CHF 100 Rabatt bei Neuabschluss bis 31.05.2023
Telefonische Beratung zur Autoversicherung: 052 244 86 12
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Auto versichern sollen? Bei der AXA entscheiden Sie individuell, was versichert wird und was nicht. Stellen Sie Ihre Versicherung aus Haftpflicht und Kasko (Teilkasko oder Vollkasko) sowie vielen weiteren Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammen.
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Die Autohaftpflicht ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und notwendig für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker Dritten (Personen, Tieren oder Sachen) zufügen.
Mit der Kasko versichern Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug. Entscheiden Sie sich zwischen Teilkasko und Vollkasko (Teilkasko inklusive Kollision) und wählen Sie – ganz nach Ihren Bedürfnissen – weitere Leistungen dazu.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die an Ihrem Auto durch Naturereignisse, Tiere und Unbekannte entstanden sind. Versichert sind:
Mit der Vollkaskoversicherung entscheiden Sie sich für einen umfassenden Schutz für Ihr Auto. Neben allen Leistungen der Teilkasko sind bei der Vollkasko auch Schäden an Ihrem Auto versichert, die Sie selbst verursachen (Kollision). Die Vollkaskoversicherung deckt:
So individuell wie Sie ist auch unsere Autoversicherung. Die folgenden Services und Zusatzleistungen können Sie frei zu einer Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung dazuwählen.
... Ihre Treue belohnt wird – mit unbegrenztem Bonusschutz.
... Sie Geld sparen können, dank Reparaturbonus, Schadenfreiheitsrabatt für sicheres Fahren sowie Safe Driver Bonus für Junglenkerinnen und Junglenker.
… Sie auf Wunsch immer persönlich betreut werden, dank dem dichtesten Agenturnetz der Schweiz.
Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker
verursacht haben, sowie Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.
Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.
Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.
Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.
Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.
Worauf muss ich bei einer Autopanne im Ausland achten? Unser Experte Guido Binder, Leiter 24-Stunden-Kundenservice, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer das Auto wechselt bzw. ein neues Fahrzeug kauft, muss dieses zwangsläufig auch versichern. Aber welche ist die beste Autoversicherung? Den direkten Vergleich zwischen Teilkasko und Vollkasko finden Sie in unserem Blog.
Wissen Sie, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist? Unsere Checkliste enthält alle wichtigen Schritte – in der richtigen Reihenfolge.
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