Wir übernehmen einen Teil der Kosten von ärztlich verordneten medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen, die nicht von der Grundversicherung bezahlt werden oder in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV.
Es muss ein Ablehnungsentscheid der IV/AHV und eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.
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