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Die Mietkautionsversicherung ohne Mietzinsdepot ist in der Schweiz die am weitesten verbreitete und bei Vermieterschaften die anerkannteste Mietkaution. Denn eine Mietkautionsversicherung der AXA bietet Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter genauso viel Sicherheit wie ein Depot bei einer Bank – und das bei schnellerem und besserem Service.
Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft, die für Sie als Mieterin oder Mieter dieselbe Sicherheit bietet wie ein Mietkautionsdepot bei einer Bank. Dafür bezahlen Sie eine jährliche Gebühr.
Die Bürgschaft funktioniert ganz einfach: Verursachen Sie einen Schaden in Ihrer Mietwohnung oder zahlen Sie Ihre Miete nicht, entschädigen wir Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bei berechtigten Forderungen oder Mietzinsausfällen. Die Summe fordern wir dann zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen als Mieterin oder Mieter zurück.
Bei einem Schaden prüfen wir für Sie automatisch, ob Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen oder ob er von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bezahlt wird. Diese Abklärungen erfolgen übrigens, nachdem wir Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter den Schaden schon bezahlt haben.
Die Voraussetzung dafür, dass die AXA Ihre Kaution übernimmt, ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese ist generell sehr wichtig für Mieterinnen und Mieter, denn sie deckt bereits viele Schäden ab, die in einer Mietwohnung entstehen können.
Natürlich können Sie als Mieterin und Mieter auch eine AXA Mietkautionsversicherung abschliessen, wenn Sie Ihre Privathaftpflicht bei einem anderen Versicherer abgeschlossen haben. Mit einer Privathaftpflichtversicherung und einer Mietkautionsversicherung bei der AXA erhalten Sie allerdings unseren vorteilhaften Kombirabatt von 10 %.
Müssen Sie eine Mietkaution für Ihre Mietwohnung hinterlegen, gibt es zwei Möglichkeiten: eine Mietkautionsversicherung abschliessen oder die Kaution auf einem Bankdepot hinterlegen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf.
Die bestehende AXA Mietkautionsversicherung kann nicht einfach auf Ihre neue Wohnung übertragen werden. Endet das Mietverhältnis, müssen Sie zunächst die bestehende Mietkautionsversicherung kündigen. Sollte die Vermieterin oder der Vermieter Beanstandungen haben, kann sie oder er trotzdem die Wohnkaution zurückfordern. Haben Sie Ihre Jahresprämie bereits gezahlt, erhalten Sie diese nach Rücksprache mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter von uns zurück. Für die neue Wohnung und die neue Höhe der Kaution schliessen Sie einfach wieder einen Vertrag bei uns ab. Sie erhalten dann eine neue Mietkautionsbescheinigung.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Mietkautionsversicherung jederzeit zu kündigen. Die Auflösung der Mietkaution muss aber von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter schriftlich bestätigt sowie die Bürgschaftsurkunde retourniert werden. Die Prämie für die AXA Mietkautionsversicherung bezahlen Sie als Mieterin oder Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Während Sie die komplette Kaution einmalig auf einem Mietkautionskonto hinterlegen müssen, steht Ihnen Ihr Geld bei der AXA Mietkautionsversicherung jederzeit zur Verfügung. Sie zahlen lediglich 4 % der Kautionshöhe als Jahresprämie an die AXA. Zudem übernehmen wir im Schadensfall die Prüfung für Sie, ob es sich um einen Privathaftpflichtschaden handelt oder ob die Mietkautionsversicherung einspringt.
Vermieterinnen oder Vermieter erhalten anstatt eines Belegs über ein eröffnetes Mietzinsdepot drei Tage nach Abschluss eine Bürgschaftsurkunde. Sie haben so viel weniger Verwaltungsaufwand. Zudem wissen Vermieterinnen oder Vermieter, dass die Bonität ihrer Mieterin oder ihres Mieters bereits geprüft wurde und dass sie oder er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt. Deshalb ist die Mietkautionsversicherung auch bei Vermieterinnen und Vermietern sehr beliebt.
Eine AXA Mietkautionsversicherung eignet sich sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter. Denn beide Parteien haben einen Nutzen davon.
Die AXA zahlt Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter sofort berechtigte Forderungen, etwa wegen Schäden oder Mietzinsausständen. Wir benötigen die Unterschriften der Vermieterin oder des Vermieters sowie der Mieterin oder des Mieters. Den Betrag fordern wir zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen als Mieterin oder Mieter zurück.
Die Prämie basiert auf der Höhe der Mietkautionsbürgschaft und beträgt 4 % der Mietkautionssumme. Sie enthält auch die eidgenössische Stempelabgabe. Die Prämie wird jährlich fällig. Klicken Sie hier, um sich beraten zu lassen.
Für Vermieterinnen und Vermieter bietet die Mietkautionsversicherung der AXA die gleiche Sicherheit wie ein Depot bei der Bank. Die Bürgschaft trifft drei bis fünf Arbeitstage nach Abschluss durch die Mieterin bzw. den Mieter bei der Vermieterschaft ein. Zudem besteht die Gewissheit, dass die Mieterin oder der Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt.
Nein, mit Ihrer Prämie zahlen Sie als Mieterin oder Mieter die Bürgschaft und damit die Bereitschaft der AXA, während der Vertragsdauer für Schäden an Ihrer Wohnung oder Mietzinsausstände bis zum festgelegten Betrag aufzukommen.
Die Mietkautionsversicherung ist auf eine Kautionssumme von maximal CHF 20'000 beschränkt.
Die Vermieterin oder der Vermieter meldet einen Schaden an der Wohnung oder stellt Forderungen aus Mietzinsrückständen. Dafür muss sie oder er Ihnen die Bürgschaftsurkunde im Original und unterschrieben zukommen lassen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihr Einverständnis und wir überweisen den Betrag. Danach fordern wir die Summe von Ihnen zurück.
Wenn es sich um Schäden an der Wohnung handelt, melden Sie diese immer zuerst Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt gerechtfertigte Haftpflichtansprüche und wehrt ungerechtfertigte ab. Hat Ihre Vermieterschaft eine Betreibung eingeleitet, sind wir verpflichtet, Forderungen ohne Ihr Einverständnis zu zahlen:
Ja, sie haben das Recht, ein herkömmliches Mietzinsdepot bei einer Bank zu verlangen. Dies ist im Mietvertrag vermerkt.
Sie erhalten die bezahlte Prämie zurück.
Ja, problemlos: Nach Rücksprache mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter können Sie jederzeit eine AXA Mietkautionsversicherung abschliessen. Nach Abschluss zahlt Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter Ihr Mietzinsdepot aus.
Sie zahlen jedes Jahr eine Prämie von 4 % der Kautionshöhe, solange Sie in der Wohnung wohnen und die Mietkautionsversicherung gültig ist.
Nein, denn die Erhöhung der Miete ändert nichts an der Höhe der Kaution. Da diese gleich bleibt, zahlen Sie weiterhin die vereinbarte Jahresprämie.
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