022.
Die Fusion erfolgt aufgrund strategischer Überlegungen. Bestandsanalysen haben gezeigt, dass die Strukturen in beiden Stiftungen sehr ähnlich sind. Die Zusammenführung beider Vorsorgeeinrichtungen stellt eine zukunftsgerichtete Durchführung der beruflichen Vorsorge sicher und erhöht die Stabilität der fusionierten Stiftung. Der Deckungsgrad per 1. Januar 2022 der fusionierten Stiftung liegt bei 111,4 %, so dass die Ansprüche der Versicherten nicht vermindert sind. Die fusionierte Stiftung startet dadurch auf einem finanziell starken Fundament.
Durch die Fusion ändern sich die laufenden Renten nicht, und die reglementarischen Leistungen für die aktiven Versicherten werden beibehalten. Die Rechte und Ansprüche der aktiv Versicherten und Rentenbezüger bleiben durch die Fusion gewahrt.
Für Sie als Versicherte bzw. Versicherter oder Rentenbezügerin bzw. Rentenbezüger ergeben sich durch die Fusion folgende Vorteile:
Durch die Fusion ändert sich an der Vorsorgelösung der Anschlusskunden beider Stiftungen, und somit für Sie als Unternehmen, nichts. Die gültigen Anschlussverträge bleiben nahtlos mit der fusionierten Stiftung bestehen.
Für Sie als angeschlossenes Unternehmen und Ihre Arbeitnehmenden ergeben sich durch die Fusion folgende Vorteile:
Kennzahlen Bestand Jahresabschluss 2020
Den Versicherten und den Rentenbezüger wird während 30 Tagen ein Einsichtsrecht in den Fusionsvertrag und Fusionsbericht gewährt. Das Einsichtsrecht besteht, nachdem der Stiftungsrat sämtliche Fusionsdokumente genehmigt hat. Interessierte Versicherte und Rentenbezüger haben die Möglichkeit, den Fusionsvertrag und Fusionsbericht einzusehen. Dies ist nur persönlich und nach Voranmeldung möglich:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter fusion-pk@axa.ch zur Verfügung.