Fusion der AXA Vorsorgestiftung und der Columna Sammelstiftung Group Invest

Die Stiftungsräte der AXA Vorsorgestiftung, Winterthur und der Columna Sammelstiftung Group Invest, Winterthur haben entschieden, die beiden Stiftungen zu fusionieren. Der Fusionsprozess findet im Jahr 2022 statt. 

Die AXA Vorsorgestiftung, Winterthur (Dual Invest) wird vollständig in die Columna Sammelstiftung Group Invest, Winterthur integriert (Absorptionsfusion). Die fusionierte Stiftung weist dank ihrer neuen Grösse eine höhere finanzielle und strukturelle Risikofähigkeit aus und hat damit eine höhere Stabilität. Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2022.

Was sind der Zweck und die Folgen der Fusion?

Die Fusion erfolgt aufgrund strategischer Überlegungen. Bestandsanalysen haben gezeigt, dass die Strukturen in beiden Stiftungen sehr ähnlich sind. Die Zusammenführung beider Vorsorgeeinrichtungen stellt eine zukunftsgerichtete Durchführung der beruflichen Vorsorge sicher und erhöht die Stabilität der fusionierten Stiftung. Der Deckungsgrad per 1. Januar 2022 der fusionierten Stiftung liegt bei 111,4 %, so dass die Ansprüche der Versicherten nicht vermindert sind. Die fusionierte Stiftung startet dadurch auf einem finanziell starken Fundament.

Was bedeutet das für die Versicherten und Rentenbezügenden?

Durch die Fusion ändern sich die laufenden Renten nicht, und die reglementarischen Leistungen für die aktiven Versicherten werden beibehalten. Die Rechte und Ansprüche der aktiv Versicherten und Rentenbezüger bleiben durch die Fusion gewahrt.

Für Sie als Versicherte bzw. Versicherter oder Rentenbezügerin bzw.  Rentenbezüger ergeben sich durch die Fusion folgende Vorteile:

  • Höhere finanzielle und strukturelle Risikofähigkeit und Stabilität der fusionierten Stiftung 
  • Attraktiveres Anlagemanagement dank höherem Anlagevolumen
  • Attraktives und zukunftsgerichtetes Verzinsungsmodell
  • Konstanterer Deckungsgrad dank grösserem Kollektiv

Was bedeutet das für die angeschlossenen Unternehmen?

Durch die Fusion ändert sich an der Vorsorgelösung der Anschlusskunden beider Stiftungen, und somit für Sie als Unternehmen, nichts. Die gültigen Anschlussverträge bleiben nahtlos mit der fusionierten Stiftung bestehen.

Für Sie als angeschlossenes Unternehmen und Ihre Arbeitnehmenden ergeben sich durch die Fusion folgende Vorteile:

  • Höhere finanzielle und strukturelle Risikofähigkeit und Stabilität der fusionierten Stiftung
  • Attraktiveres Anlagemanagement dank höherem Anlagevolumen
  • Attraktives und zukunftsgerichtetes Verzinsungsmodell
  • Konstanter Deckungsgrad dank grösserem Kollektiv

Wie gross ist die fusionierte Stiftung?

Kennzahlen Bestand Jahresabschluss 2020 

  • Bestand Vorsorgevermögen: CHF 4325 Mio.
  • Anzahl aktive Vorsorgeverhältnisse: 10 074
  • Durchschnittsalter: 42,4
  • Anteil überobligatorisches Altersguthaben in %: 50,2
  • Vorsorgekapital der Rentenbeziehenden vs. Altersguthaben in %: 10.3

Wie sieht der Zeitplan der Fusion aus?

  • Am 24. September 2021 hat der Stiftungsrat der Columna Sammel-stiftung Group Invest, Winterthur entschieden, das Fusionsangebot der AXA Vorsorgestiftung, Winterthur anzunehmen.
  • Unter der Voraussetzung, dass die Aufsicht (BVS) der Fusion zustimmt, wird die Fusion mit der Eintragung im Handelsregister (2. Halbjahr 2022) rechtswirksam. Die AXA Vorsorgestiftung, Winterthur wird zeitgleich im Handelsregister gelöscht.
  • Die Fusion erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2022, die Verzinsung erfolgt also bereits für das Jahr 2022 als fusionierte Stiftung. Die Columna Sammelstiftung Group Invest, Winterthur behält vorerst ihre Anlagestrategie bei.

Wie kann das Einsichtsrecht wahrgenommen werden?

Den Versicherten und den Rentenbezüger wird während 30 Tagen ein Einsichtsrecht in den Fusionsvertrag und Fusionsbericht gewährt. Das Einsichtsrecht besteht, nachdem der Stiftungsrat sämtliche Fusionsdokumente genehmigt hat. Interessierte Versicherte und Rentenbezüger haben die Möglichkeit, den Fusionsvertrag und Fusionsbericht einzusehen. Dies ist nur persönlich und nach Voranmeldung möglich: 

  • Zeitraum: 1. Juli 2022 – 30. Juli 2022
  • Ort: AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40 8400 Winterthur
  • Anmeldung: via Mail an fusion-pk@axa.ch, Mo–Fr, 8.00–16.30 Uhr

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter fusion-pk@axa.ch zur Verfügung. 

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